Novelle des Verfassungsschutzgesetzes vom Bundeskabinett heute beschlossen - Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts beschlossen.
Der Gesetzentwurf regelt die Möglichkeiten für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Diese ist insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messengerdienste erfolgt. Die Quellen- TKÜ setzt im Endgerät an, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden bzw. wenn sie wieder entschlüsselt sind.
Unter anderem heißt in den Entwurf:
„§ 11 Artikel 10-Gesetzes
(1a) Die Überwachung und Aufzeichnung der laufenden Telekommunikation, die nach dem Zeitpunkt der Anordnung übertragen worden ist, darf auch in der Art und Weise erfolgen, dass in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen. Auf dem informationstechnischen System des Betroffenen ab dem Zeitpunkt der Anordnung gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation dürfen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn sie auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten - 10 - überwacht und aufgezeichnet werden können.“
„§ 15a Eilanordnung
(1) Das zuständige Bundesministerium kann bei Gefahr im Verzug in der Anordnung bestimmen, dass die Beschränkungsmaßnahme abweichend von § 15 Absatz 6 Satz 2 auch bereits vor der Zustimmung der G 10-Kommission vollzogen werden darf (Eilanordnung).”
Der Gesetzesentwurf sieht weitere Anpassungen im Recht der Nachrichtendienste zur Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung vor. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen.
Was halten Sie von dieser neuen Gesetzesmaßnahme, gerade auch im Lichte der neuen EuGH-Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung (im Blog hier)?