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Meine Kommentare
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Ich habe, soweit mir bekannt ist, noch nie bei einem Strafprozess mitgewirkt. Auch dolmetsche ich nicht; ich bin nur als Übersetzer allgemein beeidigt und öffentlich bestellt.
Was Sie beschreiben, kommt mir aber auch für eine Übersetzungstätigkeit im zivilrechtlichen Bereich irgendwie typisch vor. Es wird sehr häufig heftig diskutiert, ob diese oder jene Übersetzung zutreffend ist, etc. Aber ich will das Schicksal einzeler Menschen nicht vor das Schicksal juristischer Personen (Konzernen, etc.) stellen.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Das ist, so scheint's mir, eine empirische Frage, über die ich nicht spekulieren werde. Denn ich habe weder Erfahrungswerte noch Tatsachen in diesem Bereich.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Da nicht für, Herr Ringhof.
Beste Grüße
Peter Winslow
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Hallo Herr Ringhof,
in der Tat gibt es dieses Phänomen. Ich – als Muttersprachler – finde es ab und an frustriend, ab und an sehr interessant. Das »internationale« Englisch, wie es sich zu nennen pflegt, ist m.E. dadurch gekennzeichnet, dass Wortbedeutungen von Region zu Region (manchmal sehr stark) von einander unterscheiden.
Auch wenn EU-Englisch und EU-Deutsch in manchen Fällen vom Englischen in England/Ireland/den USA, etc. und Deutschen in Deutschland/Österreich/Lichtenstein, etc. abweicht, stellt weder EU-Englisch noch EU-Deutsch ein besonderes Problem dar, da Literatur dazu vorliegt und eine Rechtspraxis auf deren Grundlage besteht. Dahingegen ist das regelmäßig bei »herkömmlichen« Rechtsgeschäften nicht der Fall.
Ich habe schon bei vielen Streitverfahren als Übersetzer mitgewirkt, denen englischsprachige Dokumente zugrundeliegen, die niemand wirklich versteht. Einfache Wörter wie »accrue« schienen Bedeutungen annehmen zu wollen, die für alle Beteiligten unwahrscheinlich wirkten. Ich habe auch bei einem Streitverfahren mitgewirkt, das aufgrund der unterschiedlichen »Englische« zustande gekommen ist; die Streitenden haben Jahre lang aneinander vorbei geredet. Mein Lieblingsbeispiel an dieser Front ist aber: Bei einem Streitverfahren konnten sich die Streitenden aufgrund des Englischen nicht einmal auf die Bezeichnung eines Dokuments auf Deutsch einigen, dessen Form und Wirkung eine Art Gleichheit in beiden Sprachen genießt.
Beste Grüße
Peter Winslow
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Hallo Gast,
da sind wir, glaube ich, einer Meinung. Vielleicht hätte ich auch die beabsichtigte Zielgruppe der Übersetzung stärker betonen sollen. In der Sache haben Sie ja Recht.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Hallo [Rw],
vielleicht werde ich diese drei Fragen bereuen, aber ich hätte gerne verstehen können, was Sie meinen:
1) Was ist an meiner Prosa unklar und undeutsch?
2) Was hätte ich klarer formulieren können und sollen?
3) Wie hätte ich die Prosa deutscher schreiben können und sollen?
MfG
PW
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Hallo H. Schiller,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wie gewünscht, habe ich Ihren ersten Kommentar gelöscht. Kein Thema.
Der von Ihnen angesprochenen Forderung begegnet man natürlich auch bei juristischen Fachübersetzungen. Ich fürchte aber, dass ich Sie enttäuschen muss. Ich kenne keinen plakativen Fachbegriff, der allemein gültig wäre. Einerseits fällt diese Forderung eindeutig unter »Richtigkeit einer Überesetzung« im Allgemeinen, auf der anderen Seite kommt jede nähere Bezeichung auf den Einzelfall an.
Zu den näheren Bezeichnungen im Einzelfall gehören erfahrungsgemäß: »Überwörtlichkeit«, »Verballhornung«, »Aneinanderreihung von Wörtern und Buchstaben«, »Verschlimmbesserung«, »Malapropismus« und »Besserwisserei«. Haben Sie andere Bezeichnungen dafür?
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Hallo Frau Noeninger,
herzlichen Dank für Ihren Kommentar.
Ich habe vor, auf das Thema "Verständlichkeit bei juristischen Fachübersetzungen" näher einzugehen, und habe schon ein paar schöne Beispiele ausgesucht, die als Grundlage eines Gesprächs dienen könnten. Aber alles muss leider nach und nach gemacht werden. Sollte ich einen Beitrag zu diesemThema nicht in näher Zukunft schreiben, so erinnern Sie mich bitte daran.
Was der Begriff »sprachregisterkonform« angeht: Er wird von der DIN ISO EN 17100 vor, also in der Norm, in der die Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen vorgeschrieben werden. Diese Formulierung kommt zwar nicht darin vor, aber sie lässt sich ohne Weiteres aus Ziffer 2.3.7 dieser Norm herleiten.
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