Skurril: Funktelefon zu Haus ist auch irgendwie ein Mobiltelefon

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 15.09.2009

"Handy-Verstöße" basieren - wir hatten das Thema im Blog ja schon häufig - oft auf skurrilen Geschichten. Aktuelles Beispiel hier: Das AG Bonn, Urteil v. 5.6.2009, 801 OWi -335 Js 457/09 OWi- 43/09 hat wegen Handy-Verstoßes nach § 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG verurteilt, weil der Betroffene 3 km von seiner Wohnung entfernt an das Funktelefonteil seines Haustelefons ging, weil es piepte... Richtigerweise hat das AG Bonn das Festnetz(mobil)teil - das wohl gar keinen Empfang hatte -  als Mobiltelefon i.S.von § 23 Abs. 1a StVO angesehen.  

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3 Kommentare

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"Richtigerweise hat das AG Bonn das Festnetz(mobil)teil - das wohl gar keinen Empfang hatte - als Mobiltelefon i.S.von § 23 Abs. 1a StVO angesehen."

 

Einspruch, Euer Ehren!

A.A. mit guten Gründen das hier zuständige OLG Köln - und meine Wenigkeit. ;-)

 

 

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