Veröffentlicht am 30.09.2011 von Hans-Otto BurschelIn einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz war gegen ihn im Wege der einstweiligen Anordnung ein Näherungs- und Kommunikationsverbot (§ 1 I 3 GewSchG) verhängt worden, weil er sie verprügelt ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
GewaltschutzgesetzGlaubhaftmachungEidesstattliche VersicherungFamilienrecht10807 Aufrufe