Veröffentlicht am 29.06.2011 von Prof. Dr. Christian RolfsFür die Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer benötigt der Arbeitgeber nach § 85 SGB IX die vorherige Zustimmung des Integrationsamts. Dasselbe gilt nach der oft übersehenen Vorschrift des § ... Weiterlesen
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ArbeitsrechtSchwerbehinderungAuflösende BedingungIntegrationsamt5342 Aufrufe