Eine Frage des Rechts und eine der "Moral"

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 30.01.2010

Eben höre ich im Radio, dass die Bundesfinanzverwaltung Daten über Steuerhinterziehungen in vermutlich dreistelliger Millionenhöhe angeboten bekommen hat: Wieder geht es um Konten, diesmal in der Schweiz. 2,5 Millionen Euro will der (wahrscheinlich rechtswidrig daran gekommene) Datenhändler für diese Gelegenheit, weiteren Steuerhinterziehern ans Leder gehen zu können. Warum manche Leute nach der Liechtenstein-Affäre meinen, sie könnten immer noch risikofrei steuerfrei Gelder im Ausland verstecken, ist mir ein Rätsel.

Aber die rechtliche und zugleich moralische Frage bleibt: Soll die Bundesregierung die illegal ausgespähten Daten "kaufen" und damit selbst zu einer Art "Datenhehler" werden? Auch wenn man um der Steuergerechtigkeit Willen die Möglichkeit, an die Steuerflüchtlinge heranzukommen sympathisch findet: Ich denke, man sollte hier eine konsequente Linie vertreten, und keine Geschäfte mit solchen Leuten machen.

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

120 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Ich weiß nicht, ob fast jeder Bürger "finanzkriminell" ist, der ein Konto in der Schweiz hat. Vielleicht ist es so. Welcher anständige Deutsche sollte schon ein Konto in der Schweiz führen?

Jedoch stellt sich dann schon als nächste Frage: Wieviel kriminelle Energie darf denn hinter der Beschaffung der Daten stecken? Immerhin geht es ja zunächst gegen Unbescholtene, nämlich Banken. OK, elektronischer Datenklau soll also zulässig sein, damit wir die Daten noch abkaufen. Wie ist es, wenn der nächste Kriminelle mit vorgehaltener Pistole das Vorstandsmitglied zwingt, die Daten (oder das Passwort) herauszurücken? Oder gar diesem Gewalt zufügt, dessen Ehefrau verletzt, um an die zukünftig besser gesicherten Daten heranzukommen?

Wo ziehen wir die Grenze, dass wir vor einem Ankauf zurückschrecken?

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

 

nun gut, nur wenn man auf moralischer Ebene weiterdiskutiert, wird auch gerade von dieser steurhinterziehenden Klientel doch immer scheinmoralisch keulenschwingend argumentiert, weniger Staat, weniger Steuern, jeder Mensch muss jede Arbeit zu möglichst kleinstem Preis auch ohne jede persönliche Entwicklungschance annehmen, Hartz-IV-Sklavenlöhne verpflichten quasi zur Persönlichkeitsaufgabe und Menschenwürdereduktion. Dann soll aber keine moralische Argumentation und Begründung möglich sein, wenn es um die betreffenden sich aus dem Sozialsystem entfernenden Schmarotzer geht, die einerseits die Ressourcen dieses Staates nutzen, aber die Finanzierung anderen überlassen?

Es gibt hier m.M. nach viele Argumente, die Daten zu erwerben und zu nutzen. Zugleich sehe ich Ihre starken Bedenken und teile diese ebenfalls, gerade auch hinsichtlich eines Notstands-Dammbruchs. Jedoch wünsche ich mir eben in diesem Fall aus den geschilderten Gründen eine gerechte Lösung und Strafverfolgung, wie vermutlich ein Großteil der Bundesbürger. Somit dürften Viele von der Beurteilung des Sachverhaltes und einem gewünschten Ergebnis garnicht so weit entfernt liegen.

Großen Dank jedenfalls für Ihre Dalegung und Besprechung der Positionen.

Beste Grüße,

Hans

PS: Eine Frage am Rande, werden Sie und die Kollegen eigentlich für die Mitarbeit hier im Blog bezahlt oder kommmunizieren Sie aus reinem Interesse am Recht und Ihrem Fachgebiet?

 

 

 

 

 

 

0

@Frau Ertan

Die Frage hinsichtlich der kriminellen Energie und der Unbescholtenheit von Banken (Beihilfe?) könnte man erweitert stellen, sie ist jedoch hier nicht von Belang.

0

Interessant wären auch die Fälle, ein Dritter, vielleicht wissentlich selbst Betroffener, kauft die Steuer-CD und lässt sie a) verschwinden oder b) versucht kleinere Beträge bei den Finanzkriminellen widerum kriminell einzutreiben. Der Name des Steuerdiebes ist wohl bekannt und in den Tagesmeldungen der Massenmedien zu lesen. Hat der Staat somit nicht auch weiterhin eine Pflicht zur Verhinderung dieser möglichen Straftaten und damit zunächst dem CD-Ankauf (Abgesehen davon verhindert er mit dem Ankauf auch weitere Betrügereien der Steuerhinterzieher in folgenden Veranlagungszeiträumen)? Auch unter diesen Abwandlungen wäre mir und einem Großteil der Bürger ein Erwerb durch den Staat in diesem Fall sicher lieber.

 

 

0

Besonders interessant ist es auch, Stimmen aus CH zu lesen, etwa hier http://www.bluewin.ch/de/index.php/24,218571/Deutsche_Regierung_grundsae... .

 

Danach hat sich natürlich sofort die Schweizer Bankiersvereinigung mit starker Kritik gemeldet. In dem viel kommentierten Beitrag äußern sich Emotionen beider Seiten auch unterhaltsam etwa wie folgt:

 

"Die Deutschen, das gibts gar nicht. Ich bin froh wenn ich meinen Pass abgeben kann, auf den kann ich verzichten, dass sind alles Halunken in Deutschland."

 

"Typisch Deutschland... die Aldi Mentalität geht bis in die Regierung.... Wie schon Winston Churchhill einst sagte: Die Deutschen hat man entweder zu Füssen oder an der Kehle..."

 

"Wir Schweizer sind bald die Einzigen, die eine Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug machen möchte...Das ist wie die Unterscheidung "Cannabis rauchen aber nicht inhalieren".

Das diese Reichen Säcke nun endlich ihre Steuern zahlen müssen finde ich nur gerecht. Hoffentlich werden noch mehr CD's gebrannt und ans Ausland weiterverschachert..."

 

"Man sollte sich ja eigentlich nicht auf das gleiche Niveau herunterlassen, aber wie wäre es mit der Kopie einer CD der CH-Banken über sämtliche Konten von DE Regierungsmitgliedern und Parlaments-Abgeordneten aus Bund und Ländern!"

 


0

@Andreas Gascher

Moralisch ist die Lage eindeutig: Der Staat hat ein vitales Interesse daran, die Steueroasen in der Schweiz und anderswo auszutrocknen.

 

Seit wann ist Staatsinteresse der Moral gleichzusetzen? Dann kann man gleich "der Führer setzt das Recht" schreiben. Der Staat hat schon lange nicht mehr die Moral als Handlungsmaxime sondern das Eigeninteresse im Sinne von Unfehlbarkeit. Oder auch: "wir haben Recht".

Leider haben die Mächtigen aber nicht mehr die überwältigende Mehrheit im Volke hinter sich. Moralische Werte Marke "wir sind die Guten und deshalb können wir uns Guantanamo leisten" sind nicht das was man von einem Staat der die Moral hoch hält erwarten kann.

Wer sich die Moral immer hinbiegt wie und wann es ihm gerade passt kann nicht die Definitionshoheit für "Moral" beanspruchen.

 

Grüße

ALOA

0

Man kann ihn ja auch für strafbares Verhalten verfolgen. Die Daten sollte man jedoch nutzen können, sofern es hierfür rechtliche Möglichkeiten gibt, sonst müssen sie eben für diese begrenzten Fälle der Aufdeckung von Steuerhinterziehung/-betrug legislativ und rechtsstaatlich geschaffen werden.

0

@Fabian Stamm

Sie setzen voraus das der Verkäufer Inländer ist, sich im Inland befindet und so dumm war seine Identität preiszugeben.

Ein derartiges Szenario halte ich denn doch für abwegig.

 

Grüße

ALOA

0

@Herr Stamm Man kann natürlich viel vermuten, ohne alle Details des SV zu kennen, denn vielleicht hat er ja auch vor, mit dem Geld versteckt in Südamerika zu leben, man weiss es nicht. ;-) Sollte man jedenfalls im Rahmen der Ermittlungen seiner habhaft werden, bliebe dann immer noch Raum für Deals, etwa wenn er weitere brisante Daten besäße.

 

Interessant wäre etwa auch eine Stiftung "Steuerehrlichkeit", die mit ihrem Kapital extra solche Beträge für Daten steuerflüchtiger Bürger bezahlt und die Daten dann an die Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungen unentgeltlich weiterleitet. Wie sähe es da mit dem Stiftungszweck aus, wäre sowas überhaupt gründungsfähig?

 

 

0

Sehr geehrter Herr Stam und alle Mitdiskutanten,

die Frage des § 7 StGB und der evtl. Strafbarkeit des Informanten hatten wir schon in diesem recht unübersichtlich gewordenen Kommentarteil erörtert (oben #20 und #31), wobei aber noch fraglich ist, ob § 202a StGB überhaupt ein persönliches Rechtsgut schützt (nach h.M. nicht, aber nach Lackner/Kühl und nach meiner unmaßgeblichen Auffassung schon). Aber es gibt auch noch die Strafbarkeit nach § 44 BDSG. Ich denke, der Informant wird einen Teufel tun und die CD Herrn Schäuble persönlich in Berlin in einem Köfferchen überreichen, sondern er wird außerhalb der Grenzen Deutschlands und der Schweiz bleiben.

Bundeskanzlerin Merkel verkündet gerade in der Tagesschau, sie sei dafür, die CD zu kaufen, "wie jeder vernünftige Mensch". Für Frau Merkel gehöre ich (und einige andere unserer Juristenzunft) also nicht mehr zu den vernünftigen Menschen. Ebensowenig wohl Herr Guttenberg, gestern noch der Edelminister, heute schon einer der Unvernünftigen, die sich gegen den CD-Kauf ausgesprochen haben.

Sehr interessant finde ich die parteipolitischen Präferenzen in dieser Sache:

CSU: eher dagegen

CDU: erst schwankend, dann (nachdem sich die BILD eindeutig positioniert hatte) mehrheitlich dafür

FDP: eher dagegen

GRÜNE: dafür

SPD: bis auf Ausnahmen dafür

LINKE: dagegen

Eine Wahlentscheidung kann man daran wohl nicht orientieren, aber es ergibt sich heute (morgen kann ja alles schon wieder anders sein) eine ganz neue Koalition: CSU/FDP/LINKE. Ich glaube, dafür gibt es noch keinen Namen, oder?

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Stam,

anscheinend ist Ihr T/F nicht mehr aktuell, anders kann ich mir nicht erklären, dass der Beck Kommentar (Stand 01.10.2009) die Situation wie folgt zusammenfasst:

"Nach der hM zur bislang gültigen Fassung schützt § 202a StGB das formelle Geheimhaltungsinteresse des Verfügungsberechtigten (BT-Drs 10/5058, 29) sowie die Verfügungsbefugnis des Berechtigten hinsichtlich der in den Daten enthaltenen Informationen soweit eine besondere Sicherung vorliegt (Fischer StGB § 202a Rn 2; HK-GS/Tag StGB § 202a Rn 3; Schönke/Schröder/Lenckner StGB § 202a aF Rn 1; MünchKommStGB/Graf StGB § 202a aF Rn 2; LK/Schünemann StGB § 202a aF Rn 2; Kindhäuser BT/I § 30 Rn 1; Rengier BT/II § 31 Rn 24; Ernst NJW 2007, 2661; Schumann NStZ 2007, 675, 676; Borchers Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 2007, 153, 154; Bär Computerkriminalität 2007, Rn 44; Vassilaki CR 2008, 131)."

 

0

@Fabian Stam

Der Händler wird nicht nur außerhalb Deutschlands sondern sicher auch unerkannt bleiben. Er wird natürlich nicht seinen Personalausweis zeigen, wenn er überhaupt persönlich irgendwo auftaucht. Außerdem ist es für den Deutschen Staat ja uninteressant ihn zu fangen. Er hat den Deutschen Stat ja nicht erpresst -- und der Deutsche Staat zahlt ja freiwillig Geld für rechtswidrig kopierte Daten zum Zwecke der Verwendung.

 

Es wäre für mich interessant zu wissen ob ein Ankauf sagen wir von persönlichen Daten aus einer kopierten Versichertendatei der eGK mit der Absicht diese später zu verwenden inkl. der Verwendung selbst (z.B. als private Versicherungsgesellschaft oder Rating-Agentur) nicht strafbar wäre.

 

Grüße

ALOA

0

Sehr geehrter Mitdiskutanten,

Kollege Rechtsanwalt Prof. Alexander Ignor, der ebenfalls Bedenken gegen den Ankauf der Daten durch den Staat hat, hat § 19 Abs.2 (i.V.m. § 17 UWG) ins Gespräch gebracht. Danach kann sich (laienhaft gesagt) derjenige starbar machen, der einem anderen ein fremdes Betriebsgeheimnis abkauft. Ignor meint, der Staat dürfe dieses Strafbarkeitsrisiko seinen Beamten nicht zumuten (Quelle: Tagesspiegel). Voraussetzung ist allerdings subjektiv, dass dies "zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz" geschieht. Ich denke, daran wird eine Strafbarkeit nach dieser Norm letztlich scheitern, auch wenn man, wie der Strafrechtsblogger eine Anstiftung zu § 17 Abs.2 Nr.2 UWG annimmt. Ich halte eher § 44 BDSG für einschlägig.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Ggf passt der § 17 II UWG schon vom Schutzzweck nicht, wenn man der Ansicht ist, dass er sich darin erschöpft, (nur) vor Wirtschaftsspionage zu schützen.
Weiter wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, den wohl nur der verfügungsberechtigte Unternehmensinhaber stellen kann.

Mir fällt allerdings wirklich nichts ein, warum der Datenverkäufer nicht nach § 44 BDSG strafbar sein soll.

 

0

Wenn Nachfrage nach Daten besteht und ein solventer Abnehmer für die Daten vorhanden ist, so wird es auch künftig Datendiebstahl geben. Nachahmungstäter werden geradezu dazu ermuntert. In diesem Fall ist es der Staat und vielen scheint der Zweck die Mittel zu heiligen.

In der Medizin werden wir auch bald eine gigantische Datensammlung haben: nämlich die zentral gespeicherten Gesundheitsdaten aller Bundesbürger. Ein gigantischer Schatz für alle Datendiebe, hochinteressant für viele Versicherungen (insbesondere Lebensversicherungen, aber auch andere). Wenn den Lebensversicherungen nun geklaute Daten angeboten werden, werden wir den Kauf auch sanktionieren? Wer seine Lebensversicherung nicht betrügt und alle Angaben wahrheitsgemäß macht, hat doch nichts zu befürchten. Vom Datenklau sind nur Versicherungsbetrüger betroffen, die über ihre Gesundheit falsche Angaben machen wollen.

Man sieht, wenn erst mal die Dämme reißen ...

 

Vielleicht wird demnächst doch das Bundesverfassungsgericht Stellung beziehen können (auch wenn es nur um einen Durchsuchungsbeschluss geht):

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:steuerstrafverfahren-karlsruhe-en...

In dem Fall, der unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2101/09 geführt wird, gehen die Kläger gegen einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bochum vor. Der Beschluss stützte sich allein auf die umstrittene DVD mit den Daten der LGT-Kunden. Die Beschuldigten werden verdächtigt, nahezu 100.000 Euro Einkommensteuer in dem Fürstentum hinterzogen zu haben.

 

Sehr "schönes" Zitat aus den Kommentaren des von Prof. Müller verlinkten Tagesspiegels:

 

Wann endlich wird dieser Staat wehrhaft und setzt für die Beschaffung solcher Daten PRÄMIEN aus, und zwar qua Gesetz.

Denn das Recht ist setzbar, die Schweiz macht es uns doch vor.

 

So ist denn das die Moral von der Geschicht. Wenn es mir nutzt, warum mach ich es denn nicht.

Und ich frage mich immer noch wo ich denn mein Ticket für dieses Amphietheater mit Bankern und Steuersündern als Haupt-Protagonisten erworben habe. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern.

 

Grüße

ALOA

0

Ein sehr erheiternder und teils sicher wahrer Kommentar auch aus dem Alphonso-Artikel der FAZ:

 

"...da die Informationen nicht per "Daten-Schleppnetz", sprich Vorratsdatenspeicherung ermittelt wurden, sondern es sich um begründete Verdachtsfälle handelt, ist die Verwendung absolut legitim.

Die Schweizer Banken machen sich der Mittäterschaft zur Steuerhinterziehung schuldig und geniessen daher auch keinen Schutz ihrer Daten mehr.

Jede Politesse bekommt ein Gehalt aus öffentlicher Hand, um dafür Verkehrsteilnehmer zu denunzieren.

Da kann man auch grundsätzlich ein "Honorar" von 2,5 Mio für diesen speziellen "öffentlichen Dienst" akzeptieren.

Der Datenhändler bekommt eben einen "Beratervertrag" mit der Finanzverwaltung. Das gibt es ja auch schon in anderen Branchen, in denen es um den Austausch interner Informationen geht."

 

Und der Don schreibt treffend weiter:

 

"...nun, das Mitleid mit dieser Form der Kriminalität ist weit verbreitet und kommt in aller Regel zusammen mit dem Gejammer über den Spitzensteuersatz daher. Da darf man sich nicht wundern, wenn das Ansehen der Wohlsituierten in unserer Gesellschaft so miserabel ist. Auch wenn nicht alle so denken.

 

Ansonsten würde ich allen, die von "Hehlerei" reden, sich mal mit den kronkreten Gesetzen zu beschäftigen. Nicht mal die Schweiz würde das so sehen, hier zieht nur § 47 des Bankengesetzes, und nicht Hehlerei. Aber mein Vorschlag wäre ja auch eine Stiftung, die die Daten verschenkt, dmit wären die Probleme so oder so ausgeräumt.

 

...aber es ist doch tatsächlich so: Der Staat ist der Feind, von dem die einen gern die Stütze und die anderen gern die verbilligten Opernkarten nehmen, aber ansonsten nimmt und klaut man ihm, was eben geht. Und fühlt sich dabei auch noch auf der richtigen Mission, es den anderen - den faulen Autonomen und den reichen Säcken - mal richtig zu geben. Vermutlich hat mancher von denen 68 auf der anderen Seite begonnen von jener, wo er heute steht.

 

...gemeinhin geht man in solchen Fällen zum Anwalt, und der weiss durchaus zu beruhigen. So schlimm ist das alles nicht, jeder Ladendieb hat sicher - relativ betrachtet - mehr Unannehmlichkeiten. Für die Summen, um die es da geht, ist die Behandliung solcher Leute mehr als nur fair. Leider. Und das, obwohl es auch in Deutschland genug legale Alternativen gäbe."

 

 

0

Ich kann Herrn Prof. Dr. Müller nur zustimmen. Hier wird nur primär auf den Zweck abgestellt. Natürlich heiligt hier wieder ein fiskalischer Zweck die Mittel, aber es ist dennoch rechtspolitisch eine Zweck-Mittel-Relation zu fordern, und hier wäre das Mittel eindeutig verwerflich bzw. unmoralisch.

Es fehlt zudem an einer Rechtsgrundlage, wie man vielleicht für sog. "Lockkäufe" noch im § 110a StPO erblicken kann.

Es ist für eine Rechtmäßigkeit vielmehr kein geringerer Maßstab als für die Verwertung von Zufallsfunden bei der Telekommunikationsüberwachung anzusetzen und hier ist  als etwaige Katalogtat des §100a StPO lediglich § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO denkbar.

Ein Problem ist natürlich, dass bereits Daten aus Liechtenstein gekauft und verwertet wurden, allerdings nicht von Behörden, sondern vom BND.

Im Übrigen sollte die Wortwahl überdacht werden, der Ankauf ist und wird keinesfalls rechtens, allenfalls gerechtfertigt.

0

§ 44 BDSG verweist ja als Strafnorm materiell auf § 43 Abs. 2 BDSG.

 

Dort kommt ja vor allem die Nr. 3 in Betracht:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, [...] unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft,[...]."

 

Bankdaten, die ja offenbar mit einem Namen verbunden sind, schätze ich mal als personenbezogenen Daten ein; sie sind auch nicht allgemein zugänglich. Automatisierte Verarbeitung oder nicht automatisierte Datei dürfte je nach Banksystem auch vorliegen.

Das Abrufen wird man im Aufrufen und Kopieren der jeweiligen Datensätze sehen dürfen.

 

Vielleicht kann man aber beim "unbefugt" ansetzen? Wer in der Absicht Steuerhinterziehungen aufzuklären Daten abruft, kann ja in seinem Verhalten gerechtfertigt sein und damit auch befugt sein? Oder ist die Befugnis hier eng auszulegen?

Dieselbe Rechtfertigung könnte man natürlich für die Strafvorschrift auch in Anspruch nehmen. Auf die indirekten Rechtfertigungen wie Gemeinwohl, Straftatsaufklärung und Finanznotstand sei auch verwiesen.

Daneben ist der Begriff des Entgelts genau wie die Bereicherungsabsicht/Schädigungsabsicht in § 44 BDSG bei Belohnungen für sachdienliche Hinweise sicherlich auch nicht so einfach festzustellen.Da kommt es ja stark auf die Abwicklung des "Geschäfts" an.

 

§ 44 BDSG sieht als Normfall sicherlich nicht die Weitergabe der Daten an den Staat vor und da die Norm als Strafvorschrift so eng auszulegen ist, soweit sie inhaltlich noch bestimmt ist, müssen hier doch Zweifel zur Einschlägigkeit angebracht werden.

0

Frage des Tages: woher wussten die "Besorger" im Voraus welche 1500 Personen (und auch die "ausgewählten" paar welche man vorlegte) das schweizer Konto nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben hatten? Verletzung des Dienstgeheimnisses in Deutschland oder gezielter Auftrag?

0

Da in einem Kommentar angeführt wurde, dass es sich auch um Daten Unschuldiger handeln könnte: Ich denke die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen Null, denn wenn es sich, wie es nach der bisherigen Berichterstattung ausschaut, um einen Informatiker der Bank handelt, dann wird der Mann sehr genau wissen, welche Daten er speichern musste. Zumal er sicher Einblick in zahlreiche, wenn nicht gar alle, Datensätze der Kunden hatte und sich so nur die relevanten von Finanzkriminellen speicherte oder später privat selektierte. Denkbar wäre etwa auch, dass es eine erkennbare Notiz der Bank zu den Daten der Kontoinhaber gibt, wonach ersichtlich ist, ob Konten gemeldet und Beträge versteuert wurden, bspw. für die Kommunikation mit den Kunden und ggfs. deutschen Behörden. Nach Allem ist mit sehr hoher Wahrschenlichkeit anzunehmen, dass es sich hier tatsächlich um ausschließliche Daten von Finanzstraftätern handelt.

0

Sehr geehrter Herr Ben,

Sie könnten durchaus richtig liegen; die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass es sich um die Daten von Steuerhinterziehern handelt, aber Ihre Herleitung scheint mir wenig überzeugend: Woher sollte denn ein Bankinformatiker wissen, dass die Kontenguthaben aus Einnahmen stammen, die (zuvor) in Deutschland nicht versteuert wurden oder dass die vorhandenen Vermögensbestandteile in Deutschland nicht doch dem Finazamt angegeben werden? Das wird sich sicher nicht aus den Kontendaten ergeben. Der Täter wird vielmehr (was ja auch plausibel ist) davon ausgehen, dass es wahrscheinlich neben dem Steuerhinterziehungsgrund kein Motiv gibt, Geld in der Schweiz zu horten. Aber auszuschließen ist das nicht. 

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Sehr geeehrter Herr Professor Müller,

 

vielen Dank für Ihre Frage zu meiner Vermutung. Da ich von Bekannten weiss, welche umfassenden Einblicke Informatiker in die Abläufe eines Unternehmens bekommen, erst Recht dann, wenn sie dort fest angestellt sind, somit keine anderen Kunden in knapp bemessener Zeit betreuen müssen, sondern sich ausschließlich dem grds. Wohl des Unternehmens widmen können, und umfassendes Vertrauen geniessen, gehe ich auch in diesem Fall sehr davon aus, dass der beschäftigte Informatiker einen Einblick in alle Daten gehabt haben könnte, inkl. der elektronischen Kundenakten, Transaktionsdaten etc. Für mich scheint es auch sehr plausibel, dass in diesen Kundenakten vermerkt ist, welcher Kunde etwa welche Form der Kommunikation wünscht, abgestuft von höchst anonymisiert bis zu direkten Ansprachen, und wo etwa auch gekennzeichnet ist, wer nur persönliche Kommunikation, etwa über Postfächer o.a. wünscht, und etwa keinesfalls Kontakte zum Finanzamt bzgl. etwaiger Gewinne o.a. Denn dass das Geld dort keineswegs nur ruht und die Inflation stoisch erduldet ist anzunehmen, Gewinne müssten somit auch in Dt. versteuert werden. Dies alles sind nur wenige Bsp. von Daten, die so ein fest angestellter Informatiker aus den Kundenakten ersehen könnte. Wie diese Datensätze der betroffenen Bank allerding genau ausschauen, werden wir vielleicht nie erfahren. Für mich steht jedoch nahezu außer Frage, dass der Informatiker alle Informationen hatte, die er brauchte und sich des "Wertes" aller Daten sehr bewusst ist.

 

Beste Grüße,

Ben

0

davon ausgehen, dass es wahrscheinlich neben dem Steuerhinterziehungsgrund kein Motiv gibt, Geld in der Schweiz zu horten.

 

Das würde aber implizieren das es entweder nur 1500 Deutsche Bankkunden dort gibt (sehr kleine Bank) oder das er eine andere Art der Selektion vorgenommen hat ("lohnende Objekte").

Aber vier Treffer bei vier veröffentlichten Datensätzen ist besser als man es erwarten sollte.

Es ist jedoch beruhigend, das neben RA Stadler und Prof. Müller auch die Besprechung auf hrr-strafrecht zum Schluss kommt das ein Beweisverweretungsverbot vorliegt. Das ist für mich (persönlich) beruhigend, denn es zeigt mir das ich mit meinem Gefühl für Moral und/oder Recht nicht ganz alleine dastehe.

Aber das es tatsächlich vor dem BVerfG ein derartiges Urteil gibt nehme ich nicht an. Ich gehe ungeachtet der tatsächlichen rechtlichen Lage davon aus, das sich eher die Erde anders herum dreht. Das ist eine rein politische Entscheidung welche nahezu mit der von Lissabon identisch sein dürfte. Es wird auch hier ein juristisches <i>"eigentlich geht es nicht, aber weil es gewollt ist, geht es natürlich doch"</i> geben.

 

Grüße

ALOA

 

0

Unter Betrachtung der Rechtslage und Ihrer sehr hilfreichen Anmerkungen, Herr Professor Müller, habe ich derzeit auch sehr große Bauchschmerzen bei dem Erwerb der Steuerdaten, der anscheinend nicht legal möglich wäre. Zugleich wünsche ich mir nach alle Ausführungen moralisch eine Lösung. Beobachten wir zunächst weiter den politischen Lauf der Dinge.

0

Mir scheint ein wichtiger Gesichtspunkt völlig zu kurz zu kommen: Wie immer man rechtlich/politisch/moralisch dazu stehen mag, daß der Staat gestohlene Steuerhinterzieherdaten kauft - der Bund darf es jedenfalls nicht. Mir ist schleierhaft, wie man begründen will, daß gerade die Steuerverwaltung des Bundes (mit dem Bundesfinanzministerium an der Spitze) hier - in welchem Sinne auch immer - tätig werden darf. Das Grundgesetz sieht eine Verbandskompetenz hierfür nicht vor. Es geht um Einkommenssteuer. Zuständig für deren Erhebung und Durchsetzung sind ausschließlich die Länder (Art. 108 Abs. 2 GG). Für eine strafrechtliche Verfolgung gilt das erst recht (der Bund hat seit der Föderalismusreform 2006 lediglich für bestimmte Fälle des internationalen Terrorismus eine originäre Zuständigkeit).

Der Hehler hat sich schlicht an die falschen gewandt. Vielleicht ist das der Grund, warum überhaupt mit ihm "verhandelt" wird statt daß strafrechtlich gegen ihn ermittelt wird. Man mag es der Medienöffentlichkeit mit ihrer Fixierung auf "Berlin" nachsehen, daß sie sich für diesen Punkt nicht interessiert. Das tut aber der verfassungsrechtlichen Beurteilung keinen Abbruch. Man kann aber auch ruhig eine Parallelüberlegung anstellen, mit welcher Verwunderung der gleichen Medienöffentlichkeit dieser Punkt aufgefallen wäre, wenn es die Europäische Kommission gewesen wäre, der der Hehler Steuerhinterzieherdaten angeboten hätte und diese hier allen Ernstes über die Ausgabe europäischer Steuergelder nachdächte, statt die Sache an die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten abzugeben.

0

Das ist leider nicht ganz korrekt, denn es geht sicher nicht nur um die Einkommensteuer, denn relevant sind etwa auch die hinterzogenen Steuern auf Kapitalerträge  u.a.

0

OK, genaugenommen ist die Kapitalertragsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Aber es geht eben nicht nur um die EKSt. bis zum Tranfer nach CH, sondern um fortgesetzte EKSt.-Hinterziehung zB iHd Kapitalerträge.

0

Zwar vefolge ich mit großem Interesse die anhaltende Diskussion, aber ich bitte um Nachsicht, wenn ich etwas wiederholen sollte, worauf in der Diskussion schon hingewiesen wurde, mir im Moment aber nicht gegenwärtig ist:

Die heutige FAZ Nr. 28 S. 9 berichtet davon, dass dem BVerfG (Az 2 BvR 2101/09) seit September eine Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss des LG Bochum im Zusammenhang mit einem der "Liechtenstein-Fälle" vorliegt. Fraglich sei aber, ob darüber noch in diesem Jahr entschieden werde.

Wenn es nun zum Ankauf kommt und das BVerfG "sperrt" die Verwertung, wäre das für die Politik ein mittlerer Gau. Persönlich glaube ich allerdings, dass aufgrund des "groben" verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (im Gegensatz zur schon weit fortgeschrittenen strafrechtlichen und wissenschaftlichen Aufarbeitung der Beweisverwertungsproblematik) das BVerfG "zurückhaltend" sein wird. Vor überraschenden Entscheidungen des BVerfG ist man aber nie sicher. Gut so!

Telepolis berichtet über einen Rechtsanwalt, selbst CDU-Mitglied aus Dresden, der Merkel und Schäuble wg. "insbesondere Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat" angezeigt haben soll.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/147020

0

@Philipp

Wenn, würde ich auch einen anderen Vergleich ziehen. Z.B. den mit einer Lösegeldforderung. Ich erinnere an einen Fall aus Afghanistan wo ein inzw. ehemaliger Innenminister sich gegen eine Lösegeldzahlung ausgesprochen hatte weil das zu Nachahmungstätern führen würde.

 

Grüße

ALOA

0

Zu #96 und zur Sendung "Hart aber Fair", gestern abend:

Die Strafanzeige gegen Merkel sehe ich als nicht unbedingt förderlich an. Manche denken, der strafrechtliche Maßstab sei der einzig richtige, um politische Entscheidungen zu befürworten bzw. abzulehnen. Das ist gerade in dieser Debatte zu beobachten. Die den Datendeal befürwortenden Politiker lassen diesen Maßstab aber gern als einzigen zählen, denn sie wissen: Wenn eine solche Strafanzeige nicht bestätigt wird, dann wird das in der Öffentlichkeit so gewertet, als sei die politische Entscheidung insgesamt richtig. Mit der Strafbarkeitsprüfung kann also abgelenkt werden vom eigentlichen Diskussionsthema. Zwar ist es richtig, sich auch über die Strafbarkeit des Verhaltens Gedanken zu machen (das spielt auch bei der Beweisverwertungsfrage eine Rolle) , aber man muss vorsichtig sein, dass damit nicht andere Maßstäbe völlig verdrängt werden. Ein Verhalten ist nicht schon deshalb rechtspolitisch richtig, weil es nicht strafbar ist.

Gestern bei "Hart aber Fair" hat Gerhart Baum es auf den (m. E. zutreffenden) Punkt gebracht: Es geht nicht darum, ob hier "Hehlerei" im Sinne des § 259 StGB vorliegt (was ja auch nicht der Fall ist), sondern welche Erosion des rechtsstaatlichen Bewusstseins man mit dem Ankauf dieser Informationen aus illegaler Quelle auslöst, welche Anreize man dafür schafft, in fremde Datennetze einzudringen und Anhaltspunkte für alle möglichen Straftaten zu finden, die dann an die Behörden verkauft werden. Dass mit dem Datenankauf möglicherweise der Grund gelegt wird für ein allg. Outsourcing polizeilicher Aktivitäten in private Hände: Was der Polizei nicht (oder nur unter ganz engen Voraussetzungen) erlaubt ist, lassen wir (mit Bezahlung!) dann Privatleute/Hacker  erledigen (nämlich z.B. die Online-Durchsuchung in Privat-PC) und damit könnte sogar ein neuer Wirtschaftszweig (Daten-Kopfgeldjäger) begründet werden.  Wollen wir das?

Die Antwort auf diese Einwände ist dann häufig: Aber wir müssen ja auch (z.B. im Drogenmilieu) mit Kriminellen  zusammenarbeiten, wir müssen doch manchmal Lösegeld zahlen, wir belohnen Kronzeugen mit Straffreiheit, wir haben das ja bei Liechtenstein auch gemacht  und es hat sich niemand beschwert etc.  Aber: Das sind zum Teil nicht vergleichbare  Fälle, oder es sind Fälle, die ebenso problematisch sind, oder bei denen es immerhin eine gesetzliche Grundlage gibt, d.h. da hat sich die Gesellschaft schon einmal Gedanken gemacht und demokratisch entschieden, dies unter best. Voraussetzungen zuzulassen (auch dies kann aber immer noch diskutiert werden, z.B. halte ich mit vielen Kollegen die Kronzeugenregelung und den allg. stattfindenden Deal im Strafverfahren für höchst problematisch.) Aber aus einer anderen (mehr oder weniger vergleichbaren) Praxis folgt nicht, dass auch das jetzt diskutierte Verhalten richtig ist.

Wir sollten uns nicht von dem hier im Einzelfall möglichen Gewinn von einigen hundert Millionen blenden lassen, sondern die Signale mitbedenken, die davon ausgehen können, und damit auch die weitreichenden, erst einmal nicht in Euro bezifferbaren, Folgen.

 

 

@Konstantin Kaiser

 

Leichter könnte man genau anders herum argumentieren, die Eingriffsschwelle ist sehr reduziert da "nur" der Datenschutz betroffen ist.

0

Ich möchte noch fragen ob nur mir die Parallele zur "Operation Mikado" auffällt. Ich erinnere daran das hier wie dort kein konkreter sondern ein abstrakter Tatverdacht gegen unbekannte vorliegt. In Beiden Fällen geht es um Bankdaten und einen sehr zweifelhaften Akt des Staates welcher sich letztlich mehr auf die "Moral"(tm) stützt denn auf Gesetze.

0

Und ich zitiere noch Mal einen Ex- und einen amtierenden Innenminister zu diesem Thema:

http://www.sueddeutsche.de/politik/682/398467/text/

    Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sei entschlossen, im Zweifel auch Lösegeld zu zahlen, Innenminister Wolfgang Schäuble und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (beide CDU) lehnten dies ab, um keine neuen Entführungen zu provozieren


    Da möchte man CD werden.
0

Man könnte fast den Eindruck gewinnen das die Verfolgung von Straftätern und/oder das eintreiben von Geld einen höheren Stellenwert genießt als der Schutz des Bürgers durch den Staat.

Ich denke da sind die Prämissen inzwischen etwas durcheinander gekommen.

 

Grüße

ALOA

0

@Konstantin Kaiser

 

Nun, wenn Sie lesen, dann sehen sie, dass hier auf die Schwere des Eingriffs abgestellt wird und dabei Grenzen gezogen werden. Folter eines Menschen wiegt weit schwerer als sein "blosser" Datenerwerb, nun könnte man logisch daraus schlußfolgern, dass man das eine zulässt, das andere nicht, allerdings auch widerum nur unter moralischen Aspekten. Denn de jure ist der Datenhandel auch im vorliegenden Fall höchst problematisch.

0

Der Gesetzgeber könnte die ganze Diskussion schnell beenden, indem er den § 259 StGB etwas modifiziert:

(1) Wer eine Sache oder Daten, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Eine solche Klarstellung zur Hehlerei wäre im Computerzeitalter sinnvoll. Denn mittlerweile wird eben nicht nur mit gestohlenen Autos, sondern auch mit gestohlenen (ausgespähten) Daten gehandelt. Es ist nicht einsichtig, warum im ersten Fall (Diebstahl einer Sache) die Hehlerei unter Strafe stehen soll, im zweiten Fall (Ausspähen von Daten) hingegen der Händler straffrei bleiben soll.

Selbst nach der obigen Modifikation könnte der Staat als Ankäufer noch straffrei bleiben, da es ja nicht sein Ziel ist, "sich zu bereichern". Oder, ähem, vielleicht doch? Es sollen ja für den Staat immerhin 400 Millionen rausspringen. Ob man das "Bereicherung" nennen kann?
0

Sehr geehrte Frau Ertan, sehr geehrter Herr Florian,

eine gesetzliche Regelung in naher Zukunft erwarte ich nicht. Ich halte es sogar für ausgeschlossen, dass die Regierenden sich um eine gesetzliche Regelung oder Beschränkung bemühen, wenn sie damit gerade ohne Gesetz durchkommen. Warum sollte die Regierung sich Fesseln anlegen (lassen)?

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Müller,

so sehe ich das auch. Der Staat wird den Teufel tun und Gesetzesänderungen gegen Wirtschaftskriminalität und Datenklau formulieren, die möglicherweise auch ihn selbst an seinem Tun hindern könnten. Mein Vorschlag war also nicht ganz ernsthaft gemeint.

Außerdem wären bald viele Juristen (Rechtsanwälte wie auch Richter) arbeitslos, wenn es nicht solche wunderbaren Grauzonen des Gesetzes gäbe. Es steckt also wohl Vorsatz dahinter, gesetzliche Klarstellungen zu vermeiden. Aus Sicht des Staates hat sich die bisherige Gesetzgebung ja bewährt. Das gilt für Online-Durchsuchungen genauso wie für Datenklau im Ausland.

Mal sehen, wie abschließend BGH und Verfassungsgericht entscheiden.

Seiten

Kommentar hinzufügen