Bankenrettung und Dividendenpolitik

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 08.10.2016
Kreditinstitute im Euroraum haben Milliarden an Gewinnen ausgeschüttet.

Grundvoraussetzung für eine Dividendenausschüttung sind Zweierlei: (i) ein Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4, § 60 AktG; § 29 Abs. 1 Satz 2 GmbHG) und (ii) ausreichend liquide Mittel, um die Dividende auch auszahlen zu können. Kein Kapitalgeber wird die Ausschüttung an die Anteilseigner vorfinanzieren. Denn: wenn Geld weg, dann nicht mehr da. Aktionäre und GmbH-Gesellschafter müssen grundsätzlich nichts zurückzahlen.

Wenn das Bilanzrecht eine höhere Bewertung von Aktiven zulässt und genügend Geld vorhanden ist, begünstigt das Gewinnausschüttungen. Wenn das Geld dann aus öffentlichen Kassen stammt, haben diese die Ausschüttungen subventioniert.
Der folgende Beitrag zeigt anhand aggregierter Zahlen, dass Kreditinstitute dies (a) getan haben und (b), wie der Mechanismus funktionierte.

In seiner Ausgabe vom 8. Oktober 2016 rechnet der Leitartikler der Zeitschrift "The Economist" (S. 15 f.; siehe Graphik auf dieser Seite) vor, dass zwischen 2007 und 2015

  • französische Banken etwas über 50 Milliarden Euro
  • spanische Banken in der gleichen Größenordnung
  • italienische Banken etwas über 30 Milliarden und
  • deutsche Banken knapp unter 30 Milliarden

an Dividenden ausgeschüttet haben.

Zum Vergleich:

  • Der 2008 eingerichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltete in der Spitze einen Etat von 480 Mrd. Euro (Quelle: Monatsbericht des BMF auf eigener Website vom 19.08.2016).
  • Auf 150 Mrd. Euro  taxierte der Chef-Ökonom der Deutschen Bank, David Folkerts-Landau, im Juli 2016 den Rekapitalisierungsbedarf für Europas Banken. Damals war insbesondere die älteste italienische Bank, die Monte dei Paschi di Siena, in die Schlagzeilen geraten. 40% von deren ausgereichten Krediten sollen notleidend sein.

So funktioniert die Umverteilung:

Ein Kreditinstitut kauft beispielsweise für den Handelsbestand Aktien. Gemäß § 340f Abs. 3 Satz 2 HGB sind diese mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten.
In Zeiten steigender Börsenkurse erhöht sich damit der Gewinn. Wenn - wie die letzten Jahre geschehen - die Zentralbanken den Kapitalmarkt mit Geld 'fluten', kann der Gewinn auch ausgeschüttet werden.
Angenommen, die Börsenkurse fallen drastisch. Ceteris paribus, kommt es damit zu außerplanmäßigen Abschreibungen und in der Folge zur Verminderung des Jahresergebnisses bis zu einem Bilanzverlust. Das Geld aus den Gewinnausschüttungen der Vorjahre steht aber nicht mehr zur Verfügung. Es kommt damit zu einem Rekapitalisierungsbedarf, da Kreditinstitute bestimmte Eigenkapitalquoten erfüllen müssen.

Gegenbeispiel: ein mittelständisches Industrieunternehmen entwickelt ein Patent oder ein neues Produktionsverfahren. Gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB kann er die Aufwendungen als immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens aktivieren, d.h. ceteris paribus erhöht sich dadurch der Bilanzgewinn. Allerdings ist diese Gewinnerhöhung mit einer Ausschüttungssperre belegt (§ 268 Abs. 8 HGB). Das ist auch vernünftig, da selbsterstellte immaterielle Anlagegüter in die höchste Risikoklasse gehören. Denn der Erfolg eines Patents oder eines neuen Produktionsverfahrens ist höchst unsicher.

Was will der Verfasser damit sagen?
In der öffentlichen (politischen) Diskussion ist viel über eine Beteiligung der Eigenkapitalgeber an der Bankenrettung (anstatt dem Steuerzahler) diskutiert worden. Auch die Rekordstrafen gegen die Deutsche Bank werden als Ursache für den Kurssturz des größten deutschen Kreditinstituts gesehen. Der Leitartikler des "Economist" argumentiert, die Aktionäre der Banken mögen sich doch aber bitte nicht über die hohen Bonuszahlungen an die Vorstände von Kreditinstitute beklagen. Die Dividendenausschüttungen von 90 Banken in der Eurozone zwischen 2007 und 2015 hätten sich auf 223 Milliarden Euro kumuliert. Die Gewinnrücklagen und Gewinnvorträge der Banken, so die Berechnung im Leitartikel der Wirtschaftszeitung, wären um 64% höher gewesen, hätten die Kreditinstitute nicht ausgeschüttet.
Wie in jedem Lehrbuch zur Finanzierung nachzulesen (so zum Beispiel: Koss, Basiswissen Finanzierung, Wiesbaden 2006, S. 137 ff.), heißt das: es fehlt den Kreditinstituten auch an ausreichender Innenfinanzierung! Die deutsche Wirtschaftswunder-Industrie konnte sich weitgehend über stille Reserven (dem vorsichtigen AktG von 1956, später dem HGB sei Dank) und Pensionsrückstellung günstig refinanzieren. Für die Bankenrettung ist dieser Rettungsring inzwischen viel zu klein, um noch etwas zu bewirken.
Es zeigt sich wieder einmal: im Bilanzrecht steckt mehr, als der flüchtige Betrachter meint - manchmal sogar eine "Theory of Justice", wie der Verfasser in seinem jüngst erschienen Buch "Bilanz lesen und verstehen" (München: Beck 2016) meint.

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1 Kommentar

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Ein Nachtrag zu den gerade gemachten Ausführungen:

Dass es mit dem Bilanzrecht schwieriger ist als mit manch' anderem Rechtsgebiet, zeigt sich in der aktuellen Diskussion in den tagesaktuellen Medien. Dort wird das sog. 'Kurs-Buchwert-Verhältnis' (KBV) bei Kreditinstituten diskutiert. Beim gegenwärtigen Kursniveau der Bankaktien betrage das Verhältnis von Kurswert der Aktien zu bilanziellem Eigenkapital rund 25%. Das bedeutet (zumindest theoretisch): Wer 100% der Aktien aufkauft, und das Unternehmen sofort liquidiert, bekommt dadurch mehr, als er für die Aktien ausgeben musste.
Daraus könnte das legendäre 'Milchmädchen' ableiten, manchmal tun das auch Journalisten, dass etwas mit den Bilanzierungsregeln nicht stimmt. Denn Börsenkurse ermitteln sich nach anderen Gesetzen als Bilanzwerte.

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