Entwurf zur Umsetzung der RL 2019/1152 in den Bundesrat eingebracht

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 25.04.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht2|2507 Aufrufe

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts in den Bundesrat eingebracht (BR-Drucks. 154/22).

Der Entwurf sieht im Kern vor, § 2 des Nachweisgesetzes um diejenigen Tatbestände zu ergänzen, über die der Arbeitgeber nach der Richtlinie zu informieren hat.

Zur besonders problematischen Pflicht, über das bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren zu informieren, formuliert der Entwurf als § 2 Abs. 1 Nr. 14 NachwG (bisher Nr. 9) neu:

"das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden".

Mit dem letzten Halbsatz reagiert der Entwurf auf berechtigte Befürchtungen, eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Unterrichtung über die Klagefrist des § 4 KSchG (mit allen ihren diffizilen Einzelheiten) könnte zur Nichtanwendung dieser Frist führen. Allerdings: Er erwähnt nur den "nicht ordnungsgemäßen", nicht aber den komplett fehlenden Nachweis. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf.

Der Entwurf übersieht zudem, dass die deutsche Sprachfassung "Kündigung" zu eng ist, in anderen Fassungen der Richtlinie ist unspezifischer von "Beendigung" (termination) die Rede.

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2 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Prof. Rolfs, warum besteht "Nachbesserungsbedarf", um Arbeitgeber zu schützen, die sich nicht rechtskonform verhalten und die nicht einmal den Versuch unternehmen, dies zu tun? 

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