Veröffentlicht am 15.05.2023 von Dr. Sylvia KaufholdDer Deutsche Anwaltverein hat seine Stellungnahme 28/23 zum Richtlinienvorschlag der EU zur Förderung der Reparatur von Waren vorgelegt. Er sieht vor allem die Einführung eines "Europäischen Formulars für Reparaturinformationen" und Unklarheiten beim Nachbesserungsrecht des Verbrauchers kritisch. Ich hätte da noch ein paar Ergänzungen. Der Vorschlag schafft noch mehr Bürokratie zulasten der Vertragsfreiheit und Rechtssicherheit. Und wird – mal wieder – sein eigentliches Ziel verfehlen.Weiterlesen
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