Telekom - Netzsperre ohne gesetzliche Grundlage schon ab 17. Oktober?
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Selbst wenn (wegen eines offenbar europarechtlichen Versäumnisses der Bundesregierung) das Zugangserschwerungsgesetz dann noch nicht in Kraft getreten ist, will die Telekom, laut Auskunft eines hier zitierten allerdings nicht namentlich genannten Sprechers, die Netzsperre von kinderpornographischen websites, die vom BKA listenmäßig erfasst werden, schon ab dem 17. Oktober aktivieren - (ob dies technisch zu diesem Zeitpunkt gelinge, sei aber noch nicht sicher). Grundlage sei der zuvor abgeschlossene Vertrag, der aber von der Justizministerin und vom Bundestag zu Recht als unzureichende Rechtsgrundlage angesehen wurde - was ja Anlass der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes war.
Vielleicht ist das "Drängen" auf schnelle Vertragserfüllung durch das BKA darauf zurückzuführen, dass Frau Justizministerin a.D. Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP, die im Bundestag geschlossen gegen das Gesetz gestimmt hatte, vor der Wahl versprochen hat, das Zugangserschwerungsgesetz zu stoppen bzw. noch einmal unter die Lupe zu nehmen.
Andererseits ist kaum vorstellbar, dass das BKA schon Listen herausgibt, solange die gesetzliche Grundlage dafür fehlt.
(via internet-law und netzpolitik.org)