Neue Bewegung im WLAN-Gesetzgebungsverfahren?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 27.01.2016

Der Regierungsentwurf zum WLAN war ein Top-Thema im Blog 2015. Die aktuelle Berichterstattung in der ZEIT heute verdeutlicht, wie die Diskussionen um Haftungsfragen nun intensiver entlang der Parteigrenzen geführt werden. Die Frage nach der Haftung eines WLAN Betreibers - beispielsweise Internet-Cafés, Restaurants und Hotels - bei Missbrauch durch Nutzer war der bisher umstrittenste Punkt des Gesetzesentwurfs (s. dazu die Blogbeiträge vom 12.10.2012 und vom 15.3.2015). Eine „Vorschaltseite“, wie sie allen bekannt sein dürften, die sich in fernen Ländern in ein WLAN eingewählt haben, ist in Deutschland technisch nicht ohne weiteres umsetzbar. Auch juristisch bleiben die Betreiber im Ungewissen, wie eine rechtssichere Zustimmung zur Nutzung des WLANs aussehen sollte.

Was meinen Sie: Steht Deutschland sich bei der Digitalisierung selbst im Weg?

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18 Kommentare

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Natürlich stehen sich die beteiligten Politiker vor lauter Neugier selbst im Weg. selbst im Weg. Kein Dorfschulze würde es gerne sehen, wenn er und seine Verwaltung dafür haftbar gemacht würde, wenn über die Dorfhauptstraße eine Geldautomaten-Knacker-Bande anreisen, um den örtlichen Bankautomaten in die Luft sprengen. Auch die Netzneutralität wird von diesen GEZ-Gebühreneintreibern auf Wohnungsbasis nicht begriffen. Funktionierende Datenstraßen sollten die primäre Aufgabe der Netzbetreiber sein und nicht die Übernahme von Bewachungsaufgaben. Mit den entsprechenden technischen Verfahren kann man als Anbieter die eigenen Daten schützen, so wie ein Transportunternehmer die Ware seiner Kunden. Nur braucht dieser primär funktionierende Verkehrswege ohne Schlaglöcher und nicht an jeder Kreuzung Überwachungskameras, um seinen Speditionsauftrag durchführen zu können.

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Sehr geehrter Herr Dr. Spies,

ein klares JA auf Ihre Frage.

Deutschland ist gerade im Internet-Bereich absolut rückwärtsgewandt.

Beruflich hatte ich mit einem System in Südeuropa zu tun, dass in den Busen zum Einsatz kommen sollte.

Beispiel Kartenzahlung am Ticketautomaten im Bus. Vorgabe war, dass die Position des Buses im Moment der Kreditkartenabrechnung exakt bestimmbar sein muss. Aufgrund der Ausfallsicherheit auf drei Ebenen GPS, mobile Daten und Zugriff auf öffentliche W-Lan Hotspots.

Derartige Entwicklungen erschweren wir mit einer Gesetzgebung, die meines Erachtens nur der Filmindustrie zu Liebe vollzogen wird.

Anderweitig sehe ich wenig Sinn in der Regelung. Der Vorstoss, resp. die Absicht W-Lan Betreiber mit den Telekommunikations-Anbietern gleichzusetzen, halte ich für den sinnvolleren Weg.

 

Mit freundlichen Grüßen

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Zu #5:

Die Probleme einer “Vorschaltseite” liegen wohl auf zwei Ebenen.

Das Problem auf der ersten Ebene betrifft technische Fragen. Dazu kann ich Ihnen leider keine genaue Auskunft geben. Auf der juristischen Ebene: Ein erster Blick auf die Begründung zum Regierungsentwurf des WLAN-Gesetzes verdeutlicht, dass § 8 Abs. 4 TMG n. F. dem Betreiber eines WLAN-Netzes eine Bandbreite an Zustimmungsmöglichkeiten für den Nutzer einräumt (S. 14). Dazu zählt auch eine Vorschaltseite mit Nutzungsbedingungen. Wie die „rechtssichere“ Ausgestaltung einer solchen Zustimmungserklärung allerdings aussehen muss, wird freilich dann noch zu klären sein.

Zu Safe Harbor: Wir werden das separat im Blog diskutieren. Ich habe die PRessemitteilung der Kommission deswegen noch nicht eingestellt, weil es meines Wissens gar kein unterschriebenes Dokument derzeit gibt. Mal sehen, was die Artikel 29 Gruppe morgen zu den Vorschlägen der Kommission sagt.

Bis die deutsche Lösung ausgereift ist, gibt es einige nette Anbieter am Markt, die es erlauben, den gesamten Traffic des Wlan-Netzes per VPN über einen Server in einem "freundlicheren" Staat zu routen, was z.B. Norwegen sein soll. Alleine die faktischen Hürden werden es den Kollegen von W-F aus München & Co. den Spaß am Abmahnen verderben und der Gastwirt, Hotelier oder einfach nette Bürger in Innenstadtwohnlage hat keinen Ärger damit.

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Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ein WLAN-Betreiber für das, was andere senden oder empfangen, haftbar gemacht werden sollte. Und es gibt keinen Grund, die Telekommunikationsfreiheit wegen bloßer Bagatellen wie Urheberrechtsverletzungen in irgendeiner Weise einzuschränken. Eher wäre es sinnvoll, das Urheberrecht abzuschaffen.

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Eher wäre es sinnvoll, das Urheberrecht abzuschaffen.

Das ist nicht Ihr Ernst, oder? Wollen Sie die Künstler und Autoren im Ernst entrechten und wieder zu abhängigen Kostgängern irgendwelcher Mäzene machen? Wovon sollen Künstler und Autoren leben? Und wie wollen Sie das alles mit dem Grundgesetz vereinbaren?

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Gast schrieb:

Eher wäre es sinnvoll, das Urheberrecht abzuschaffen.

Das ist nicht Ihr Ernst, oder? Wollen Sie die Künstler und Autoren im Ernst entrechten und wieder zu abhängigen Kostgängern irgendwelcher Mäzene machen? Wovon sollen Künstler und Autoren leben? Und wie wollen Sie das alles mit dem Grundgesetz vereinbaren?

 

Ich halte den urheberrechtlichen Schutz für zumindest stark übertrieben, bin mir aber durchaus bewusst, dass Art.14 GG auch ein Urheberrecht schützt. Nur hat das Grundrecht der Informations-und Kommunikatonsfreiheit meines Erachtens glasklar Vorrang. Das Grundrecht aus Art.14 GG darf kein Hindernis für moderne Kommunikationsformen sein.

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Guter FAZ-Artikel: "Wenn Nutzer von kostenlosem Wlan sich rechtswidrig verhalten, ist nicht der Anbieter des Netzes haftbar. Ein EU-Generalanwalt hat sich gegen die Störerhaftung ausgesprochen..."

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/wlan-anbieter-haftet-nicht-fuer-rechtswidriges-nutzerverhalten-14127933.html

Vielen Dank für die zusätzlichen Links. Das endgültige Urteil ist in einigen Monaten zu erwarten und für Deutschland richtungsweisend, denn hier gilt das Prinzip der Störerhaftung. Danach kann der Betreiber des Anschlusses zur Haftung gezogen werden, auch wenn ein Dritter über dessen Internetanschluß eine Straftat begeht. In Berlin ringt derzeit die Koalition um eine Neuregelung im Rahmen der Novellierung des Telemediengesetzes (TMG). Der im September verabschiedete Gesetzentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots soll einen leichteren Betrieb von öffentlich Hotspots ermöglichen. Kritiker bezweifeln dies.

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