Datenschutz im Koalitionsvertrag – einige neue Pläne
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
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Der Datenschutz kommt schon als Begriff im neuen Koalitionsvertrag 17-mal vor:
Hier einige Highlights aus dem eben veröffentlichten Dokument:
- 462: Förderung von Anonymisierungstechniken, Rechtssicherheit durch neue Standards
- 463: Strafbarkeit rechtswidriger De-anonymisierung
- 464: Rechtsanspruch auf Open Data, Verbesserung der Datenexpertise öffentlicher Stellen
- 465: Bessere Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes auf europäischer Ebene
- 466: Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz im BDSG mit der Möglichkeit verbindlicher Beschlüsse
- 468: Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen.
- 470: Schnelle Verabschiedung einer ambitionierten E-Privacy-Verordnung
- 1085: Ambitioniertes Abkommen mit den USA, das einen rechtssicheren und datenschutzkonformen Datentransfer auf europäischem Schutzniveau ermöglicht
- 1971: Rollout intelligenter Messsysteme als Voraussetzung für Smart Grids unter Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
- 2381: Information, Beratung, Antragstellung sowie Kommunikation und Abfragen unter den zuständigen Stellen müssen unter Wahrung des Datenschutzes digital und einfach möglich werden
- 3209: Erstellung von Positivlisten datenschutzkonformer, digitaler Lehr- und Lernmittel
- 3409: Polizeiarbeit: besserer Rechtsschutz sowie die Datenaufsicht durch den BfDI
- 3514: Grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit bei Sicherung eines hohen Datenschutzstandards und Verbesserung des grenzüberschreitenden Rechtsschutzes
- 3609: Hilfenetzwerk für Kinder der beteiligten Akteurinnen und Akteure muss verbessert und verbindlicher geregelt werden – unter Wahrung des Datenschutzes
- 3666: Überwachungssoftware: Für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTis) und in enger Abstimmung mit den Ländern für die gemeinsamen Zentren (GTAZ etc.) gesetzliche Grundlagen, klarere Verantwortlichkeiten und lückenlose Kontrolle durch Parlamente und Datenschutzaufsichtsbehörden
- 3813: Die Datei „Gewalttäter Sport“ wird in Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Löschfristen, Transparenz und Datenschutz reformiert
- 4533: Die Potenziale des Europäischen Gesundheitsdatenraumes sollen bei Wahrung von Datenschutz und Patientensouveränität erschlossen und der Kampf gegen Antibiotikaresistenz verstärkt werden.
- 5821: Verbesserung der Qualität der Daten im Transparenzregister, das Datenbankgrundbuch mit wird mit dem Transparenzregister verknüpft, um die Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien zu beenden. Verknüpfung und Nutzung datenschutzkonform.
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