Scholz: "Arbeitsrecht muss weiterentwickelt werden"

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 25.05.2009

Der Arbeits- und Sozialminister der Koalitionsregierung, Olaf Scholz (SPD), hat sich in einem Interview mit dem Focus zur Fortentwicklung des Arbeitsrechts geäußert. Scholz äußerte hierin die Ansicht, das geltende Arbeits- und Sozialrecht biete genug Möglichkeiten, die derzeitige Krise zu meistern. Auf den Einwurf, das geltende Arbeitsrecht sei unübersichtlich und widersprüchlich, sagte Scholz: "Wir müssen es überschaubarer gestalten, das ist wahr. Deshalb will ich die über verschiedene Gesetze verstreuten Bestimmungen in einem einheitlichen Arbeitsvertragsgesetzbuch zusammenfassen. Vorarbeiten dafür gibt es genug, zum Beispiel den Entwurf der Bertelsmann-Stiftung. Was es jetzt gibt, wird zusammengefasst, nicht draufgesattelt oder abgespeckt. Ich will den Versuch nicht aufgeben, so ein Restatement hinzukriegen. Das geht aber nur im Konsens mit den Sozialpartnern. Bisher wird noch zu sehr versucht, die Schaffung eines Arbeitsvertragsgesetzes zu nutzen, um die Rechtslage einseitig zu ändern." Hier muss sich der Arbeitsminister allerdings schon fragen lassen, welche konkreten Anstrengungen sein Ministerium unternommen hat, hier zu Fortschritten zu kommen und ob er den Sozialpartnern hier eine Sperrstellung zuerkennen möchte. Immerhin sind etliche Jahre der Regierungsverantwortung verstrichen, ohne dass sich die Politik dieser wichtigen Frage wirklich angenommen hätte. Sie backt weiterhin eher kleine Brötchen. So äußerte Scholz in besagtem Interview, er sähe Verbesserungsmöglichkeiten beim Datenschutz von Arbeitnehmern. Hier wolle er noch vor der Bundestagswahl Fortschritte erzielen. Notfalls werde er einen Entwurf eines Arbeitnehmer-Datenschutzgesetzes vorlegen. Ob hier ein über das schon existente Datenschutzgesetz hinausgehender Regelungsbedarf wirklich gegeben ist, wird allerdings von den Sozialpartnern ebenfalls nicht einheitlich beurteilt. Offenbar kein Hinderungsgrund für legislative Aktivitäten?

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

6 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Der Herr Scholz will doch gar nichts ändern - oder bzw. und er kann es fachlich vermutlich gar nicht. Als großer "Dirigent" konnte man ihn bislang wohl eher nicht wahrnehmen. Er ist nicht die einzige Fehlbesetzung im Kabinett. Die Ministerien Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sind mit schon fast als sagenumwoben zu bezeichnenden Inkompetenz ausgestattet, flankiert vom Sektor des Inneren welches eine angsterregende Kompetenz ausstrahlt. Wenn ich mir alleine die inhaltlich und auch handwerklich miserablen Gesetze von Frau Schmidt anschaue wird mir regelmäßig schlecht. Vorletztes Jahr hatte ich mich mit der AOK in der Wolle wegen des  Gesetzes welches (nach Wortlaut und nach Gerichtsurteil) eigentlich jeden GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer in die gesetzl. KK gezwungen hätte. Man hat sich sagen und schreibe "geeinigt", das man das Gerichtsurteil und den Gesetzestext ignoriert bis er geänder wird. Keine Ahnung ob das jetzt schon geschehen ist - er hatte damals schon einige Zeit lang Bestand. (Die AOK hatte sich nach ein paar bösen Worten und einem 10-Seitigen Fax, bestehend aus Fachliteratur mit Kommentar "ergeben" und sich schlicht nicht mehr gemeldet).

Und wenn Scholz in einem Atemzug erklärt es wird in einem Sammel-Gesetz nicht draufgesattelt oder ergänzt was in den Gesetzen steht - jedoch erste einmal ein Datenschutzgesetz hinzufügen will, dann hat man doch das Ergebnis vor Augen.
 Das Sammel-Gesetz wird es wie Sie richtig vermuten nicht geben, und es stehen umfangreichere Einzelgesetze an. Man muss sich nur einmal das lange Tauziehen um das Umweltgesetzbuch ansehen um erahnen zu können was bei einer ernsthaften Diskussion zwischen den Sozialpartnern terminlich dabei entsteht. Das dauert Jahre. Dazu noch die obig angesprochene handwerkliche Unfähigkeit und ich fürchte mich schon jetzt vor dem Ergebnis.... so es eines geben wird.

 

Grüße

ALOA

0

aloa5 schrieb:

Kleine Korrektur (Fehler meinerseits) - ich meinte natürlich nicht in die gesetzl. KK sondern RV.

Grüße

ALOA

Was hat denn dann die AOK damit zu tun?

0

Im damaligen Fall ging es um die Neugründung einer Limited. Man bekommt für mitarbeitende Gesellschafter und je nachdem für einen Geschäftsführer einen Fragebogen zugeschickt anhand dessen die Krankenkassen (die AOK) die Versicherungspflicht in den entsprechenden Feldern (KK,RV,PV,AV) einstufen (frei oder pflichtig). Auch die RV - "darüber" steht zwar noch der DRV-Bund (oder LVA/BfA), welche eine letztendliche (dann auch für die AOK verbindliche) Einschätzung für die RV abgibt, aber das ist (nur) die Sicherheits-Variante (dort müsste man sich meines Wissens aktiv melden und eine Einstufung beantragen). Zwischendrin hatte diese Prüfung meine ich das Arbeitsamt erledigt, ganz früher waren es ebenfalls die Krankenkassen (damals hat auch noch jede Kasse für sich Betriebsprüfungen durchgeführt inkl. RV-Abgaben - das macht inzwischen die LVA für alle Kassen zusammen).

 

Grüße

ALOA

0

@ Der Rufer: Siehe § 28h Abs. 2 SGB IV: "(2) Die Einzugsstelle [i.e. die Krankenkasse, z.B. die AOK] entscheidet über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung und prüft die Einhaltung der Arbeitsentgeltgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung nach den §§ 8 und 8a;"

@ ALOA: In der Tat gibt es das "Anfrageverfahren" gem. § 7a SGB IV. Dann entscheidet in der Tat die DRB (BfA/LVA sind alte Kürzel), diese Entscheidung ist dann auch für die Kasse bindend. (Allerdings nicht unbedingt für die Arbeitsagentur, diese entscheidet grundsätzlich in eigener Zuständigkeit über Leistungsansprüche, wenn sich z.B. der GmbH- oder Ltd-Geschäftsführer z.B. arbeitslos meldet ... aber das führt jetzt viel zu weit.)

0

...und die BG´s entscheiden dann wiederum nach eigenen Regeln. Ich hatte inzwischen schon mehrere solcher Fragebogen und deren Entscheidungen vor mir liegen und Prüfer sitzen in den letzten 15 Jahren. Als Resultat will ich sagen, das es oftmals schlicht vom Gutdünken des Bearbeiters abhängt wie man wo eingestuft wird -- und nicht vom Gesetzestext. Konkret hatte ich einen Fall wo ein Geschäftsführer ohne Gesellschafter zu sein einen abschlägigen Bescheid erhalten hat. In einem anderen Fall war ein Prüfer vor Ort und hat bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern ohne zu prüfen gleich erklärt, das ihn deren Unterlagen gar nicht interessieren (diese wären automatisch nicht pflichtig).

 

Insofern - um zum Topic zurück zu kommen - hat Scholz schon recht. Oftmals kennen auch die Sachbearbeiter nicht einmal in ihrem kleinen Bereich nicht die Gesetzeslage. Nur der Unternehmer oder ein Berater (sei es Anwalt oder Steuerberater)... der muss alles können und wissen.

Grüße

ALOA

0

Kommentar hinzufügen