Dashcams: Filmen des Verkehrsgeschehens - Datenschutz für den Raser vor Ihnen?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Wohl ein Russland-Import, aber auch hier in den USA recht verbreitet: Kleinkameras nahe an der Windschutzscheibe, die das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Dieses anlasslose Aufzeichnen des Geschehens vor dem Fahrzeug ist einigen deutschen Datenschützern und Richtern ein Dorn im Auge: Das VG Ansbach hatte kürzlich die Klage eines Nürnberger Anwalts zu entscheiden, der seine Autofahrt mit der Kamera gefilmt hatte. Anschließend stellte er das Videomaterial der Polizei zur Verfügung. Das Gericht meinte in der mündlichen Verhandlung, die Aufzeichnung verstoße gegen das BDSG. Kläger hatte angeführt, dass die Aufnahmen lediglich als Beweis im Fall eines Unfalls eingesetzt würden. Personen seien seinen Angaben zufolge auf den Videos nicht zu sehen.
Was meinen Sie? Sind die Dashcams datenschutzrechtlich zulässig? Sind wir auf dem Wege zu einem Land mit selbsternannten Hilfssheriffs oder sind die Dashcams nicht anders zu bewerten als freihändige Videoaufzeichnungen im Fahrzeug oder vom Straßenrand?
Mehr dazu unter http://www.handelsblatt.com/auto/nachrichten/urteil-zu-dashcam-aufzeichnungen-erwartet-datenschutz-geht-vor-videobeweis/10320398.html