BGH: Keine Urheberrechtsabgabe für Drucker

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 07.12.2007

Der Druckerhersteller Hewlett-Packard ist nicht verpflichtet, für seine Drucker eine pauschale Urhebervergütung an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zu entrichten. Dies gab der Bundesgerichtshof nach Angaben von HP im Anschluss an seine mündliche Verhandlung vom 5.12. bekannt. Eine Begründung zu dem Urteil liegt noch nicht vor.

Siehe dazu auch MMR-aktuell

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1 Kommentar

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Schade, ich wollte gerade fragen, ob ich denn Geld vom VG Wort bekomme, wenn jemand eine von mir geschriebene E-Mail ausdruckt und die Druckerhersteller eine Urheberrechtsabgabe zahlen müssen... :-)
Ganz im Ernst: ich gehe tatsächlich davon aus, dass der überaus größte Teil von ausgedruckten Dokumenten nichts mit dem VG Wort zu tun haben, sondern es sich in erster Linie um eigene Schreiben (Briefe, E-Mails etc.) handelt.
Insofern finde ich das Urteil sehr gut.

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