Veröffentlicht am 06.11.2016 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Einnahmen aus der Aufsichtsführung bei juristischen Staatsprüfungen bleiben bis 2.400 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Dies gilt nach Rechtsauffassung des Finanzamts Augsburg-Stadt aber nicht für Professoren anderer Fakultäten.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 26.10.2016 von Sibylle SchwarzBild von Sibylle.Schwarz

Berufstätige Mütter verklagten die Stadt Leipzig auf Schadensersatz für Verdienstausfall, weil ihre einjährigen Kinder keinen Betreuungsplatz erhalten hatten. Der BGH bejahte nun Ersatzansprüche ... Weiterlesen

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