Beck-Aktuell: PKW-Ersatzschlüssel > Berechtigung des Bestellers prüfen!
von , veröffentlicht am 19.05.2023Nur ein kleiner Hinweis auf Beck-Aktuell. Dort weist die Redaktion auf BGH, Urteil vom 28.03.2023 - VI ZR 19/22 hin: "Ein Kraftfahrzeugvertragshändler muss bei der (Nach-)Bestellung und Weitergabe von Ersatzschlüsseln eindeutige Berechtigungsnachweise vom Besteller verlangen, um seine besonderen Prüfpflichten nicht zu verletzen. Laut Bundesgerichtshof müsse der Gefahr des Missbrauchs vorgebeugt werden, indem die Berechtigung der Schlüsselanforderung überprüft und der Schlüsselverlust hinterfragt wird. Dies gelte auch bei einem zu einem Verbund gehörenden Händler." Weiter zur Meldung HIER.
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