Glück gehabt: "Stinkefinger" gegen Radaranlage ist keine Beleidigung
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das LG Kassel hat in einer Entscheidung vom 30.11.2007, jetzt veröffentlicht in NZV 2008, 310 (mit Anm. Jendrusch) entschieden, dass eine Beleidigung (§ 185 StGB) nicht immer dann gegeben ist, wenn ein Fahrzeugführer im Rahmen einer sog. Radarfalle dem Messgerät einen sog. "Stinkefinger" zeigt. In dem entschiedenen Fall hatte sich der Fahrzeugführer dahin eingelassen, er habe geglaubt, ohne einen Geschwindigkeitsverstoß nicht aufgezeichnet zu werden. Tatsächlich handelte es sich aber um eine Radaranlage, bei der auch parallel ein Video der passierenden Fahrzeugführer angefertigt wird. Hierauf war dann natürlich der "Stinkefinger" für die auswertenden Beamten zu sehen. Das Landgericht hat das Vorliegen eines bedingten Vorsatzes verneint, da nicht allgemein bekannt sei, dass auch ohne Geschwindigkeitsüberschreitung die vorbeschriebene Videoaufzeichnung gefertigt wird. Nachsatz: Jendrusch geht in seiner Anmerkung noch einen Schritt weiter. Er bezweifelt gar den beleidigenden Charakter der Tathandlung - vielmehr will er ein Zeichen der Schadenfreude hiein erkennen ("diesmal erwischt Ihr mich nicht". Meines Erachtens ist dies aber zu weitgehend. Diskutieren lässt sich freilich hierüber gleichwohl.