eso ES 3.0: zu alte Software = Freispruch
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das AG Gießen (Beschluss v. 19.2.2010 - 5214 OWi 104 Js 30766/09) hat gem. § 72 OWiG im schriftlichen Verfahren einen Betroffenen nach einem Geschwindigkeitsverstoß freigesprochen, weil das Messgerät ES 3.0 mit einer alten und überholten Software betrieben wurde. Von so etwas habe ich bislang auch noch nicht gehört. Offenbar hat der SV, der mit der Begutachtung beauftragt worden war die Messung nicht mehr für zuverlässig erachtet.
Zudem gab es offenbar Probleme bei der Auswertung. Ohne den Sachverhalt näher zu kennen, lässt sich diese Beschlusspassage leider aber nicht verstehen. Vielleicht kann ja einer der Leser helfen...
Der Originalbeschluss findet sich hier.