Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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829 Kommentare

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Gastfrau schrieb:

 

Fall Mollath CSU und FDP sehen Verschwörung widerlegt

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-csu-und-fdp-sehen-verschwoerung-widerlegt-1.1717207

 

Das hat Hermann doch schon ganz zu Anfang des UA gesagt....in Bayern arbeiten die Behörden, die Politik nun mal so.

Mitarbeiter, die nicht Schreibmaschine schreiben wollen, Ermittler, die nicht ermitteln, Richter, die Gerüchte streuen und keine Akten lesen, Politiker, die nicht die Wahrheit sagen....eben typisch bayerisch. Also alles in Ordnung.

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Fall Mollath CSU und FDP sehen Verschwörung widerlegt!

Warum befasst sich eigentlich niemand damit, was eine Verschwörung eigentlich überhaupt ist bzw. was dieses Wort bedeutet??

Als Verschwörung bezeichnet man im weitesten Sinne jeden Versuch, ein Ereignis, einen Zustand oder eine Entwicklung durch eigenes Handeln unter Mitwirkung mehrere Personen zu beeinflussen, also durch das zielgerichtete, konspirative Wirken von Personen zu einem illegalen oder illegitimen Zweck.

Aber genau das hier im Fall Mollath stattgefunden!!!! Warum werden hier andauernd Begriffe in ihrer Bedeutung verdreht bzw. behauptet es wäre keine Verschwörung? Es hatte bisher niemand behauptet, wer und in welchen Kreis

diese Beeinflussungen stattgefunden haben. Es ist auch durchaus möglich,

dass hier verschiedene kleinere Personenkreise ihre Interessen zu einem illegitimen Zweck umgesetzt haben. Es muss doch nicht die ganz große Verschwörung sein, die von einer Person bzw. Institution gesteuert wird!

Natürlich haben hier mehrere Personen illegitim zusammen gewirkt, dass solch ein Ergebnis „7Jahre Forensik“ überhaupt möglich war!

 

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Auch der Norbayrische Kurier ist stets bemüht als 4.Gewalt im Staat zum Multiorganversagen beizutragen:

 

Wir erinnern uns. Prof. Simmerl hat am 21.09.2006 festgestellt, dass Mollath nicht schizophren Wahnkrank ist, noch psychotisch sei.

Damit endete am 06.10.2006 die vorläufige Betreuung. (Übrigens genau an dem Tag, als der RA von Mollath den Revisionsantrag ans BGH eingibt.)

 

Wie sieht die auklärende Presse diesen Fall?

 

“Petra M. räumte das Haus erst aus, als der Betreuer 2006 zugestimmt hatte. Als der Lastwagen schon vor der Tür stand, erfuhr Petra M.: Der Betreuer, Ralph Gebeßler, hatte seinen “schwierigsten Klienten” nicht mehr. Mollath galt als “nicht betreuungsfähig”. Aber die Erlaubnis Gebeßlers zur Räumung hätte auch für seinen Nachfolger gegolten.”

(O.Lapp, NK S.4 von heute)

 

 

Karl-Werner schrieb:

Zugleich sei die Staatsanwaltschaft gebeten worden, zusammen mit dem Bezirkskrankenhaus in Bayreuth, in dem Mollath untergebracht ist, Möglichkeiten der Lockerung zu prüfen. Es gehe um den behutsamen Wiederaufbau eines sozialen Umfeldes.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bayern-mollath-ausschuss-beend...

 

Seh ich als Beweis, dass Merk gar keine Wiederaufnahme will.

Dass sie deshalb mit dran gearbeitet hat, die Rechtsbeugungsvorwürfe der Staatsanwaltschaft Regenburg aus den WA- Anträgen verschwinden zu lassen.

 

4

Diese Pharisäer (bitte nur umgangssprachlich zu sehen!) !!!

JuMi Frau Merk schreibt bzw. lässt schreiben:

"[...] Unabhängig hiervon wurde die Staatsanwaltschaft vom Justizministerium gebeten, gemeinsam mit dem Bezirkskrankenhaus in Bayreuth insbesondere Möglichkeiten der Lockerung anzubieten, die von Herrn Mollath auch angenommen werden. Hierbei geht es auch um den behutsamen Wiederaufbau eines sozialen Umfeldes. Hier könnte insbesondere an die Einschaltung einer externen Betreuungsperson gedacht werden, die das Vertrauen des Herrn Mollath genießt und mit der er gemeinsam Perspektiven für ein Leben außerhalb des Bezirkskrankenhauses erarbeiten kann. [...]"

http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2013/180.php

 

Ist das Wahlvolk so einfach zu verdummen?

 

Vor einem Jahr war Herr Mollath noch so "verwirrt" und "gefährlich", dass er noch mindestens..., ja wenn nicht sogar noch mehr Jahre..., also ich meine natürlich NIE wieder raus, wenn er sich nicht vom "KREM DE LA KREM"-Psychologen Dr. Leipziger therapieren lässt!

 

Dann heißt es, Herr Mollath würde die ihm angebotenen Vollzugslockerungen nicht annehmen. Frei nach dem Motto, wir würden ja, aber der Mollath, er will ja nicht !!!

 

Und jetzt - das eigene kollossale Scheitern kurz vor Augen - heisst es, man solle neue Perspektiven für Herrn Mollath schaffen, da die lange Unterbringung nun nicht mehr verhältnismäßig sei! (by the way, wann ist das eigentlich der Fall 5 Jahre, 7 Jahre, 10 Jahre ???)

 

Ich weiss nicht, wie die Herrn Aparatschiks sich das vorstellen!? Wird das Wiederaufnahmeverfahren von Herrn Mollath eröffnet, ist er SOFORT frei zu lassen. Wer soll sich dann staatlicherseits um ihn kümmern? Soll Dr. Leipziger ihn wohlwollend beim "Brötchen holen" begleiten?

 

Nein, nichts wird passieren! Da Herr Mollath dann kein rechtskräftig verurteilter Strafgefanger ist, der die Bewährungshilfe oder andere Formen der Wiedereingliederung in Anspruch nehmen kann, wird niemand etwas für ihn tun! Er darf sich dann höchstens noch mit dem Versorgungsamt oder einer anderen zuständigen Stelle um die € 1,80 Haftentschädigung pro Tag streiten! Da kommen ein paar nette kleine €-Beträge zusammen !

 

Das ist der eigentliche Skandal !!!

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Phaeneas schrieb:

Ich weiss nicht, wie die Herrn Aparatschiks sich das vorstellen!? Wird das Wiederaufnahmeverfahren von Herrn Mollath eröffnet, ist er SOFORT frei zu lassen. Wer soll sich dann staatlicherseits um ihn kümmern? Soll Dr. Leipziger ihn wohlwollend beim "Brötchen holen" begleiten?

 

Thats the point!

Und die Anschlussfrage folgt auf dem Fusse. Was haben die eigentlich die letzten sieben Jahre mit dem gemacht? Wenn sie fünf vor zwölf auf die Idee kommen, erst einmal therapeutische Ziele zu formulieren.

 

Und was hat das denn Steuerzahler eigentlich gekostet?

 

Was kostet nochmal genau so ein Gutachten?

 

Nur für die Unbedarften unter den Lesern: Wenn irgendein Gutachter aus irgendwo kommt, der wird gut und seperat verrechnet. Also:

BKH Chef A erstellt für Patient in BKH B ein Gutachten. Der Staat zahlt das dem extra. Wenn Patient B in BKH A sitzen würde, gäbs aber keine Kohle.

 

Merkst was?

 

 

 

Herr Mollath hat im Unterausschuss gesagt, der Preis der Unterbringung von ca. 100.000€ jährlich entspreche in keinster Weise dem Komfort oder so ähnlich ...

 

Artikel bei telepolis:

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154613

Die Anwältin sieht unzählige Grundrechtsverletzungen.

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Eine Exploration kostet zwischen acht und zwölftausend €. Ein Tag in der Forensik mit persönlicher Betreuung ca.200€!

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Fischer-Mobile schrieb:

Eine Exploration kostet zwischen acht und zwölftausend €. 

Und auch das gehört dringend refomiert.

Ein staatlich angestellter Arzt sollte keinen Extra-Bonus bekommen.

Warum auch?

Für eine Untersuchung seines eigenen Patienten kriegt er es ja auch nicht.

So gesehen, ist die Vorgeschichte zu Kröbers Gutachten, nettes Seminar und dann zusammen Abendessen in Bayreuth auch verständlich.

Wäre zu fragen wieviele Gutachten Leipziger schon bei Kröber angefertigt hat.

Die werden stinkreich mit ihren Leerformeln.

So geht das nicht.

@Max Mustermann

Wir haben hier in Nürnberg einen Gutachter der Rechtsmedizin der jährlich über Gerichtsgutachten ca. 2,9Mil € erhält!

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Fischer-Mobile schrieb:

@Max Mustermann

Wir haben hier in Nürnberg einen Gutachter der Rechtsmedizin der jährlich über Gerichtsgutachten ca. 2,9Mil € erhält!

Na wenn die das wert sind. ;-) Was fällt denen eigentlich ein?

Bei den lausigen Gutachten die da zusammengeschuster werden. Steht doch beinahe bei allen das gleiche drin, paar Lerrformeln und zwischendurch noch ein wenig Patientenbeobachtung aus der Krankenakte reingewurstet.

 

Arbeitsaufwand halber Tag.

 

Und dann soll es ja auch Ärzte geben die geben irgendwas von einer ca. 10 Seitigen Doktorarbeit ab und lassen dann im Anschluss Strafgefangene für 3,80 Euro die Stunde Millionenumsätze generieren.

 

Wo leben wir eigentlich?

 

Strateerklärung:

 

Der Pressesprecher des Landgerichts Regensburg hat heute sich gegenüber verschiedenen Journalisten dahingehend verlautbart, dass eine Entscheidung der 7. Strafkammer des Landge-richts Regensburg am 19. Juli 2013 mitgeteilt werden solle.

Von dieser Entscheidung erwarte ich nichts. Die wiederholte Mitteilung eines festen Datums (nicht an die Verteidigung, nur an die Presse) lässt darauf schließen, dass die Entscheidung schon feststeht. Das kann keine Entscheidung sein, die Mollath günstig ist. Vorstellbar ist allenfalls die Zulässigkeitserklärung hinsichtlich eines Wiederaufnahmegrundes, dessen Abarbeitung der bayerischen Strafjustiz den geringsten Schaden bereitet und Mollath weiter-hin nicht die Freiheit bringt. Für wahrscheinlicher halte ich die Zurückweisung beider Wie-deraufnahmeanträge als unzulässig.

 

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Otto Lapp schreibt am 8.7.:

Bayreuth. Die angeblich verschollene persönliche Habe von Gustl Mollath (56) ist noch da. Zeugnisse, sonstige Dokumente, Geschirr – und sogar ein Bild seiner verstorbenen Mutter. Es lagert verpackt bei Verwandten von Ex-Frau Petra M. (53). „Selbstverständlich sah sich die ehemalige Ehefrau in der Pflicht, diese aufzuheben", sagte ihr Anwalt dem Kurier. Und sie sei „bereit, Mollath diese im Fall einer Entlassung zu geben."

 

Das ist doch wirklich mal eine konstruktive und sinnvolle Recherche, Herr Lapp, wenn auch wohl ungewollt.

Sicherlich hat Frau Maske-Mollath nur vergessen, die Inbesitznahme ihrem Ex-Mann mitzuteilen. Da musste erst Herr Lapp kommen, dem sie dies anvertraute. Immerhin weiß es jetzt die Presse, und somit auch die Anwälte von Herrn Mollath. Ich gehe davon aus, dass Herr Mollath seine Habe keinen Tag länger im Besitz der Frau Maske sehen will und seine Anwälte diese auffordern werden, die Habe unverzüglich herauszugeben. Eine daran geknüpfte Bedingung ("sie ist bereit, Mollath diese im Falle einer Entlassung zu geben") ist unzulässig und verschärft die Straftat, die FRau Maske hier begangen hat. Immerhin kann es noch Monate oder Jahre dauern, bis Herr Mollath entlassen wird. Ohnehin ist jede Stunde zuviel, die Frau Maske diese fremden Güter in ihrem Besitz hält - ohne Zustimmung und Einwilligung, ohne bisherige Kenntnis des Herrn Mollath.

Immerhin wusste Frau Maske zum Zeitpunkt des Diebstahls der Habe, dass die Betreuung Mollaths abgelehnt wurde, da dieser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Auf eine Zustimmung des Ex-Betreuers kann sie sich also nicht berufen. Sie hätte zumindest bei Mollath nachfragen müssen und diesen informieren müssen. Jetzt ist es zu spät.

 

Vermutlich möchte Herr Mollath auch im BKH Bilder seiner Mutter haben, auch manche Akten und Dokumente und Zeugnisse, z.B. um sich auf die Entlassung vorzubereiten und mit den Zeugnissen Bewerbungen schreiben zu können. Deshalb gehe ich davon aus, dass seine Anwälte tätig werden. Eine diesbezügliche Strafanzeige gegen seine Frau wäre auch angebracht.

 

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Petra Mollaths Behauptung "Die Kündigung mußte zurückgenommen werden, weil ich nichts Falsches getan habe", hat sich auch erledigt:

 

„Die seit dem 1.2.2003 bei der Bethmann Bank (bis 2004 ein Tochter-Unternehmen der HypoVereinsbank) in Berlin tätige Ehefrau focht ihre außerordentliche Kündigung von Februar 2003 vor dem Arbeitsgericht in Berlin u.a. mit dem Argument an, die Bethmann Bank dürfe ihre Kündigung nicht auf angebliches Fehlverhalten während ihrer Zeit bei der HypoVereinsbank stützen"

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Beschwerdebegruendung-Strafvollstreckung-2013-07-09.pdf

 

Man einigte sich dann auf einen Vergleich...bei dem PM aber auch nur die Hälfte der sonst üblichen Abfindung bekam.

 

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Bille schrieb:

Petra Mollaths Behauptung "Die Kündigung mußte zurückgenommen werden, weil ich nichts Falsches getan habe", hat sich auch erledigt:

 

„Die seit dem 1.2.2003 bei der Bethmann Bank (bis 2004 ein Tochter-Unternehmen der HypoVereinsbank) in Berlin tätige Ehefrau focht ihre außerordentliche Kündigung von Februar 2003 vor dem Arbeitsgericht in Berlin u.a. mit dem Argument an, die Bethmann Bank dürfe ihre Kündigung nicht auf angebliches Fehlverhalten während ihrer Zeit bei der HypoVereinsbank stützen"

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Beschwerdebegruendung-Strafvollstreckung-2013-07-09.pdf

 

Man einigte sich dann auf einen Vergleich...bei dem PM aber auch nur die Hälfte der sonst üblichen Abfindung bekam.

 

Wie das eben so üblich ist beim Arbeitsgericht: Es gibt eine Abfindung, eventuell sogar ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, alles damit der Richter am Arbeitsgericht keinen Aufwand in die Begründung eines Urteils stecken muss.

Das ist in > 95% aller Kündigungsschutzprozesse so und ändert nichts daran, daß die Kündigung an sich berechtigt war.

Wenn die Kündigung wirklich unberechtigt ist, dann läßt sich der Arbeitnehmer nicht auf einen derartigen Vergleich ein.

Bei Frau Maske war die Abfindung an der unteren Grenze des Üblichen, da wird ihr der Arbeitsrichter schon klar gemacht haben: Entweder eine kleine Abfindung oder ein die Kündigung bestätigendes Urteil. Dann doch lieber eine (kleine) Abfindung .....  

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Closius schrieb:

 

Wie das eben so üblich ist beim Arbeitsgericht: Es gibt eine Abfindung, eventuell sogar ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, alles damit der Richter am Arbeitsgericht keinen Aufwand in die Begründung eines Urteils stecken muss.

Das ist in > 95% aller Kündigungsschutzprozesse so und ändert nichts daran, daß die Kündigung an sich berechtigt war.

Wenn die Kündigung wirklich unberechtigt ist, dann läßt sich der Arbeitnehmer nicht auf einen derartigen Vergleich ein.

Bei Frau Maske war die Abfindung an der unteren Grenze des Üblichen, da wird ihr der Arbeitsrichter schon klar gemacht haben: Entweder eine kleine Abfindung oder ein die Kündigung bestätigendes Urteil. Dann doch lieber eine (kleine) Abfindung .....

 

Das ist sowieso klar: Nur...die Klage drehte sich nicht um "unberechtigt, weil unschuldig", wie PM immer wieder verlauten ließ, sondern um "ungesetzlich, weil andere Firma"

Und noch ein Detail:

Die Chronologie enthält noch das interessante Detail, dass Frau Mollath vor ihrem am 1.2.2003 erfolgenden Wechsel zur Bethmann Bank in Berlin an einem „Überleitungsgespräch“ zwischen einem bislang von ihr betreuten Kunden und der neuen Betreuerin bei der HypoVereinsbank teilgenommen habe. Nach dem Überleitungsgespräch am 8.1.2003 habe Frau Mollath ihren früheren Kunden noch einmal allein getroffen und „ihn darauf hingewiesen, dass er niemandem in der HVB von den Geschäften in der Schweiz erzählen soll“

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Beschwerdebegruendung-Strafvollstreckung-2013-07-09.pdf

 

 

 

 

 

 

 

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Wenn tatsächlich, was ich befürchte, alle Deutschen Gerichte "versagen" und alle Anträge vom StAW und vom RA Strate abgewiesen würden, welche Möglichkeiten hätte Herr Mollath noch? Der EuGH?

Und wenn, in welchem Zeitfenster dürfte Herr Mollath mit einer Entscheidung rechnen?

 

 

Mehr denn je stelle ich mir die Frage, warum kein "Insider" die vielleicht im Hintergrund beteiligten Politik- und Wirtschafts- "Persönlichkeiten" öffentlich macht?

Gibt es diese überhaupt oder ist der Mollath- Fall nur ein grausamer Rosenkrieg und ein Justizskandal, was auch schon schlimm genug ist.

 

Wann tritt denn ein ehrbarer Millionäre auf die Bühne, der eine große "Belohnung" für einen Whistleblower im Mollath- Fall bereitstellt?

Das wäre doch vergleichbar mit dem Kauf von Steuer- CDs. Auch deren Kauf dient nur der Gerechtigkeit, sagen die am Kauf beteiligten Politiker. ;-)

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Es führt kein Weg zum EuGH nach Luxemburg.

Nur eine Abwahl der CSU mag in Zukunft den Rechtsstaat für alle revitalisieren ...

 

Sobald das BVerfG zum Nachteil des G.M. entschieden haben sollte, gibt es dagegen binnen 6 Monaten die Anrufung des

http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/

in Straßburg. Dort aber liegt der Stau bei wohl 40 - 50 000 offenen Fällen.

 

Ich erwarte:

 

Die ältere VB (aus dem Jahr 2012) gegen die Entscheidungen der Sachgerichte Bayreuth, Bamberg wird nach den Wahlen Erfolg haben. In einer direkten, unmittelbaren, durchgreifenden  Entscheidung wird das BVerfG wegen greifbarer Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (= Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip iVm Verletzung des Artikel 19 Abs. 4 GG) dann die sofortige Freilassung des Bürgers Mollath veranlassen.

Die Staatskanzlei wird - so denn die Bayern die Schwarzen nicht endlich abwählen - verlautbaren: Haben wir doch auch gesagt, wegen fortschreitender Dauer ist jetzt die Wegsperrung nicht mehr verhältnismäßig. Deswegen das derzeitige "Gesülze" der JuMin Merk, was nur für den Fall abgesondert wird, dass KA doch noch vor den Wahlen entscheidet. Dann kann man ja sagen, das haben wir ja auch gesagt --> alles Wahltaktik.

 

Um den Bürger Mollath geht es nicht. Es ist "Ware", er wird als "Objekt staatlichen Handelns" verfassungswidrig herabgewürdigt, weil es durchgehend in der bayerischen Justiz offenbar keine Zivilcourage gibt (siehe das Schweigen der Vielen) und die wenigen auch als Partei-Soldaten Verbrieften, im Zweifel noch immer das tun, was Schlötterer seit Jahr und Tag anprangert.

 

Alles andere, der gesamte Hintergrund  bleibt im Dunkeln. Unter Verstoß gegen das Legalitätsprinzip werden die Ermittlungsverfahren gegen Leipziger und  Eberln (Gutachter und Richter) auch nicht weiter verfolgt. Rechtsmittel dagegen landen vielleicht eines schönen Tages in Straßburg.

 

Sie fragen nach dem Rechtsstaat? Nach der Gleichheit aller vor dem Gesetz?

 

Antwort: "Rechtliche Grenzen gibt es insoweit nicht, als die Übermacht keine Strafverfolgung für ihr Handeln befürchten muss."

Wilhelm Schlötterer,

in: "Macht und Missbrauch", Seite 406

 

Was folgt daraus?

Die "Übermacht" muss aus Gründen einer lebendigen Demokratie abgewählt werden.

Zulange nämlich wähnten die Edlen, sie stünden für immer über dem Gesetz.

Wann bitte geht die versammelte Opposition bayernweit damit auf Wahl-Tour?  Welch eine Chance auf eine Politik-Wechsel!

 

"Mollath bis Du"

"Wir sind alle Mollath"

 

 

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Dort aber liegt der Stau bei wohl 40 - 50 000 offenen Fällen.

 

Wenn der Molath Fall nach Straßburg gehen würde, dauert das bestimmt 10 - 30 Jahre bis der 50001 Fall bearbeitet wird.

 

 

 

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Die Enstehung einer Gefahr für die Allgemeinheit:

 

Anfang 2005

 Eine Serie von Sachbeschädigung (Autoreifen) in Nürnberg

 

 

4.2. 2005

 illegale Durchsuchung bei Mollath ohne richterlichen Beschluß und ohne Gefahr im Verzug

 

Ermittlungen werden eingestellt

 

 

 

14.02.2005

 Unterbringung von Gustl Mollath im BKH Bayreuth, zur Untersuchung wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Briefdiebstahl 3 Jahre vorher

 

 

Ende März 2005

Dr. Leipziger telefoniert mit Richter Eberl wegen aktuellerer Taten

11. und 12.4.2005

Eine polizeiliche Akte mit 20 Reifenstechereien wird von POK Grötzsch zusammengesucht (auf wundersame Weise kommt die S. 7 von Mollaths Verteidigungsschrift dazu, die der Eberl übergeben hat)

 

Als die Polizeiakte fertig ist:

04.05.2005

Staatsanwalt Aktenvermerk: "Von Dr. Leipziger wurde nach Rücksprache mit Richter Eberl zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath gebeten"

19.5.2005

Polizeiakte trifft bei Staatsanwaltschaft ein, die beginnt zu ermitteln

02.06.2005

 Die Staatsanwaltschaft übersendet das Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung wie gewünscht an Dr. Leipziger.

28.07.2005

 Das Gutachten ist fertig

11.08.2005

 Das Verfahrens wegen Sachbeschädigung wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

 

 

29.09.2005

ein Beschwerdeschreiben W. Gregers gegen die Einstellung an Eberl

5.10.2005

 Richter Eberl schickt das Schreiben ”mit Akten” an die Staatsanwaltschaft und zwar (hier ausgeschrieben) ”zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung bezüglich der eingelegten Beschwerde”.

6.10.2005

 Anklageerhebung wegen 9 (von den 20 vorgeschlagenen) Fällen von Sachbeschädigung

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Natürlich ändert das nichts.

Die Meldung wurde wohl aus dem Nordbayerischen Kurier übernommen, wo ja schon so mancher erstaunlicher Artikel zur Sache Mollath erschien und der Chefredakteur diesbezüglich meint darauf hinweisen zu müssen, kein Jurist zu sein. Insofern sollte man die Aufmerksamkeit nicht nur auf die Schlüssigkeit des Behaupteten richten sein sondern auch auf die Schlussfolgerungen.

Es geht ja nicht darum, dass ein Attest aus 2001 plötzlich aufgetauchtes wäre und jetzt ein reanuells Beweismittel würde, sondern darum, welches Attest für das Urteil maßgeblich war. Und dies war das von-wem-auch-immer-gefertigte Attest aus 2002. Nur darauf kommt es an. Das "neue" Attest wird vielleicht in der Wiederaufnahme eine Rolle spielen können, für die Frage der Angreifbarkeit des ursprünglichen Urteils ist es indes irrelevant.

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Brutha schrieb:

Natürlich ändert das nichts.

Die Meldung wurde wohl aus dem Nordbayerischen Kurier übernommen, wo ja schon so mancher erstaunlicher Artikel zur Sache Mollath erschien und der Chefredakteur diesbezüglich meint darauf hinweisen zu müssen, kein Jurist zu sein. Insofern sollte man die Aufmerksamkeit nicht nur auf die Schlüssigkeit des Behaupteten richten sein sondern auch auf die Schlussfolgerungen.

Es geht ja nicht darum, dass ein Attest aus 2001 plötzlich aufgetauchtes wäre und jetzt ein reanuells Beweismittel würde, sondern darum, welches Attest für das Urteil maßgeblich war. Und dies war das von-wem-auch-immer-gefertigte Attest aus 2002. Nur darauf kommt es an. Das "neue" Attest wird vielleicht in der Wiederaufnahme eine Rolle spielen können, für die Frage der Angreifbarkeit des ursprünglichen Urteils ist es indes irrelevant.

Lapp berichtet doch grad erst, dass die Ex das Attest von 2001 schon 2006 gefunden haben will, als sie ohne Gerichtsvollzieher Mollaths Haus plünderte.

Unerheblich.

Lapp will wohl darauf hinaus, dass ein Attest IN VERTRETUNG unterschrieben beweist, dass der Untersuchende und Aussteller damit erkennbar wird, das Gericht also wußte, dass der Sohn das war. Es nicht unecht war.

Tut es aber nicht im Geringsten.

 

 

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Gastfrau schrieb:

 

Mollath: Verhindert Attest erneute Verfahrensaufnahme?

 

http://www.nordbayern.de/region/mollath-verhindert-neues-attest-das-wiederaufnahmeverfahren-1.3025933

Wer einen Millionenbetrag von seinem ehemaligen Kunden erbt -der sogar seine eigene Frau mit einem Pflichtanteil herabwürdigt- der hat sicher auch die Kontakte, jedwedes Gutachten zur "rechten Zeit" aus dem Hut zu zaubern.

Nur was beweist ein weiteres Gutachten? Es steht immer nur Aussage gegen Aussage!

Das Frau (Ex-) Mollath verlogen ist, dass hat ihr ehemaliger Arbeitgeber deutlich bekundet! Und ein Vergleich im Rahmen einer Kündigung ist kein Beweis dafür, das die Frau zu unrecht vom Arbeitgeber entlassen wurde. Fakt ist, die gerige Abfindung ist ein Indiz dafür, dass die Chancen von Frau Mollath in einem Arbeitsgerichtsverfahren schlecht standen.

Und besonders große Arbeitgeber, die im Licht der Öffentlichkeit stehen, neigen dazu solche "Probleme", wie den Betrug von Frau Mollath auf dem lautlosen Dienstweg zu beseitigen, um nicht die möglichen Kunden abzuschrecken.

 

Wenn ich dazu hier zwei Sätze von Herrn Dr. Strate zitiere, dann bringe ich damit meine Hoffnung zum Ausdruck, dass der Hinweis "wir sind vorbereitet" dahingehend zu bewerten ist, dass vielleicht dem Anwalt Unterlagen über wichtige Persönlichkeiten und deren "Straftaten" mit Zeugenaussagen vorliegen und man in letzter Konsquenz alles veröffentlicht.

"Es ist nicht meine Aufgabe, diese möglichen Versionen der Rechtsverweigerung vorgreifend schon zu skizzieren. Ich kann nur versichern: wir sind vorbereitet."

 

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http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nuernberg-mutiger-richter-for...

Der im o.g. Link hinterlegte Artikel zeigt das Bild eines Richters, der nur ein Mittel im Zusammenleben seiner Mitbürger kennt: bestrafen, und das möglichst hart! Und der Artikel erweckt den Eindruck, dass Brixners Wertesystem eine Lösung zur Etablierung eines "gehorsamen" Volkes dastellt.

 

Aber genau das Gegenteil wird damit erzeugt. Rücksichtlose Gewalt, die dann die Repräsentanten des verhaßten Staats, wie z.B. die Polizei, ausbaden dürfen.

 

Leider wird Brixner seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht.

Um jeden Preis verteidigt "dieser Herr Richter" seine Wertevorstellung, auch um den Preis eigener Straftaten im Amt! Leider lies ihn seine Aufsichtbehörde gewähren oder unterstützt ihn vermutlich sogar dabei.

Solch ein Verhalten hatte bisher seinen Platz primär in Diktaturen.

 

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Gastfrau schrieb:

 

Fall Mollath: Was ist wahr, was Wahn?

 

http://diepresse.com/home/panorama/welt/1429305/Fall-Mollath_Was-ist-wahr-was-Wahn?_vl_backlink=/home/panorama/welt/index.do

..es ist schon sehr interessant, was Journalisten ohne Recherge eines Falles für Unsinn schreiben können. Da wird es einem erst mal klar was man von der Presse so alles vorgesetzt bekommt und glauben soll. Jetzt kann man sich auch vorstellen was man von so manch anderen Artikel zu halten hat!

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Fischer-Mobile schrieb:

Gastfrau schrieb:

 

Fall Mollath: Was ist wahr, was Wahn?

 

http://diepresse.com/home/panorama/welt/1429305/Fall-Mollath_Was-ist-wahr-was-Wahn?_vl_backlink=/home/panorama/welt/index.do

..es ist schon sehr interessant, was Journalisten ohne Recherge eines Falles für Unsinn schreiben können. Da wird es einem erst mal klar was man von der Presse so alles vorgesetzt bekommt und glauben soll. Jetzt kann man sich auch vorstellen was man von so manch anderen Artikel zu halten hat!

 

Genauso erstaunlich ist es, dass "man" es sich "jetzt" erst "vorstellen" "kann".

Willkommen in der Gegenwart!

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Da die Versteigerung des Hauses zeitlich vor dem Prozess vor dem Landgericht stattfand, und Frau Müller das Haus nach eigenen Angaben vor der Versteigerung "aufgeräumt" und das Attest gefunden hat, stellt sich die Frage, warum sie die "Originalurkunde" nicht als Beweis einbrachte. Vielleicht weil die Darstellung in der "Zweitausfertigung" nicht identisch ist? Zwei Urkunden, die ein und denselben Vorgang unterschiedlich darstellen, machen sich nicht gut.

 

Falls sie bis auf "i.V" komplett identisch sind - ein Grund mehr für einen Wiederaufnahmeantrag, eine neue Verhandlung wäre ja der einzige Weg, dieser neuen Tatsache rechtliche Geltung zu verschaffen.

 

Schlimm nur, dass es für die Regensburger Richter jetzt noch "komplexer" wird, ob sie es bis zum 19.7. schaffen werden, erscheint zweifelhaft.

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"Der Anwalt von Mollaths Ex-Frau Petra M., Jochen Horn, erhielt bereits einen Anruf vom General-Staatsanwalt. „Wegen der Eilbedürftigkeit der Sache" wurde er gebeten, das Attest den Ermittlern zur weiteren Prüfung vorzulegen."

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/ein_grund_der_wiederaufnahme_wackelt_168481#comment-10151

Ob mit oder ohne "i.V." im Attest, es geht bei beiden Möglichkeiten NICHT daraus hervor, dass NICHT FRAU Dr. Reichel untersucht hat, sondern der Sohn.

Es wäre nur die Frage, wer das Attest geschrieben hat.
Also irrelevant....aber General Nerlich sucht immer noch Gründe GEGEN eine Wiederaufnahme?

Otto Lapp und der NK zeigen also auch, dass die Justiz eine Wiederaufnahme zu verhindern sucht....

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Bille schrieb:

"Der Anwalt von Mollaths Ex-Frau Petra M., Jochen Horn, erhielt bereits einen Anruf vom General-Staatsanwalt. „Wegen der Eilbedürftigkeit der Sache" wurde er gebeten, das Attest den Ermittlern zur weiteren Prüfung vorzulegen."

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/ein_grund_der_wiederaufnahme_wackelt_168481#comment-10151

Ob mit oder ohne "i.V." im Attest, es geht bei beiden Möglichkeiten NICHT daraus hervor, dass NICHT FRAU Dr. Reichel untersucht hat, sondern der Sohn.

Es wäre nur die Frage, wer das Attest geschrieben hat.
Also irrelevant....aber General Nerlich sucht immer noch Gründe GEGEN eine Wiederaufnahme?

Otto Lapp und der NK zeigen also auch, dass die Justiz eine Wiederaufnahme zu verhindern sucht....

 

Die Sache mit dem wiedergefundenen Attest ist doch ganz einfach:

 

Das ursprüngliche, jetzt wiedergefundene Attest wurde seinerzeit vom Sohn der Frau Dr. Reichel unterschrieben, damals aber deutlich mit "i.V."

Der Sohn der Frau Dr. Reichel war damals Arzt in Weiterbildung, landläufig unter Ärzten auch Azubi genannt. Ein Weiterbildungsassistent darf nur unter Aufsicht und Anleitung des Praxisinhabers arbeiten. Er soll lernen. Zu seinen erlaubten Tätigkeiten gehört ganz sicher nicht, Dokumente auszustellen, die vor Gericht quasi über Freispruch oder lebenslange Freiheitsstrafe entscheiden.

Ich will zu Gunsten von Richter Brixner unterstellen, dass dieser selbstverständlich sowohl den Weiterbildungsassistenten als auch die Frau Dr. Reichel als verantwortliche Fachärztin als Zeugen geladen hätte, hätte er damals gewusst, dass das Attest in Wirklichkeit von einem Azubi stammt. Er hätte eruiert, ob die Fachärztin Frau Dr. Reichel den Befund überprüft hat und der Sohn unter Aufsicht und Anleitung gearbeitet hat. Er wäre dann zum Schluss gekommen, dass ein ärztlicher Azubi (das ist ein Weiterbildungsassistent) jedenfalls nicht die Qualifikation als Sachverständiger hat. Er hätte den Sohn allenfalls als Zeugen vernommen. Das Dokument eines Weiterbildungsassistenten, welches vermutlich illegal zustande gekommen ist (da ohne Aufsicht, Anleitung und Überprüfung des Ausbilders), wäre jedenfalls als schriftliches ärztliches  Gutachten niemals durchgegangen.

Darüber hinaus bin ich davon überzeugt, dass diese Problematik (die Sache mit der i.V. - Unterschrift, die das Dokument gänzlich entwertete) der Frau Mollath seinerzeit bekannt war. Sie hat also kurz vor dem Prozess um ein neues Dokument gebeten, diesmal bitte ohne i.V.- Unterschrift. Nur damit gelang es, das Gericht über die Qualifikation des Ausstellers zu täuschen.

Als Arzt bin ich mit der Problematik des Statuses eines Weiterbildungsassistenten gründlich vertraut. Wer erste Informationen möchte, findet sie bei der KVB:

 

Auszug:

Der Weiterbilder muss über die entsprechende Weiterbildungsbefugnis der Bayerischen Landesärztekammer verfügen.
Die Beschäftigung des Weiterbildungsassistenten bedarf der vorherigen (!) Genehmigung der KVB.
Der Weiterbildungsassistent darf grundsätzlich nur unter „Aufsicht und Anleitung“ des Weiterbilders tätig werden. Die permanente Anwesenheit des Vertragsarztes am Tätigkeitsort des genehmigten Weiterbildungsassistenten ist erforderlich

 

Es ist ganz offensichtlich, dass das Gericht über den Untersucher und den Aussteller der Urkunde getäuscht wurde oder sich getäuscht hat. Ich unterstelle hier jedoch Vorsatz der Frau Mollath.

 

 

 

 

 

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psychofan schrieb:

 

Die Sache mit dem wiedergefundenen Attest ist doch ganz einfach:

 

Das ursprüngliche, jetzt wiedergefundene Attest wurde seinerzeit vom Sohn der Frau Dr. Reichel unterschrieben, damals aber deutlich mit "i.V."

Das hat aber nur einen Hinkefuss. 

"i.V" bezeichnet für gewöhnlich nur die Vetretung der Unterzeichnung (=Hersteller), nicht aber die Vertretung des Austellers (=untersuchender Arzt)

 

Ansonsten ist allem zuzustimmen, insofern man annimmt, Herr Dr. Reichel gibt sich für ein solches Manöver her.

Reine Spekulation.

 

Genauso kann man spekulieren, dass das ursprüngliche Attest auch erst kürzlich fabriziert wurde, um Frau Mielkes These, das mit dem Attest wäre so klar gar nicht, faktisch zu untermauern.

 

Der Phantasie ist keine Grenze gesetzt. Es kommt darauf aber nicht an, denn das Urteil stützt sich nur auf ein Attest, und dieses ist unecht mit oder ohne "i.V."

 

Herr Lapp wird sich kugeln vor Lachen, was er heute dank seiner Recherche wieder ausgelöst hat.

Wobei sich Herr Lapp vielleicht einmal fragen sollte, wie glaubwürdig seine "Partnerin" im allgemeinen ist. Diese bestreitet vehement G.M. jemals 500 000 Euro via Herr Braun in Aussicht gestellt zu haben.

 

Dem steht aber ein Schriftstück von G.M. vom  25.8.2002 entgegen , wo dieser schon ähnliches behauptet.

 

Gehoppst, wie gesprungen, trau,schau,wem...

psychofan schrieb:

Die Sache mit dem wiedergefundenen Attest ist doch ganz einfach:

 

Das ursprüngliche, jetzt wiedergefundene Attest wurde seinerzeit vom Sohn der Frau Dr. Reichel unterschrieben, damals aber deutlich mit "i.V."

Der Sohn der Frau Dr. Reichel war damals Arzt in Weiterbildung, landläufig unter Ärzten auch Azubi genannt. Ein Weiterbildungsassistent darf nur unter Aufsicht und Anleitung des Praxisinhabers arbeiten. Er soll lernen. Zu seinen erlaubten Tätigkeiten gehört ganz sicher nicht, Dokumente auszustellen, die vor Gericht quasi über Freispruch oder lebenslange Freiheitsstrafe entscheiden.

Ich will zu Gunsten von Richter Brixner unterstellen, dass dieser selbstverständlich sowohl den Weiterbildungsassistenten als auch die Frau Dr. Reichel als verantwortliche Fachärztin als Zeugen geladen hätte, hätte er damals gewusst, dass das Attest in Wirklichkeit von einem Azubi stammt. Er hätte eruiert, ob die Fachärztin Frau Dr. Reichel den Befund überprüft hat und der Sohn unter Aufsicht und Anleitung gearbeitet hat. Er wäre dann zum Schluss gekommen, dass ein ärztlicher Azubi (das ist ein Weiterbildungsassistent) jedenfalls nicht die Qualifikation als Sachverständiger hat. Er hätte den Sohn allenfalls als Zeugen vernommen. Das Dokument eines Weiterbildungsassistenten, welches vermutlich illegal zustande gekommen ist (da ohne Aufsicht, Anleitung und Überprüfung des Ausbilders), wäre jedenfalls als schriftliches ärztliches  Gutachten niemals durchgegangen.

Darüber hinaus bin ich davon überzeugt, dass diese Problematik (die Sache mit der i.V. - Unterschrift, die das Dokument gänzlich entwertete) der Frau Mollath seinerzeit bekannt war. Sie hat also kurz vor dem Prozess um ein neues Dokument gebeten, diesmal bitte ohne i.V.- Unterschrift. Nur damit gelang es, das Gericht über die Qualifikation des Ausstellers zu täuschen.

Als Arzt bin ich mit der Problematik des Statuses eines Weiterbildungsassistenten gründlich vertraut. Wer erste Informationen möchte, findet sie bei der KVB:

 

Auszug:

Der Weiterbilder muss über die entsprechende Weiterbildungsbefugnis der Bayerischen Landesärztekammer verfügen.
Die Beschäftigung des Weiterbildungsassistenten bedarf der vorherigen (!) Genehmigung der KVB.
Der Weiterbildungsassistent darf grundsätzlich nur unter „Aufsicht und Anleitung“ des Weiterbilders tätig werden. Die permanente Anwesenheit des Vertragsarztes am Tätigkeitsort des genehmigten Weiterbildungsassistenten ist erforderlich

 

Es ist ganz offensichtlich, dass das Gericht über den Untersucher und den Aussteller der Urkunde getäuscht wurde oder sich getäuscht hat. Ich unterstelle hier jedoch Vorsatz der Frau Mollath.

 

 

 

 

 

Kurios ist ja (wiedermal was) auch, dass Petra das Attest schon 2006 bei der Plünderung von Mollaths Haus gefunden haben will, der Arzt schon am 14.12.2012 zu den ganzen Sachen befragt wurde, seit März ist der WA der Staatsanwaltschaft öffentlich....

und erst jetzt, nachdem Lapp "recherchiert", findet man das Attest, die alten Karteikarten.

(Nicht gefünden, weil die nicht unter Mollath, sondern Mülle, Mädchenname, abgelegt wurden).

Wieviel Patienten haben die mit M? Tausende?

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@Gast schrieb:

 

"Schlimm nur, dass es für die Regensburger Richter jetzt noch "komplexer" wird, ob sie es bis zum 19.7. schaffen werden, erscheint zweifelhaft."

 

Ein guter Grund, die Entscheidung um - sagen wir mal - rund ein Jahr zu verschieben.

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Joachim Bode schrieb:

@Gast schrieb:

 

"Schlimm nur, dass es für die Regensburger Richter jetzt noch "komplexer" wird, ob sie es bis zum 19.7. schaffen werden, erscheint zweifelhaft."

 

Ein guter Grund, die Entscheidung um - sagen wir mal - rund ein Jahr zu verschieben.

 

Nö.

Die Gründe liegen vor. Rechtsbeugung, falsches Attest, Neue Zeugen usw...

Regensburg muß entscheiden, ob Rechtsbeugung ein Wiederaufnahmegrund ist ist, ob ein falsches Attest ein Wiederaufnahmegrund ist usw.

Steht zwar im Gesetzt, aber in Bayern...

Auf diese Entscheidung wartet man seit Monaten.

 

 

DANN erst entscheidet Regensburg, ob diese Gründe bewiesen sind. ...und erst dann käme dieses neue alte Attest erst ins Spiel.

 

 

 

 

 

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  1. 2002-05-31 Tag der vorgeworfenen Freiheitsberaubung: Angeblich hält Gustl Mollath seine Frau in der Ehewohnung für 1,5 Stunden fest, bis eine Freundin von Petra Mollath (die als Sprechstundenhilfe bei Dr. Reichel [s. P.9] arbeitet) nach Vereinbarung mit Petra Mollath nach 1,5 Stunden klingelt.

 

Der  Vorwurf der Freiheitsberaubung erscheint mir sehr fadenscheinig oder kann sogar als Vorsatz v. PM gedeutet werden.

PM geht allein in die Wohnung zu dem von ihr bezeichneten gefährlichen GM.

Es unlogisch, dass sie die Freundin im Auto warten ließ und sie  beauftragte nach 1,5 Stunden zu klingeln. Wenn der Mann wirklich so gefährlich war, so hätte die Freundin oder jemand anderer PM begleiten müssen.

Dass so eine Anzeige  vor Gericht durchgeht ist für mich unerklärlich. Auf mich erscheint der Vorwurf der Freiheitsberaubung als falsche Anschuldigung.

 

 

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@Bille schrieb:

 

"Regensburg muß entscheiden, ob Rechtsbeugung ein Wiederaufnahmegrund ist ist, ob ein falsches Attest ein Wiederaufnahmegrund ist usw.

Steht zwar im Gesetzt, aber in Bayern...

Auf diese Entscheidung wartet man seit Monaten.

 

DANN erst entscheidet Regensburg, ob diese Gründe bewiesen sind. ...und erst dann käme dieses neue alte Attest erst ins Spiel."

 

Also ist ein Jahr noch zu kurz geschätzt, bis Regensburg entscheidet? Vielleicht viel zu kurz?

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Fall Mollath: Das Millionenerbe und ein erhängter Kunde Erbschaft der Ex-Frau wirft viele Fragen auf – Bundesjustizministerium beobachtet Fall Mollath weiter

 

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154621

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Gesetzesänderung wegen Mollath?

München - Der Fall Mollath soll offenbar Konsequenzen für das deutsche Rechtssystem haben. Angeblich sollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärft werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Vize-Ministerpräsident Martin Zeil (beide FDP) haben nach Informationen unserer Zeitung Eckpunkte für eine Gesetzesänderung erarbeitet. Sie wollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärfen. Konkret geht es um Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs, der die „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ regelt.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/gesetzesaenderung-gustl-mollath-einweisung-fdp-2998103.html

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Gast schrieb:

Gesetzesänderung wegen Mollath?

München - Der Fall Mollath soll offenbar Konsequenzen für das deutsche Rechtssystem haben. Angeblich sollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärft werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Vize-Ministerpräsident Martin Zeil (beide FDP) haben nach Informationen unserer Zeitung Eckpunkte für eine Gesetzesänderung erarbeitet. Sie wollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärfen. Konkret geht es um Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs, der die „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ regelt.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/gesetzesaenderung-gustl-mollath-einweisung-fdp-2998103.html


 

Schöne Ablenkung!

 

Besser wäre eine Gesetzesänderung dahingehend, das der Regierungschef und die Minister keiner Partei angehören dürfen, und das diese Personen maximal acht Jahre im Amt bleiben können!

Zusätzlich sollte das Volk das Recht erhalten, ausserplanmäßig eine Regierung zu entlassen, wenn grobe Verstöße gegen Recht und Ordnung (siehe Frau Merk) erkennbar sind.

 

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Gast schrieb:

Gesetzesänderung wegen Mollath?

München - Der Fall Mollath soll offenbar Konsequenzen für das deutsche Rechtssystem haben. Angeblich sollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärft werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bayerns Vize-Ministerpräsident Martin Zeil (beide FDP) haben nach Informationen unserer Zeitung Eckpunkte für eine Gesetzesänderung erarbeitet. Sie wollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärfen. Konkret geht es um Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs, der die „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ regelt.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/gesetzesaenderung-gustl-mollath-einweisung-fdp-2998103.html

Noch wichtiger wäre die unabhängige Kontrolle der Justiz!

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Gabriels-Gorsolke sagte jedoch, Heisig sei eine Person des öffentlichen Interesses gewesen, Werner S. hingegen nicht. Daher dürfe sie keine Auskünfte geben – sie dürfe noch nicht einmal das Datum nennen, an dem Werner S. verstorben ist.

 

In einem Gespräch mit Telepolis widersprach Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht, der Auffassung aus Nürnberg: "Die Presse hat eine öffentliche Aufgabe, der in einer demokratischen Gesellschaft eine besonders hohe Bedeutung zukommt. Diese Aufgabe liegt unbestrittenermaßen darin, dass sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft, analysiert und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt."

Deiseroth sagte weiter, der Fall Mollath werde seit geraumer Zeit öffentlich diskutiert, die dubiosen und bisher unaufgeklärten Hintergründe seien immerhin auch Gegenstand von umfänglichen Untersuchungen eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gewesen. Für Deiseroth liegt die Schlussfolgerung nahe, dass es sich sowohl bei Gustl Mollath als auch seiner damaligen Ehefrau um – relativ gesehen - Personen der Zeitgeschichte handelt. "Hier steht die Frage im Raum", so Deiseroth, "ob der Suizid des Erblassers möglicherweise im Zusammenhang mit den – auch öffentlich - ausgetragenen Konflikten zwischen diesen Personen der Zeitgeschichte stehen könnte."

Der zeitliche Zusammenhang, die beruflichen Zusammenhänge und der Umfang des vermachten Erbes könnten, so Deiseroth, immerhin für einen Zusammenhang sprechen. "Dies wirkt sich auch zugunsten des presserechtlichen Auskunftsanspruchs aus. Der postmortale Persönlichkeitsschutz geht nach der Rechtsprechung nicht so weit, dass auch die äußeren Begleitumstände eines Todesfalls als höchst persönliche, gegenüber dem Presseauskunftsanspruch vorrangig schützenswerte Informationen zu werten wären und die Öffentlichkeit sich mit der bloßen Mitteilung des Todes und einer zusammenfassenden Bewertung – z.B. den Ausschluss von Fremdeinwirkungen - begnügen müsste", sagt Deiseroth und stellt fest: "Dies würde weder dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit noch der demokratischen Kontrollfunktion der Presse gerecht."

Das Auskunftsbegehren eines Journalisten diene in diesem konkreten Fall "ersichtlich der Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe der Presse."

 

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154510

 

Eine Bitte an Prof. Müller bzw. auch weitere Rechtskundige hier im Blog:

 

Wie schätzen Sie die Positionierung der Sta ein? 

Das ist doch eine interessante Rechtsfrage. Greift hier der "postmortale Persönlichkeitsschutz"?

 

Danke vorab für zielführende Antworten.

 

 

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"Hier steht die Frage im Raum", so Deiseroth, "ob der Suizid des Erblassers möglicherweise im Zusammenhang mit den – auch öffentlich - ausgetragenen Konflikten zwischen diesen Personen der Zeitgeschichte stehen könnte."

Dass ein Richter am Bundesverwaltungsgericht derartige Zusammenhänge konstruiert, qualifiziert ihn als Autor für den Kopp-Verlag.  1996 gab es zumindest nach der offiziellen Darstellung sowohl Mollaths als auch seiner Frau eher noch keine Konflikte.

Chronologie: "1996 nimmt Gustl Mollath mit seiner Ehefrau und weiteren Kollegen an einem Seminar über Geldanlagen in der Schweiz teil. Die Bankmitarbeiter sollten die Kunden noch eingehender beraten und auffordern Schwarzgeld für diese in die Schweiz bringen zu dürfen. Anfangs begleitet Herr Mollath seine Frau manchmal bei diesen Kurierfahrten."
Das liest sich noch nicht wie Gewissensqual und Streit über diese Geschäfte.
 

Auch Edward Braun schreibt in seiner eV noch von FriedeFreudeEierkuchen bis 1995 und erst im Zusammenhang mit einer Nachfinanzierung ab 1998 von einem Telefonat mit Mollath, in dem der Bedenken wegen der HVB-Geschäfte äußert.

2002 schreibt Mollath dann an die HVB, dass ihn das alles "seit Jahren" quäle.

 

Dass der Suizid im Jahr 1996 in einem Zusammenhang mit den Problemen der Mollaths stehen könnte und man diese Person deshalb in die Öffentlichkeit zerren dürfe, ist ein R6-besoldetes Hirngespinst.

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klabauter schrieb:

 ein R6-besoldetes Hirngespinst.

 

Ich habe sowieso allmählich das Gefühl, dass alle am Rad drehen.

 

Da erbte Frau M. einen Batzen Geld und der Erblasser erhängte sich auch noch - das kann ja wohl nach Auffassung mancher Unterstützer nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Sie geifern geradezu danach, Frau M. etwas anhängen zu können.

 

Ein Journalist gräbt ein Originalattest aus und dadurch soll eine (evt.) unechte Urkunde zu einer echten werden.

 

Der Verteidiger verspricht baldige Freilassung und vollständige Rehabilitation, zeigt sich aber bei Veranstaltungen hinsichtlich seines Wiederaufnahmeantrages pessimistisch.

 

Der bayrische Landtag schafft es nicht, ein Maßregelvollzugsgesetz auf die Beine zu stellen (wird von FDP blockiert, hört man), Seehofer möchte aber den § 63 StGB abändern. Gegen die Vorschrift als solche kann man ja nun wirklich nichts einwenden.

 

Mollath beklagt Folter und fehlenden Freigang in der "Hölle" Bayreuth, weigert sich aber, sich nach Ansbach verlegen zu lassen. Ein Stadtausgang kommt für ihn nicht in Frage, schließlich ist es unter seiner Würde, bei Rückkehr - wie alle - mal ins Röhrchen zu pusten. Er möchte am liebsten in ein Gefängnis, beschwert sich aber darüber, dass er nur 120 Telefonate im Monat führen darf (in der JVA dürfte er : genau 0!)

 

Ich gehe davon aus, dass das OLG das dünnste Brett bohrt und Mollath wegen Unverhältnismäßigkeit freilässt.

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Gastkommentator schrieb:

 Er möchte am liebsten in ein Gefängnis, beschwert sich aber darüber, dass er nur 120 Telefonate im Monat führen darf (in der JVA dürfte er : genau 0!)

 

Nun, wenn das BKH in seiner Stellungnahme nicht gelogen hat, könnte es Mollath ja einfach ein Prepaid-Handy überreichen und die Anordnung, die ja die ganze Station bestraft, da nun alle wegen Mollath nur 4 Anrufe à 20 min. zur Verfügung haben, wieder aufheben und von Mollath verlangen er solle seine Anrufe über sein eigenes Handy entgegen nehmen.

 

Gruppendynamisch war das auch wieder eine therapeutische Höchstleistung von Herrn Dr. Leipziger, solche "Hausregeln" für alle wegen Mollath zu erfinden.

 

Man kann die Weisheit nur bewundern...

Sehr geehrter Herr/Frau (?) klabauter ,gerade habe ich im Wolff-Blog gelesen 13.Juni 2013:Ich wünsche mir Gegner, keine Feinde. Gegner, mit denen man Klingen kreuzen kann. Sie melden sich nicht nur hier nicht, ich habe sie noch nirgendwo gefunden.Klabauter; auf dem Beck-Blog wäre nicht schlecht -: den hätte ich hier gern gesehen."http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/">http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/

Wäre das nicht etwas für Sie?Ich persönlich würde mich freuen,Sie auch dort zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Franken

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