Loveparade 2010 - "The Art of the Deal" in der Hauptverhandlung?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 18.01.2019

Schon im Oktober 2018  kam das Gerücht auf, im Prozess um die Loveparade 2010, die 21 Tote und hunderte Verletzte zur Folge hatte, tendiere die Strafkammer zu einer Einstellung des Verfahrens. Einige Nebenklagevertreter nahmen dies zum Anlass den NRW-Justizminister aufzufordern der Staatsanwaltschaft eine Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens zu untersagen. Wenn auch dies damals nicht unbedingt als kluge Prozesstaktik erschien und auch nicht von Erfolg gekrönt war, so verdichteten sich doch in der Folgezeit Hinweise darauf, das Gericht wolle im Januar in einem "Rechtsgespräch" mit Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklägervertretern eruieren, inwieweit eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO in Betracht gezogen werden könne. Gestern war es nun soweit.

Im Hintergrund steht die Annahme bzw. Befürchtung, der Prozess könne nicht in der Zeit bis zur absoluten Verjährung im Sommer 2020 zu einem ordentlichen Ende per Urteil gebracht werden. Man muss diesen Umstand im Hinterkopf behalten, wenn man die weiteren Erwägungen  des Gerichts aber auch die der anderen Beteiligten beurteilen will.  Deshalb: Wer jetzt die "Katastrophe nach der Katastrophe" (Heribert Prantl, SZ) beklagt und das derzeitig zuständige Gericht dafür verantwortlich machen will, liegt nicht völlig richtig. Die Anlässe und Ursachen einer erheblichen Verzögerung (über Jahre), liegen weit früher im Verfahren und teilweise lange vor der Anklageerhebung. Man hat sich seitens der Strafverfolgungsbehörden sehr lange, ich meine: zu lange, damit befasst, bestimmte Ursachen auszuschließen (insbesondere das polizeiliche Verhalten) und ist u.a. mit dem ersten beauftragten Gutachter schlecht gefahren. Das hat zur Nichtzulassung der Anklage geführt und quasi zu einer Ehrenrunde, bevor die jetzige Strafkammer mit dem Verfahren befasst wurde. Seit die Hauptverhandlung begonnen hat, so hat man den Eindruck, werden die komplexen Themen in der Beweisaufnahme vergleichsweise zügig behandelt, wenn auch vielen Zeugen inzwischen die Erinnerung verblasst ist bzw. sie sich glaubhaft darauf berufen können. Aber der Verjährungstermin rückt trotzdem näher, weshalb ich sogar ein gewisses Verständnis für die Bestrebung des Gerichts habe, eine andere Beendigung des Verfahrens zu erreichen bzw. zumindest auszuloten.

Der Zeitpunkt des Rechtsgesprächs, nämlich VOR dem prozessordnungsgemäßen Einbringen des wohl für das Verständnis des Geschehens entscheidenden Sachverständigengutachtens in die Hauptverhandlung, scheint mir jedoch sehr fragwürdig. Man kann ohne Wahrnehmung des Gutachtens und ohne dessen Würdigung die vermutete "Schuld" der Angeklagten gar nicht einschätzen. Aber über die (vermeintlich) geringe Schuld für § 153 StPO, "mittlere" für § 153a StPO wurde dann schon gestern Abend in der Presse heftig spekuliert, als erste INformationen über den Inhalt des Rechtsgesprächs ruchbar wurden. Insoweit handelte es sich demnach nicht um ein bloßes "Rechts-"Gespräch über die der Öffentlichkeit bereits aus der Beweisaufnahme bekannten Tatsachen und deren Würdigung, sondern gleichsam um eine Vorabwürdigung der Erkenntnisse aus dem Gutachten, das bisher gar nicht Gegenstand der Hauptverhandlung war. Den Prozessbeteiligten liegt dies natürlich in schriftlicher Form bereits vor. Darin ist insbesondere die Komplexität der tödlichen Ursachenkette beschrieben und damit die mehrstufige Verantwortung für die Toten und Verletzten, wie sie u.a. hier im Blog bereits im Jahr 2010 konstatiert wurde. Nur dient diese Beschreibung jetzt dem Gericht nicht mehr als mögliche Grundlage für eine ebenfalls mehrstufige strafrechtliche Verantwortlichkeit, sondern dazu, die Schuld aller Angeklaggten als soweit minimiert anzusehen, dass man sie auch nach § 153 oder § 153a StPO abhandeln könne. Und vor dem Hintergrund  einer im WDR-Blog damals zitierten Aussage des Vors. Richters muss man das Rechtsgespräch auch als eine Vorankündigung in Richtung Urteil auffassen. Er soll damals gesagt haben: „Wenn wir wirklich hier zu einem bestimmten Zeitpunkt der Auffassung sind, dass eine Einstellung richtig ist, dann ist kein Raum mehr für eine Verurteilung.“

Aus Sicht der interessierten Öffentlichkeit, zu der ich mich zähle, ging es bislang um zweierlei: Zum einen um die Frage der Aufklärung der tatsächlichen Abläufe, die Aufklärung der Schuldanteile und der daraus resultierenden möglichen Bestrafung einzelner Angeklagter. Zum anderen ging es aus gesellschaftspolitischer Sicht darum zu belegen, dass die Strafjustiz in Deutschland überhaupt in der Lage ist, solche komplexen Geschehensabläufe mit gravierenden Folgen adäquat einer prozessordnungsgemäßen Antwort zuzuführen. Denn hier hat sich im gesamten Loveparade-Verfahren erneut eine eklatante Schwäche des strafjustiziellen Systems offenbart: Gerade bei größeren Katastrophen (Contergan, Flughafen Düsseldorf, Kölner Stadtarchiv) und bei komplexeren politisch brisanten Verfahren (Mannesmann, Spendenaffäre Kohl) weichen die Justizorgane gern auf die Einstellung aus oder kommen zu unbefriedigenden Ergebnissen, so der Eindruck. Leider, so sieht es aus, wird das auch im Fall Loveparade nicht anders kommen.

Für beide Fragen ist das Ergebnis des „Rechtsgesprächs“ von gestern also ernüchternd. Von einer „Katastrophe“ für den Rechtsstaat mag ich nur deshalb nicht sprechen, weil man noch vor nicht einmal drei Jahren damit rechnen musste, dass ein Hauptverfahren gar nicht zustande kommen würde. Und insofern ist man immerhin noch ein ganzes Stück weitergekommen. Wenn auch das (zu) frühe Rechtsgespräch die Früchte der bisherigen Hauptverhandlung entwertet.

Seit dem gestrigen Rechtsgespräch scheint es nämlich nur noch um zwei Fragen zu gehen, nämlich

1. darum, welche der Angeklagten mit einer Einstellung nach § 153 StPO und welche mit einer Einstellung unter (Geld-)Auflagen nach § 153a StPO rechnen dürfen sowie

2. darum, wer die erheblichen Auslagen der Nebenkläger zu tragen hat.

Insofern können jetzt die im „Deal“ zu berücksichtigenden Positionen näher aufgeschlüsselt werden.

zu 1.:

a) das Gericht stellt in den Raum, dass nach (vorläufiger) Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme und des bislang nur schriftlich vorliegenden Vorab-Gutachtens Gerlach für alle Angeklagten eine Einstellung in Betracht komme. Dabei sei noch offen, ob § 153 oder §153a StPO zur Anwendung kommen sollte. Die dazu angedeutete Position des Gerichts, es sei eine größere Schuld bei denjenigen Angeklagten anzusiedeln, die noch am Tag der Veranstaltung vor Ort Aufgaben zu erledigen hätten und möglicherweise das Schlimmste noch hätten verhindern können, ist meines Erachtens zu schlicht. Die größere Verantwortung sehe ich darin, dass jemand längere Zeit bei der Vorbereitung des Großereignisses mitgewirkt hat und dabei alle Anzeichen für Gefahren zur Seite geschoben hat.

b) die Staatsanwaltschaft ist bisher der Auffassung, dass insbesondere wegen der gravierenden Folgen bei keinem der Angeklagten eine sanktionslose Einstellung nach § 153 StPO in Betracht zu ziehen sei.

c) einige Strafverteidiger haben geäußert, dass sie eine Einstellung nach § 153a StPO ausschließen, aber in der Diskussion mit ihren Mandanten diesen wohl die Zustimmung zu einer Einstellung nach § 153 StPO empfehlen würden, selbst wenn sie jeweils das Ziel eines Freispruchs immer noch für erreichbar hielten.  

d) einige Nebenklagevertreter haben im Rechtsgespräch geäußert, sie könnten sich angesichts der drohenden Verjährung und der Einschätzung des Gerichts mit Einstellungen nach § 153a StPO dann abfinden, wenn zugleich deutliche Aussagen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten als Grundlage für Schadenersatzforderungen gemacht würden. Auch sei es nicht verständlich, wenn die Auslagen der Nebenkläger am Ende höher ausfielen als die Geldauflagen, die die Angeklagten ggf. zu zahlen hätten.

Da momentan  Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die beide einer Einstellung zustimmen müssten, nicht auf einer Linie sind, ist unmittelbar noch nicht mit der vom Gericht gewünschten Einstellung zu rechnen. Aber sehr weit auseinander liegen die Positionen nicht. Für einige der Angeklagten dürfte eine zu zahlende Geldauflage kein Tabu sein, zumal damit die jahrelange Unsicherheit über einen möglichen Schuldspruch beendet werden könnte. Die Nebenkläger haben hier kein Vetorecht.

zu 2.: Zum Hintergrund der Kostenfrage ist zu bemerken, dass § 472 Abs.1 StPO vorsieht, dass die Kosten der Nebenklage grds. vom Angeklagten getragen werden, wenn er verurteilt ist. Nach § 472 Abs. 2 ist es bei einer Einstellung in das Ermessen des Gerichts gestellt, ob den Angeklagten die Kosten auferlegt werden oder diese der Nebenkläger selbst zu tragen hat; letzteres wäre der Regelfall. Bei den Nebenklagekosten geht es v.a. um die Anwaltskosten, die bei einer zeitlich so aufwändigen Hauptverhandlung recht hoch sind, zumal sich etliche Nebenkläger angeschlossen haben – allein 28 Rechtsanwälte, die teilweise mehrere Nebenkläger vertreten, waren beim Rechtsgespräch anwesend..

Das Gericht hat hierzu dargelegt, dass die Nebenklagekosten wohl nicht den Angeklagten auferlegt werden könnten, da dies eine zusätzliche Strafwirkung haben könne, die bei der geringen bis „mittleren“ Schuldschwere nicht berechtigt sei, zumal dies ohne Verurteilung auch der Unschuldsvermutung widersprechen könne.  

Außerhalb der Hauptverhandlung haben Nebenkläger, aber auch andere Angehörige und selbst Betroffene ihrer Erschütterung darüber Ausdruck gegeben, dass zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt eine Einstellung des Verfahrens erwogen werde. Eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld bzw. unter Umständen, die es erlauben, das öffentliche Verfolgungsinteresse durch eine Auflage zu beseitigen, erscheine vor dem Hintergrund der schweren Folgen in der Tat ohne Beispiel.

Links:

Der gerichtliche Vermerk im Wortlaut.

Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.

Update (01.02.2019):

Wie mir von einem regelmäßigen Beobachter der Hauptverhandlung berichtet wurde, hat vorgestern einer der Verteidiger für seinen Mandanten das gerichtliche Angebot einer Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a StPO zurückgewiesen: "Es hätten seit dem Rechtsgespräch intensive Gespräche zwischen W. und seinen Anwälten stattgefunden; Fazit: W. könne mit Freispruch, Verurteilung und einem Ende des Verfahrens wegen Verjährung weiter leben. Nicht aber mit einer Einstellung. (Der Vorsitzende Richter) Plein war sichtlich überrascht."
Damit ergibt sich eine neue Situation insofern, als die Hauptverhandlung offenbar jedenfalls gegen diesen Angeklagten fortgesetzt werden muss, denn während des Hauptverfahrens bedarf die Einstellung der Zustimmung des Angeklagten. Was dies praktisch bedeutet, wenn man die Ansage des Vorsitzenden Richters vom Oktober ernst nimmt  (wdr-Blog zitierte ihn damals so: „Wenn wir wirklich hier zu einem bestimmten Zeitpunkt der Auffassung sind, dass eine Einstellung richtig ist, dann ist kein Raum mehr für eine Verurteilung.“ ), darüber kann man derzeit nur spekulieren. Aus meiner Sicht hat damit nämlich der Vorsitzende, wenn er es ernst gemeint hat,  vorab jedes Druckmittel aus der Hand gegeben. Spannend wird es nächste Woche, wenn auch die anderen Stellungnahmen und auch diejenigen der Nebenkläger bekannt werden.

Update (5.2.2019)

Die Staatsanwaltschaft hat der geplanten Einstellung heute zugestimmt und erklärt, dass eine Einstellung nach § 153 StPO bei sieben der Angeklagten zugestimmt werde, bei drei der Angeklagten (alle Mitarbeiter von Lopavent) werde einer Einstellung nach § 153a StPO (unter Geldauflagen in Höhe von ca. 10000 Euro). Nach bisherigen Informationen, sind diese drei Angeklagten aber nicht einverstanden mit einer Einstellung unter Geldauflagen.

Ich halte es für zumindest fragwürdig, dass bisher die Meinung der Schöffen, die durch ihr Votum eine Einstellung verhindern könnten, nicht berücksichtigt wurde, weil sie von entscheidenden Argumenten der Berufsrichter (entnommen dem noch nicht eingeführten Gutachten) noch nichts wissen dürften: Es ist aber "das Gericht", das das Verfahren einstellen muss, nicht nur die drei Berufsrichter.

Morgen, am 6.2.2019, gegen  Mittag, wird in Düsseldorf ein Pressegespräch mit zwei Nebenklägern stattfinden, in deren Stellungnahme bisher nicht bekannte Tatsachen aus dem Loveparade-Komplex mitgeteilt werden, verbunden mit der öffentlichen Forderung, das Verfahren nicht einzustellen, bevor nicht diese wesentlichen Tatsachen noch aufgeklärt sind. Ich werde bei diesem Pressegespräch in Düsseldorf anwesend sein und eine eigene ergänzende Stellungnahme abgeben. Ich  bitte Sie um freundliche Beachtung der Pressemeldungen am morgigen Tag.

Selbstverständlich werde ich die Stellungnahme auch hier im Blog veröffentlichen, in einem neuen Beitrag.

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Links zu früheren Beiträgen und Diskussionen hier im Beck-Blog und weiteren wichtigen Informationen, die im Netz verfügbar sind:

November 2018: Loveparade Duisburg 2010 – die Mühen der Ebene in der Hauptverhandlung (ca. 3300 Abrufe)

September 2018: Loveparade Duisburg 2010 - nach mehr als acht Jahren: Gerlach-Gutachten belegt Ursachenkomplex mit Polizeibeteiligung (ca. 1700 Aufrufe)

Juli 2018: Loveparade 2010 in Duisburg - acht Jahre später (11 Kommentare, ca. 2700 Aufrufe)

März 2018: Loveparade 2010 - Der Gullydeckel/Bauzaun-Komplex in der Hauptverhandlung (11 Kommentare, ca. 3500 Aufrufe)

Dezember 2017: Loveparade 2010 - die Hauptverhandlung beginnt (69 Kommentare, ca. 10000 Aufrufe)

Juli 2017: Loveparade 2010 - sieben Jahre später: Hauptverhandlung in Sichtweite (61 Kommentare, ca. 5100 Aufrufe)

April 2017: Loveparade 2010 – OLG Düsseldorf lässt Anklage zu. Hauptverhandlung nach sieben Jahren (105 Kommentare, ca. 7500 Aufrufe)

Juli 2016: Loveparade 2010 - nach sechs Jahren noch kein Hauptverfahren (76 Kommentare, ca. 9200 Abrufe)

April 2016: Loveparade Duisburg 2010 - Fahrlässigkeiten, 21 Tote, keine Hauptverhandlung? (252 Kommentare, ca. 115000 Abrufe)

Juli 2015: Fünf Jahre und kein Ende – die Strafverfolgung im Fall Loveparade 2010 (98 Kommentare, ca. 11000 Abrufe)

Februar 2015: Was wird aus dem Prozess? (72 Kommentare, ca. 8000 Aufrufe)

August 2014: Zweifel am Gutachten (50 Kommentare, ca. 9000 Abrufe)

Februar 2014: Anklageerhebung (50 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Mai 2013: Gutachten aus England (130 Kommentare, ca. 16500 Abrufe)

Juli 2012: Ermittlungen dauern an (68 Kommentare, ca. 14000 Abrufe)

Dezember 2011: Kommt es 2012 zur Anklage? (169 Kommentare, ca. 30000 Abrufe)

Juli 2011: Ein Jahr danach, staatsanwaltliche Bewertung sickert durch (249 Kommentare, ca. 39000 Abrufe)

Mai 2011: Neue Erkenntnisse? (1100 Kommentare, ca. 37000 Abrufe)

Dezember 2010: Fünf Monate danach (537 Kommentare, ca. 26500 Abrufe)

September 2010: Im Internet weitgehend aufgeklärt (788 Kommentare, ca. 43000 Abrufe)

Juli 2010: Wie wurde die Katastrophe verursacht - ein Zwischenfazit (465 Kommentare, ca. 51000 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade2010Doku

speziell: Illustrierter Zeitstrahl

Link zur Seite von Lothar Evers: DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Link zur Prezi-Präsentation von Jolie van der Klis (engl.)

Weitere Links:

Artikelsammlung zur Loveparade auf LTO

Große Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

Kurzgutachten von Keith Still (engl. Original)

Kurzgutachten von Keith Still (deutsch übersetzt)

Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (engl. Original)

Multiperspektiven-Video von Jolie / September 2014 (youtube)

Interview (Januar 2013) mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt, der eine ganze Reihe von Opfern vertritt.

Rechtswissenschaftlicher Aufsatz von Thomas Grosse-Wilde: Verloren im Dickicht von Kausalität und Erfolgszurechnung. Über "Alleinursachen", "Mitursachen", "Hinwegdenken", "Hinzudenken", "Risikorealisierungen" und "Unumkehrbarkeitszeitpunkte" im Love Parade-Verfahren, in: ZIS 2017, 638 - 661.

Der Anklagesatz

Blog des WDR zur Hauptverhandlung (Berichte über jeden Prozesstag)

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162 Kommentare

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Also der ultimative Totalschaden, na bravo. 

Die Vertretung der Nebenklage scheint sich jetzt darauf kaprizieren zu wollen, dass "die Justiz" (wer, wie, wann, warum?) an allem schuld sein soll. 

Politiker-Blabla gibt´s auch schon:

Stephan Thomae, FDP-Fraktionsvize im Bundestag, forderte, dass gerade bei exponierten, komplexen Sachverhalten der Rechtsstaat seine Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen müsse. „Wenn er nicht in der Lage ist, auch in Mammutverfahren die strafrechtliche Verantwortung zu klären, verlieren die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat“, sagte Thomae dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Wir müssen daher Strafprozesse effektiver, zügiger und praxistauglicher gestalten.“

Der FDP-Politiker schlägt vor, in Großprozessen die Bildung von Nebenkläger-Gruppen zu ermöglichen, wenn diese gleichgerichtete Interessen hätten. „Dann wären die Opfer und ihre Interessen im Strafprozess immer noch ausreichend repräsentiert, aber die Zahl der Beteiligten in Großverfahren erheblich reduziert.“ Thomae warnte davor, nach dem ernüchternden Ergebnis des Loveparade-Prozesses der Versuchung nachzugeben, die Rechte von Angeklagten und ihrer Verteidigung einzuschränken. „Wer als Einzelner der geballten Staatsgewalt gegenübersteht, braucht eine effektive Verteidigung.“

“Das Verfahren wird gegen die Angeklagten” – der Richter nennt Namen und Paragraf – “eingestellt. Eine Begründung erfolgt nicht.”

https://blog.wdr.de/loveparade-prozess/tag-101-da-warens-nur-noch-drei/

Eingestellt - ohne Begründung. Also wie üblich. Wie lässt sich jetzt aber überprüfen, dass das Gehörrecht der Nebenkläger nicht verletzt wurde, die Kammer sich also mit ihren Einwänden gegen die Einstellung ausreichend auseinandergesetzt habe? Wohl nur mit einer Anhörungsrüge, oder?

Wenn einige Nebenkläger der Meinung sein sollten, dass sie einen grundrechtlich geschützten Anspruch auf Strafverfolgung Dritter hätten und die Kammer den 153 StPO verfassungskonform hätte dahingehend auslegen müssen, dass auch die Nebenkläger der Einstellung hätten zustimmen müssen, und deswegen die Einlegung einer VB in Betracht ziehen, müssten sie nicht rein vorsorglich - wegen der Subsidiarität der VB - die Einstellung anfechten, auch wenn sie nach allgemeiner Meinung kein Anfechtungsrecht haben?

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Diese, an sich durchaus interessante, Frage ist deswegen nur noch rein akademischer Natur, weil m.W. keiner von den Nebenklägern im Vorfeld überhaupt einen Anspruch dergestalt erhoben hätte, dass er einer Einstellung zustimmen müsse. Damit erübrigen sich - eben nach dem Subsidiaritätsprinzip - alle weiteren Erörterungen. Und ja, natürlich würde man sicherheitshalber zunächst eine Anhörungsrüge einlegen müssen.  

Ich habe übrigens meine Meinung zu diesem Zustimmungserfordernis inzwischen geändert, sowas kommt vor: Da der grundrechtlich geschützte Anspruch auf Strafverfolgung Dritter sich nur auf Ermittlungen bezieht, aber natürlich nicht so etwas wie einen "Anspruch auf Verurteilung" gibt, bin ich inzwischen auch der Meinung, dass kein Zustimmungserfordernis besteht. 

Da der grundrechtlich geschützte Anspruch auf Strafverfolgung Dritter sich nur auf Ermittlungen bezieht, aber natürlich nicht so etwas wie einen "Anspruch auf Verurteilung" gibt...

Das haben Sie nach geschätzten 4 bis 5 Jahren jetzt aber wirklich richtig schnell verstanden! Chapeau!

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Das Gericht teilte in einem Rechtsgespräch mit, dass es die Schuld der Angeklagten nach einer vorläufigen Einschätzung als im unteren Bereich angesiedelt sehe und deshalb eine Einstellung des Verfahrens unter näher auszuhandelnden Bedingungen befürworte.[79] Gerhart Baum, dessen Kanzlei Opfer und Hinterbliebene des Unglück vertritt, stellt in Richtung auf die Annahme des Vorschlags des Gerichts die Überlegung an „was bleibt uns anderes übrig“ und sieht die Zukunft darin, „sich an die Versicherungen zu wenden“.[80] Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat im Februar 2019 einer Einstellung des Verfahrens zugestimmt.[81][82] Sieben der zehn Angeklagten stimmten der Verfahrenseinstellung zu, drei Angeklagte wollen den Prozess mit dem Ziel des Freispruchs fortsetzen.[83] Das Landgericht Duisburg hat das Verfahren gegen sieben der zehn Angeklagten demgemäß mit Beschluss vom 6. Februar 2019 ohne Auflagen eingestellt.[84]

  1. Loveparade 2010 - "The Art of the Deal" in der Hauptverhandlung? von Henning Ernst Müller, veröffentlicht auf Beck-Blog am 18. Januar 2019
  2. Interview mit Gerhart Baum
  3. Pressemitteilung vom 5. Februar 2019
  4. Erläuterungen zur Pressemitteilung vom 5. Februar 2019
  5. WDR-Nachrichten vom 5. Februar 2019
  6. Meldung des WDR

Ich finde ja immer noch die Idee von Herrn Baum, "sich an die Versicherungen zu wenden" ebenso genial wie originell.

Stellungnahme von Stefanie und Klaus - Peter Mogendorf heute morgen in der Hauptverhandlung:
http://bit.ly/mogendorf

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