Beratungshilfe bei Trennung und Scheidung
von , veröffentlicht am 17.04.2018Das OLG Düsseldorf hat im Beschluss vom 1.2.2018 - I-10 W 23/18 nochmals ausdrücklich betont, dass der Begriff der „Angelegenheit“ für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung und Scheidung gebührenrechtlich dahingehend zu bestimmen ist, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen auszugehen ist, wobei jeder für sich eine „Angelegenheit“ darstellen kann. Zu unterscheiden sind die Scheidung als solche, das persönliche Verhältnis zu den Kindern, Personensorge, Umgangsrecht, Fragen im Zusammenhang mit der Ehewohnung und dem Hausrat sowie die finanziellen Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung). Gerade weil im Bereich der Beratungshilfe Festgebühren gegeben sind, also keinerlei Streitwertabhängigkeit besteht, kommt im Bereich der Beratungshilfe der Anzahl der „Angelegenheiten“ für die Vergütung entscheidende Bedeutung zu.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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