Netzneutralität: USA - ComCast legt die Filesharing-Bremsen an

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 15.02.2008

EIn Thema, dass auch und gerade Deutschland angeht: Der US-Kabelanbieter ComCast hat in dieser Woche in einem Statement gegenüber der amerikanischen Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) Filesharing-Bremsen bestätigt und verteidigt. ComCast schränkte jedoch ein, nur exzessiven P2P-Verkehr zu drosseln und das nur zu Zeiten starken Datenverkehrs, zudem nur im Falle derjenigen Protokolle (BitTorrent), die für das Generieren exzessiver Netzwerklasten bekannt sind. Erst im Januar hatte AT&T Filter gegen illegalen P2P-Traffic gefordert. Eine Allianz aus Lobbying-Gruppen hat die FCC gebeten, gegen ComCasts BitTorrent-Blockaden vorzugehen und auch Vuze, Anbieter einer Video-Filesharing-Anwendung, hat bei der FCC Beschwerde gegen ComCast eingereicht.

Präs. Bush hat zu verstehen gegeben, dass er Gesetze zur Sicherung der Netzneutralität mit dem Veto blockieren will. Es gibt gleichwohl eine neue Gesetzesinitiative von Congressman Marke. Die FCC hat heute ein Hearing zu dem Thema vom 26.02 auf unbestimmte Zeit verschoben.

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3 Kommentare

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Dieser Aspekt der Netzneutralität kann ja auch durchaus in Europa/Deutschland relevant werden. Denken Sie, dass die Vorschläge der EU-Kommission zu dem Thema hinreichend diese Problematik erfassen?

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Ich habe den Eindruck, die EU schaut sehr auf das, was sich in den USA zu dem Thema tut. EIn US Gesetz zur Absicherung der Netzneutralität ist nicht absehbar.

In Europa könnte man sich de lege lata auf das Prinzip der "Technology Neutrality" des EU Regulatory Framework and aufd Kartellrecht stützen. Was meinen Sie?

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Ich denke auch, dass in Europa vor allem auf die USA geschaut wird. Aber anders als in den USA wurde die Telekommunikationsregulierung in Europa (noch) nicht in vergleichbarer Weise zurückgeschraubt, so dass das Thema bei uns evtl. gar nicht so "heiß" werden könnte. Das bestehene Telekommunikationsrecht beinhaltet jedenfalls eine Menge Möglichkeiten (Interoperabilität, Netzzusammenschaltung, Zugangsansprüche, Diskriminierungsverbote, Transparenzgebote etc.), die die Aspekte der Netzneutraliät erfassen. Hier kann aber m. E. noch maßvoll nachjustiert werden, beispielsweise wie von der Kommisson im TK-Review vorgeschlagen durch eine Einführung eines Art. 20 Abs. 5 Universaldienstrichtlinie.

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