Zustellungstrick für Verteidiger in OWi-Verfahren?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das OLG Düsseldorf hat in einer bislang nicht weiter veröffentlichten Entscheidung vom 17.04.2008 - 2 Ss (OWi) 191, 101/07 zu dem in OWi-Verfahren gerne genutzten Anwaltstrick einer beschränkten Vollmacht Stellung genommen:
Einem Rechtsanwalt, der in dem behördlichen Bußgeldverfahren tatsächlich als Verteidiger beauftragt und tätig ist, jedoch aus taktischen Erwägungen ("Verjährungsfalle") lediglich eine "außergerichtliche Vollmacht" zu den Akten gereicht hat, kann der Bußgeldbescheid nach § 51 III 1 OWiG wirksam zugestellt werden.
Also: Es nutzt aus Verjährungsgesichtspunkten nichts, sich eine nur außergerichtliche Vollmacht erteilen zu lassen, sich aber gleichzeitig als Verteidiger zu melden!