Skurril: Funktelefon zu Haus ist auch irgendwie ein Mobiltelefon
von , veröffentlicht am 15.09.2009Rechtsgebiete: OrdnungswidrigkeitenHandyHandynutzungMobiltelefonFestnetzAG BonnVerkehrsrecht3|3609 Aufrufe
"Handy-Verstöße" basieren - wir hatten das Thema im Blog ja schon häufig - oft auf skurrilen Geschichten. Aktuelles Beispiel hier: Das AG Bonn, Urteil v. 5.6.2009, 801 OWi -335 Js 457/09 OWi- 43/09 hat wegen Handy-Verstoßes nach § 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG verurteilt, weil der Betroffene 3 km von seiner Wohnung entfernt an das Funktelefonteil seines Haustelefons ging, weil es piepte... Richtigerweise hat das AG Bonn das Festnetz(mobil)teil - das wohl gar keinen Empfang hatte - als Mobiltelefon i.S.von § 23 Abs. 1a StVO angesehen.
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenFragender kommentiert am Permanenter Link
Oh man, für sowas hat die Polizei Personal ....
RA JM kommentiert am Permanenter Link
"Richtigerweise hat das AG Bonn das Festnetz(mobil)teil - das wohl gar keinen Empfang hatte - als Mobiltelefon i.S.von § 23 Abs. 1a StVO angesehen."
Einspruch, Euer Ehren!
A.A. mit guten Gründen das hier zuständige OLG Köln - und meine Wenigkeit. ;-)
Carsten Krumm kommentiert am Permanenter Link
oh, das erstaunt mich schon!