Dann hat ja alles seine Ordnung: Auf dem Strich gilt Warnwestenpflicht!
von , veröffentlicht am 05.11.2010Herr Burschel (Danke schon mal!) hat mich auf diese Meldung der SZ hingewiesen, die vielleicht etwas OT ist, aber sehr amüsant: Auf dem Straßenstrich in der spanischen Stadt Els Alamus tragen Prostituierte jetzt Warnwesten, weil sonst Geldbußen von 40 Euro drohen.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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4 Kommentare
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"Verkehrsrecht" mal anders ;-) bin aber sicher, dass die Damen trotz EU-Einheitsgröße ihre reize zur Geltung bringen können.
Passend dazu ebenfalls OT der Tipp für einen wirklich sehenswerten Film: http://de.wikipedia.org/wiki/Princesas_(Film) (http://www.hoehnepresse-media.de/princesas/PH_Princesas_ES.pdf)
I.S. kommentiert am Permanenter Link
Da muß ich doch mal die Experten fragen:
Wie sind denn die Vorschriften in Hinblick auf Form, Trageweise und "Stoffmenge" der Weste? Ich gehe davon aus, daß ein Mindestmaß an reflektierender Fläche zur Verfügung stehen muß. Aber wäre es auch erlaubt, diese Fläche figurbetonend am Körper zu verteilen, oder ist die Einheitsform vorgeschrieben?
Tipp kommentiert am Permanenter Link
wie benutze ich das Internet
http://de.wikipedia.org/wiki/Warnweste#Normen_und_Klassen_f.C3.BCr_Warnkleidung
I.S. kommentiert am Permanenter Link
Ich schreibe nur 4 Zeilen und nichtmal die werden zuende gelesen, bevor der Link auf Wikipedia kommt. Danke für diese Demonstration von "Wie benutze ich das Internet". :)
Die eigentliche Frage war, ob es auch erlaubt wäre, die "Weste" figurbetonend, z.B. als Kleid, herzustellen, solange die Mindestreflexionsfläche gewahrt bleibt. Vielleicht hat ja jemand den Normtext vorliegen, anscheinend ist der nicht offen im Netz zu finden.