Arm durch Versorgungsausgleich - kein Härtefall

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 05.05.2011
Rechtsgebiete: VersorgungsausgleichRenterprivilegFamilienrecht2|10538 Aufrufe

Er ist Erwerbsunfähigkeitsrenter. Seine Ehefrau arbeitet noch.

Nach Wegfall des Renterprivileg muss er im Versorgungsasugleich (im Saldo) sofort 14,0632 Entgeltpunkte abgeben, was bei einem derzeitigen Rentenwert von 27,20 € einer Rentenkürzung von 382,50 € (14,0632 x 27,20 €)entspricht. Seine Nettorente beträgt nun nur noch 909,15 €.

Das OLG Stuttgart sieht hierin keinen Härtefall im Sinne des § 27 VersAusglG.

Der Ausschluss oder eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs ist nicht allein deshalb gerechtfertigt, weil dem Ausgleichspflichtigen durch den Versorgungsausgleich wenig Geld zum Leben, eventuell sogar nicht einmal der eigene angemessene Selbstbehalt verbleibt….

Die Streichung dieses Rentnerprivilegs im Zuge der Reform des Versorgungsausgleichs war eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung zugunsten der Solidargemeinschaft und kann deshalb nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen über die Billigkeitsprüfung des § 27 VersAusglG korrigiert werden, wenn nämlich zu der zwingenden gesetzlichen Folge des Wegfalls des Privilegs noch weitere den Ausgleichspflichtigen belastende Umstände hinzukommen. Dies ist vorliegend nicht der Fall. 

 

OLG Stuttgart v. 07.03.2011 - 18 WF 276/10 

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2 Kommentare

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das ist doch ein schlechter witz...

raffgierige ehefrau nimmt ex-mann die lebensgrundlage...

und die justiz findet das gut... der oberhammer liebe oberrichter

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Da bin ich der gleichen Meinung. In meinem Freundeskreis ist aber ein noch schlimmerer Fall:

Der Mann musste wegen schwerer Erkrankung vorzeitig in den Ruhestand gehen und hat einen Schwerbehinderungsgrad von 50%. Er ist nun 67 Jahre alt und arbeitet seit 4 Jahren wieder als Selbstständiger, weil er sich sonst seine Mietwohnung nicht leisten könnte. Die Frau hat sich einen Freund genommen und es kam 2009 zur Scheidung. Die beiden haben 4 erwachsene Kinder.

Nun will die Frau nächstes Jahr in den Ruhestand gehen. Sie hat eine Eigentumswohnung und eine nicht unwesentliche Erbschaft gemacht. Der Mann hat nun die Mitteilung vom Versorgungsamt bekommen, dass er seiner Frau knapp 600€ Versorgungsausgleich monatlich bezahlen muss. Er ist verzweifelt, denn bei 1930€ Nettorente minus 330€ Krankenkassenbeitrag minus 700 € Warmmiete minus 600€ Zahlung an die Exfrau bleiben ihm noch 300€ zum Leben!!! 

Ich habe ihm geraten, sich bei VERDI beraten zu lassen. Es muss doch eine Regelung geben für einen Selbstbehalt, denn sonst müsste der Mann ja die Mietwohnung aufgeben und unter der Brücke leben.

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