Dann hat ja alles seine Ordnung: Auf dem Strich gilt Warnwestenpflicht!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 05.11.2010
Rechtsgebiete: SZSpanienWarnwesteVerkehrsrecht4|2565 Aufrufe

Herr Burschel (Danke schon mal!) hat mich auf diese Meldung der SZ hingewiesen, die vielleicht etwas OT ist, aber sehr amüsant: Auf dem Straßenstrich in der spanischen Stadt Els Alamus tragen Prostituierte jetzt Warnwesten, weil sonst Geldbußen von 40 Euro drohen.

 

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4 Kommentare

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Da muß ich doch mal die Experten fragen:

Wie sind denn die Vorschriften in Hinblick auf Form, Trageweise und "Stoffmenge" der Weste? Ich gehe davon aus, daß ein Mindestmaß an reflektierender Fläche zur Verfügung stehen muß. Aber wäre es auch erlaubt, diese Fläche figurbetonend am Körper zu verteilen, oder ist die Einheitsform vorgeschrieben?

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Ich schreibe nur 4 Zeilen und nichtmal die werden zuende gelesen, bevor der Link auf Wikipedia kommt. Danke für diese Demonstration von "Wie benutze ich das Internet". :)

 

Die eigentliche Frage war, ob es auch erlaubt wäre, die "Weste" figurbetonend, z.B. als Kleid, herzustellen, solange die Mindestreflexionsfläche gewahrt bleibt. Vielleicht hat ja jemand den Normtext vorliegen, anscheinend ist der nicht offen im Netz zu finden.

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