Zum Jahresausklang noch ein Wort zur begrenzten Bedeutung von Literaturmeinungen
von , veröffentlicht am 31.12.2023Das Arbeitsgericht Stuttgart hat sich im Urteil vom 12.12.2023 - 25 Ca 749/23 - unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein zurechenbares Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers vorliegt. Dies führte das Gericht zu der Aussage, dass es auch keinen Rechtssatz dergestalt gibt, dass das Vertrauen auf die Gefolgschaft der Instanzgerichte betreffend einer in der Literatur geäußerten Rechtsansicht "ihres" Präsidenten des Landesarbeitsgerichts ein Verschulden im jeweiligen Gerichtsbezirk ausschließen könnte. Abgesehen davon, dass ein derartiger Rechtssatz erkennbar der richterlichen Unabhängigkeit entgegenstehen würde, sei offensichtlich, dass im Instanzenzug nicht das Landesarbeitsgericht – auch nicht sein Präsident – "das letzte Wort" habe, sondern das Bundesarbeitsgericht. Hinzu komme, dass die Gegenansichten ebenso prominent von der Präsidentin des LAG Schleswig-Holstein sowie dem Präsidenten des LAG Hamm vertreten worden seien.
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