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Meine Kommentare
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Lieber Kollege Hannen, Sie verkennen hier, daß es der Jusitz (hier wie auch im Strafrecht) nicht um den Schutz der Rechtsuchenden geht. Entscheidend sind die Kosten für die schnöseligen Anwälte, die den jeweiligen Richtern am Anfang des folgenden Monats von ihrem eigenen Gehalt abgezogen werden. Und überhaupt: Rechtsanwälte stören sowieso immer und überall.
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Krumm,
der Link unter "Der Volltext der Empfehlungen findet sich hier." meldet "404 - Kategorie nicht gefunden".
Diese Adresse hier könnte passen:
http://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/pdf/empfehlungen_52_v...
Gruß von Carsten R. Hoenig
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Es gibt von Sprengel zu Sprengel unterschiedliche Ansichten, deswegen empfiehlt es sich für den Pflichterverteidiger, in jedem Fall einen Beiordnungsantrag zu stellen.
Es empfiehlt sich, den Beiordnungsantrag gleichzeitig mit einem hilfsweise gestellten Feststellungsantrag zu verbinden, daß die Plichtverteidigerbestellung auch Wirkung für das Adhäsionsverfahren hat. Damit kommt man entgegenstehenden Ansichten der Kostenbeamten im Kostenfestsetzungsverfahren zuvor, die gegebenenfalls dem Pflichtverteidiger Entscheidungen aus dem Nachbarsprengel entgegen halten.
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Manchen Menschen bekommen Gottesdienstbesuche ganz schlecht. Ich bedauere die Richter (immerhin RiOLG!), die sich mit diesen Folgen auseinandersetzen zu müssen.
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Wie der alte Grieche schon sagte: "Quid licet Iovi non licet bovi."
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Patzak.
"Zum Glück ist diese Art des Geldverdienens in Anwaltskreisen die Ausnahme..."
Da haben Sie aber noch knapp die Kurve bekommen. ;-)
Gruß aus Kreuzberg von
Carsten R. Hoenig, Anwalt.
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
"... steht zudem in Widerspruch zu der dies in Abrede stellenden Erklärung seines damaligen Pflichtverteidigers, so dass die vom Angeklagten behaupteten Tatsachen insgesamt nicht als wahrscheinlich angesehen werden können."
Läßt sich daraus eigentlich der Leitsatz bilden: "Wenn die Aussagen des Angeklagten und seines Verteidigers widersprechen, lügt der Angeklagte?"
Aus den Verteidigungen, in denen meine Mandanten Rechtsanwälte waren, galt vor Gericht regelmäßig der umgekehrte Satz; nämlich: Im Zweifel lügt der Anwalt.
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Falls jemand den Beschluß des OLG D'dorf nachlesen möchte, der nicht bei Beck immatrikuliert ist: Voila.
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Ich leide mit Ihnen. 8-)
Und bin froh, daß sie nicht noch irgendwas zu Strafverteidigern hat verlautbaren lassen. Das hätte sich sicherlich nicht freundlicher angehört.
Obwohl ... wenn ich wählen müsste: Familienrichter ./. Strafverteidiger ... ich bin mir ziemlich sicher, daß das nicht wirklich eine Wahl darstellen würde. Aber wenn mich jemand mal fragen sollte, ob ich Richter am Bundesverfassungsgericht werden möchte, müßte ich vielleicht dann doch mal kurz überlegen.
Aber nein, dann dürfte ich ja nicht mehr bloggen und hämische Kommentare in anderer Leuts Blogs könnte ich dann auch nur noch anonym schreiben ...
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Wenn es um Vergütung oder Kostenerstattung geht, die die Landeskasse an einen Verteidiger zu zahlen hat, habe ich in meinen Jahren als Strafverteidiger jede Hoffnung auf Änderung aufgegeben. Der Kollege Werner Siebers, Braunschweig, hat es einmal treffend umschrieben: Kostenbeamte (in diesem Fall: Richter am OLG) haben einen Igel in der Tasche, wenn es um Verteidigerhonorare geht.
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