Veröffentlicht am 17.06.2009 von Carsten KrummWenn der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz mit dem Handy telefoniert ist dies eine OWi nach §§ 23 Ia, 49 StVO, 24 StVG, wie sich aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Bamberg ergibt ( ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
OrdnungswidrigkeitenFahrerFahrlehrer§ 23 Abs. 1a StVOOLG BambergHanyFahrzeugführerBeifahrerVerkehrsrecht5880 Aufrufe