Veröffentlicht am 21.04.2011 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt nicht, dass jemand in der Lage ist, seinen ehelichen Pflichten in hinreichendem Maße nachzukommen. Vielmehr muss ein Ausländer, der in Deutschland heiraten ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
EheschließungEhefähigkeitszeugnisFamilienrecht
8037 Aufrufe
9