USA: Ja, es gibt auch hier ein Transparenzregister

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 05.09.2023

Das deutsche Transparenzregister hatten wir schon einige Male im Beck Blog (zB hier). Die wenigsten denken daran, dass es auch eines in den USA gibt:  

Das US-Gesetz über Unternehmenstransparenz (Corporate Transparency Act - "CTA") tritt am 1.01. 2024 in Kraft und beinhaltet für zahlreiche Unternehmen eine Meldepflicht für Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer (beneficial ownership information - BOI).

Hintergrund:

Der 2021 vom Kongress verabschiedete soll den Strafverfolgungsbehörden bessere Instrumente zur Bekämpfung der Geldwäsche an die Hand geben soll, sieht vor, dass bestimmte ("nicht befreite") Unternehmen beim Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzministeriums einen Bericht einreichen müssen, der personenbezogene Daten über das Unternehmen, die wirtschaftlichen Eigentümer und die (Antragsteller) enthält. Gegen Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, können harte zivil- und strafrechtliche Sanktionen verhängt werden. Mehrere US-Bundesstaaten erwägen auch eigene Gesetze zur Meldung von BOI, da die vom CTA eingerichtete Bundesdatenbank nicht öffentlich zugänglich sein wird. Der Zugang zum Transparenzregister ist ja auch ein Thema in Deutschland (s. hier).

"Ausländisches meldepflichtiges Unternehmen“

Wichtig ist die Definition des "Ausländischen meldepflichtigen Unternehmens" (foreign reporting company) im CTA: Das ist als jede juristische Person, die:

- Eine Kapitalgesellschaft, eine LLC oder ein anderes Unternehmen ist;

- nach dem Recht eines Landes, das nicht die USA ist, gegründet wurde; und

- die durch Einreichung eines Dokuments bei einem Secretary of State oder einem ähnlichen Amt nach dem Recht eines Staates für die Geschäftstätigkeit in einem Staat registriert ist.

Ob es Ausnahmen der Registrierungspflicht (z.B. für kleine Unternehmen) gibt, ist in jedem Fall gesondert zu prüfen.

Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer?

Meldepflichtige Unternehmen müssen FinCEN bestimmte persönliche Daten jedes "wirtschaftlichen Eigentümers" (= beneficial ownership information "BOI") und "Unternehmensantragstellers" offenlegen. Mit der Meldung einher geht eine Berichtspflicht. Meldepflichtige Unternehmen (aus dem In- und Ausland), die vor dem 1.01.24 gegründet oder registriert wurden, müssen ihre ersten BOI-Berichte bis zum 1.01.25 einreichen. Ein "wirtschaftlicher Eigentümer" ist jede natürliche Person, die eine "wesentliche Kontrolle" über das meldende Unternehmen ausübt oder eine 25%ige "Beteiligung" an dem meldenden Unternehmen besitzt oder kontrolliert. Beide Begriffe werden in der Final Rule des FinCEN näher definiert

Wie sehen Sie die Unterschiede zwischen den deutschen und amerikanischen Vorschriften?

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1 Kommentar

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Scheint alles recht kompliziert zu sein: Das CTA und die Final Rule enthalten 23 Ausnahmen für bestimmte Arten von Unternehmen vond er Registierungspflicht. Dazu gehören bestimmte Player in der Investmentfondsbranche, steuerbefreite Unternehmen und Tochtergesellschaften bestimmter ausgenommener Unternehmen.

Und wer behördlicherseits die registierten Daten zu sehen bekommt, ist auch noch nicht raus.

Herr Magister Max Schrems, haaallo:-)

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