Mir soll´s recht sein, aber was halten die Anwälte davon, in Berliner Gerichten nicht mehr in der traditionellen schwarzen Robe erscheinen zu müssen?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die Pflicht zum Tragen der Amtstracht in Berlin ist jetzt abgeschafft. "Wir ersetzen Zwang durch Freiwilligkeit", sagte der Berliner Justizstaatssekretär Hasso Lieber. Er spricht von "totaler Freiheit nach 283 Jahren" (Zitate nach FAZ Nr. 155 vom 8.7.2009 S. 7).
Aber wollen die Anwälte diese "totale" Freiheit? Persönlich glaube ich: nein.
Sicher, die Zeiten haben sich seit dem Jahr 1726 geändert, als König Friedrich Wilhelm I. von Preußen die Roben mit den Worten einführte, die Advokaten sollen die "wollenen schwarzen Mäntel" tragen, "damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann." Ein Mindestmaß an Stil und Form sollte m.E. heuzutage herrschen - und mit Robe war das jedenfalls kein Problem. Na ja, vielleicht sind dann künftighin die Angeklagten die besser Angezogenen und damit Stil und Form gewahrt.