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Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Dazu habe ich an anderer Stelle mal geschrieben:
"Sie lassen sich in eine Verwaltung einpressen, die von ihnen verlangt, den Betrieb einer eigenen Kaffeemaschine in ihrem
HaftraumArbeitszimmer schriftlich beim Präsidium zu beantragen."Allein deswegen würde ich mich immer wieder für den Beruf des Strafverteidigers und gegen den eines Richters entscheiden. Kommen Sie mal auf eine Tasse Caffè bei uns vorbei, dann überlegen Sie sich das nochmal ... ;-)
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Allerdings muß berücksichtigt werden, daß der eine oder andere Richter - verglichen mit besagter ZA-Gattin - verhältnismäßig geringe Kosten hat was die Aufwendung für "Kosmetik und Frisör" angeht.
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Die Formulierungen des OLG wie auch die Ihre, lieber Namenvetter, lassen durchaus Rückschlüsse auf ein - naja - irritiertes Verhältnis der Richter zu Verteidigern zu - und zu den von Rudolf (noch ein Namensvetter von mir) von Jhering im "Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung", 2. Teil, Abteilung 2, S. 471, formulierten Mahnung.
Oder anders, weniger höflich formuliert: Immer dann, wenn Richter Fehler machen, die von kompetenten Verteidigern aufgedeckt werden, wird aus Ihrem Lager behauptet, es seien böswillige Mächte am Werk.
Die OLG-Entscheidung sagt doch aber auch: Wenn jener Richter am Amtsgericht seine Arbeit so erledigt hätte, wie sie ihm vom Gesetz (der Form! R.v.J.) vorgegeben ist, hätte es kein Problem geben. Den Verteidiger nun dafür zu rügen, daß er den Fehler (die Willkür! R.v.J.) reklamiert, deutet auf ein stark überholungsbedürftiges Verständnis unserer Prozeßordnung hin.
Wenn wir Verteidiger nicht auf Euch Richter nicht aufpassen würden, dann sind wir ruckzuck in der Vor-Jherings'schen Zeit im 19. Jahrhundert.
Oder?
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Quod licet Iovi, non licet bovi. ;-)
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Da macht ein Richter mal genau das Richtige - er beauftragt keinen Rechtsanwalt, der abmahnt, eine strafbewehrte Unterlassungerklärung verlangt und heftige Kosten dafür liquidiert. Sondern er outet - kostenlos - die freche Plagiatorin.
Und schon tauchen notorische Meckerer auf, die sich darüber aufregen, daß es sich der Autor nicht gefallen lassen möchte, wenn andere sich mit seinen Federn schmücken.
Die Beiträge auf unseren Seiten werden auch von dem einen oder anderen geklaut, dann allerdings meist in irgendwelchen Foren oder sonstigen privaten Veröffentlichungen verwurstet. Wenn aber ein Kollege versuchte, sich mit meiner Arbeit eine goldene Nase zu verdienen, träte ich ihn auch vor's Schienbein. Den Weg, den mein Vornamensvetter da einschlägt, scheint mir durchaus ein geeigneter zu sein.
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Das erinnert mich an die Weisheit: Irgendwann krieben wir Euch alle!
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
... unbestätigten Berichten zufolge soll es auch vereinzelt Radfahrer geben, die sich an so ein Fahrradfahrverbot halten. Man vermutet, es handelt sich dabei ausschließlich um deutsche Richter und Beamte.
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Ich war's nicht, ich war's nicht! Ehrlich.
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Off Topic:
Bevor es zu spät ist (und Sie einen Beistand als Nebenkläger brauchen): Kerstin Rueber schreibt sich nicht mit "ü" und Werner Siebers ist nicht ihr Ghostwriter. Vorsicht, Herr Richter. ;-)
Carsten R. Hoenig kommentiert am Permanenter Link
Vielleicht wäre hier noch ein weiteres Sprichwort angebracht. Das mit dem Alter und der Torheit.
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