Richtervorbehalt - Theorie und Praxis
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Seit bei dem Thema "Plädoyer für eine gesetzliche Regelung der Online-Durchsuchung oder was den Internet-Dschihad so gefährlich macht" am 10. April 2008 Herr Ralf Zosel die Frage stellte, ob der Richtervorbehalt dem mit ihm verbundenen Anspruch gerecht wird, als unabhängige Instanz die Beschuldigtenrechte zu sichern, ist dort eine Diskussion in Gang gekommen, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung in einem eigenen Blog-Beitrag diskutiert werden sollte. Wird die seit langem beklagte ermittlungsrichterliche Praxis der Aufgabe noch gerecht (zur Kritik vgl. Krehl NStZ 2003, 461) oder hat die Praxis den Richtervorbehalt in einem Maße entwertet, dass nach anderen Wegen gesucht werden muss?
Die FAZ 19. April 2008 Nr. 92 S. 2 berichtet davon, dass die Online-Durchsuchung nur auf Antrag des BKA-Präsidenten (!) und schriftliche Anweisung eines Richters zulässig sein soll, wenn Leib, Leben, oder Freiheit einer Person in Gefahr sind oder die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen bedroht sind (§ 20k; inzwischen ist der Entwurf als PDF bei netzpolitik.org veröffentlicht).
Trotz mancherorts zu kritisierender Praxis sehe ich persönlich zum Richtervorbehalt derzeit keine vorzugswürdige Alternative. Wie sehen Sie das?