Was 17 Millionen Handynummern mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun haben
Gespeichert von Jan Spoenle am
Nach dem Bekanntwerden des Diebstahls der Daten von 17 Millionen Mobilfunkkunden der Telekom-Tochter T-Mobile, der bereits zwei Jahre zurück liegt, sind viele Politiker über das Wochenende schnell mit Forderungen bei der Hand, die von den Medien bereits vielfach aufgegriffen werden. Am lautesten tönt Volker Beck, der die Rücknahme der Vorratsdatenspeicherung fordert. Allerdings frage ich mich, wie er ausgerechnet darauf kommt: Würde die Abschaffung der Aufzeichnung von Verkehrsdaten einen zukünftigen Diebstahl von ohnehin für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Bestandsdaten wie Telefonnummer, Name und Anschrift (etwas anderes war in den gestohlenen Daten nicht enthalten) verhindern? Oder befürchtet Volker Beck, zukünftig könnten auch die aufgezeichneten Verkehrsdaten gestohlen werden?
Falls ja, frage ich mich, wo er das Interesse der Datendiebe an - ohne entsprechend verknüpfte Bestandsdaten - wertlosen Verkehrsdaten ausmacht. Im Übrigen finde ich das Argument, die Daten wären bei der Telekom nicht mehr sicher, interessant: Hätte nicht der Bundestag entsprechene Regelungen zur sicheren und überprüfbaren Speicherung der auf Vorrat zu speichernden Daten gemeinsam mit der die Vorratsdatenspeicherung einführenden Gesetzesänderung erlassen können? Wäre es nicht möglich gewesen, bestimmte Verschlüsselungsstandards und weitere Vorkehrungen zum Schutz der im Auftrag staatlicher Ermittlungs- und Verfolgungsinteressen vorgehaltenen Daten vorzuschreiben? Oder anders gefragt: Sollte es sich also bei der eingangs genannten Forderung einfach nur um Populismus handeln - oder vielleicht um unzureichende Sachkenntnis?
Vielleicht kann ja der eine oder andere Kommentator erklären, was 17 Millionen Handynummern mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun haben ...