Bundespräsident Wulff beschert uns eine Premiere: Erstmalige Anwendung des Art. 60 Abs. 4 GG
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Wegen eines Anfangsverdachts der Vorteilsannahme, § 331 StGB, wird erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von einer Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität des amtierenden Bundespräsidenten beantragt.
Während die Staatsanwaltschaft Hannover in den vergangenen Tagen schon kritisiert wurde, Wulff werde - anders als normale Beamte - geschont, sind die Implikationen einer Immunitätsaufhebung des Bundespräsidenten schon erheblich.
Natürlich hat auch Wulff die Unschuldsvermutung auf seiner Seite, jedoch fragt sich nun wirklich, wie er noch "business as usual" als erster Repräsentant des Staates betreiben kann, wenn Staatsanwälte gegen ihn ermitteln. Eine Durchsuchung seines Büros oder Beschlagnahme seines Computers, keine leichte Vorstellung, dass er dann noch die nötige moralische Autorität als Präsident hätte.
Was meinen die Blogleser dazu?
"Cool bleiben, Anfangsverdacht ist schließlich nur Anfangsverdacht, wahrscheinlich wird das Verfahren sowieso wieder eingestellt"
oder
"Skandal, Ermittlungsverfahren gegen den Bundespräsidenten, das geht nicht, Wulff muss spätestens jetzt zurücktreten"
Erklärung der StA Hannover.
Politische Reaktionen (SZ-Bericht)
Zum Verfahren: Artikel bei juraexamen.info
Vielleicht spielen ja auch Überlegungen zum "Ehrensold" nach einem evtl. Rücktritt eine Rolle.