Veröffentlicht am 03.09.2009 von Carsten KrummDas wusste ich bislang auch noch nicht: Abbildungen im Sinne des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO können nicht nur Bilder (i.d.R. Messfotos) sein, sondern auch ein ganzes Video des Vorfalls. Dies hat das ... Weiterlesen
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