Veröffentlicht am 04.03.2012 von Dr. Jörn PatzakMit Wirkung vom 15.02.2012 hat Rheinland-Pfalz die Eigenverbrauchsgrenze von Cannabis i.S.d. § 31a BtMG von 6 Gramm auf 10 Gramm heraufgesetzt. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde dies in ... Weiterlesen
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CannabisMarihuanaBetäubungsmittelrechtHaschischgeringe MengeEigenverbrauchEigenbedarfAbsehen von StrafverfolgungNebenstrafrechtStrafrecht37639 Aufrufe