Veröffentlicht am 22.04.2012 von Dr. Jörn PatzakBei Alkohol liegt die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Ab diesem Wert wird unwiderlegbar vermutet, dass der Täter nicht in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
FeVabsolute FahruntüchtigkeitBetäubungsmittelrechtDrogen im Straßenverkehrrelative FahruntüchtigkeitFahrerlaubnisverordnungVerkehrsstrafrechtVerkehrsrecht11739 Aufrufe