Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen Unterlassung einer Wertfestsetzung während des laufenden Verfahrens

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 18.09.2020
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1959 Aufrufe

Das Kammergericht hat sich im Beschluss vom 18.8.2020, 17 WF 1044/20 mit der Frage befasst, was ein Rechtsanwalt gegen die Unterlassung einer Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsvergütung während des laufenden Scheidungsverfahrens unternehmen kann. Im konkreten Fall hatte der Rechtsanwalt die Vertretung der Ehefrau angezeigt und nach einigen Monaten, nachdem er die Mandatsbeendigung mitgeteilt hatte und beantragt hatte, den Verfahrenswert für das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich auf 124.379 EUR festzusetzen, das Amtsgericht hatte aber lediglich darauf hingewiesen, dass es bei der vorläufigen Wertfestsetzung von 15.255 EUR bleibe, welche nicht anfechtbar sei, eine endgültige Festsetzung des Verfahrenswertes solle erfolgen, sobald abschließend in der Sache entschieden werde. Das Kammergericht stellte sich auf den Standpunkt, dass einem Rechtsanwalt gegen die Unterlassung einer Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren während des laufenden Scheidungsverfahrens ein Beschwerderecht zusteht, wenn ihm ein Zuwarten auf die endgültige Festsetzung des Werts nach Abschluss des Verfahrens unzumutbar ist und sich die Rechtsanwaltsgebühren nicht nach den vorläufig festgesetzten Wert richten. Im konkreten Fall ergab sich für das Kammergericht ein Wert für das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich von immerhin 92.572,37 €. 

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