"Cash & Drive": Abholung wegen Zahlungsrückständen ist verbotene Eigenmacht

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 03.06.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1123 Aufrufe

Nur ein kurzer Hinweis auf eine Meldung aus BECK-AKTUELL. Dort findet sich eine Meldung zu OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 26.05.2023 - 2 U 165/21. Der Fahrzeugmieter war im Rahmen eines "Cash & Drive"-Modells in Zahlungsverzug geraten. Der Vermieter (ein Pfandhaus) holte das Fahrzeug ab und verkaufte es schnell. Gute Idee! Aber nicht ok. 

Wer nun neugierig geworden ist, was das OLG Frankfurt daraus gemacht hat.....der sollte HIER weiterlesen.

 

 

 

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