Corona - Geld zurück statt Gutscheine!
Gespeichert von Prof. Dr. Katrin Blasek, LL.M. am
In FAQs zum "EU-Reiserecht, Flugverkehr und Tourismus in der Coronakrise: Fragen und Antworten" hat die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland am 27. April 2020 diverse Fragen zum Reiserecht beantwortet. Danach sieht es so aus, als müssten sich Reisende nicht mit Gutscheinen anstelle einer Geld zurück-Lösung für abgesagte Pauschal- und Individualreisen zufriedengeben. Hier die maßgeblichen Passagen:
"Politiker in vielen Mitgliedsstaaten fordern eine Anpassung des EU-Rechts im Sinne einer Gutscheinregelung, wie reagiert die EU-Kommission darauf?
Die EU-Verbraucherregeln müssen von allen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. EU-Verbraucherkommissar Reynders hat einem Brief an alle Mitgliedstaaten daran erinnert, dass die Pauschalreise-Richtlinie in dieser Situation angewandt werden muss. Das schließt die Möglichkeit von freiwilligen Gutscheinlösungen mit einer Absicherung gegen mögliche Insolvenzen nicht aus.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug abgesagt wurde? Muss ich einen Gutschein akzeptieren?
Auch bei Flügen ist klar: Für die Verbraucher gelten die europäischen Fluggastrechte, d.h. die Verbraucher entscheiden, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder sich das Geld zurückzahlen lassen.
Die EU-Kommission ist sich der Liquiditätsprobleme der europäischen Fluggesellschaften bewusst und hat bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um sie zu unterstützen.
Aber die Krise hat auch für andere Arten von Unternehmen, für Arbeitnehmer und Bürger schwerwiegende Auswirkungen. Daher muss eine ausgewogene und koordinierte Lösung gefunden werden, die die Verbraucher schützt und die kleine wie große Unternehmen unterstützt.
Wie sorgt die EU-Kommission dafür, dass die Fluggastrechte in diesen Krisenzeiten einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten angewandt werden?
Vor dem Hintergrund der Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen, die einzelne Mitgliedstaaten in der Coronakrise eingeführt haben, hat die EU-Kommission im März Leitlinien zu Passagierrechten veröffentlicht. Diese sollen sicherstellen, dass die Rechte der Reisenden in der gesamten EU einheitlich angewendet werden.
Wie steht die EU-Kommission zu Gutscheinlösungen in anderen Mitgliedstaaten?
Das europäische Recht ist eindeutig: die Fluggäste haben die Möglichkeit, zwischen einer Rückerstattung in bar oder anderen Formen der Rückerstattung, wie zum Beispiel Gutscheinen, zu wählen. Ein Unternehmen kann einen Gutschein anbieten, aber die Entscheidung trifft der Passagier. Die Attraktivität der Gutscheine zu erhöhen, ist nach Ansicht der Kommission eine sehr gute Option."
Siehe dazu auch den früheren blogbeitrag der Kollegin Dr. Bergmann, die auf einen von der Meinung der Kommission abweichenden Gesetzesvorschlag der Bundesregierung hingewiesen hatte.
https://community.beck.de/2020/04/02/ruecktritt-vom-reisevertrag-wegen-c...