Veröffentlicht am 30.09.2011 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

In einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz war gegen ihn im Wege der einstweiligen Anordnung ein Näherungs- und Kommunikationsverbot (§ 1 I 3 GewSchG) verhängt worden, weil er sie verprügelt ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
GewaltschutzgesetzGlaubhaftmachungEidesstattliche VersicherungFamilienrecht
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