USA Anti-Piraterie-Gesetze: Erste Senatoren ändern Position nach Web-Protest

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 19.01.2012

Hier in Washington geht die Debatte um die umstrittenen Anti-Piraterie-Gesetze „Stop Online Piracy Act“ (SOPA) und den „Protect Intellectual Property Act“ (PIPA) weiter. Die Gesetzentwürfe im Repräsentantenhaus und im Senat sollen die Verbreitung von Raubkopien im Ausland unterbinden und geistiges Eigentum schützen.

Nach den Gesetzes sollen die Inhaber der Urheberrechte die Möglichkeit haben, "Piraten"-Webseiten relativ einfach blockieren zu lassen. Diese dürften dann nicht mehr in Google-Suchergebnissen auftauchen oder über die Eingabe der Adresse in der URL-Leiste des Browsers erreichbar sein. Auch Bezahldienste wie Paypal dürften dann mit den Betreibern solcher Seiten nicht mehr zusammenarbeiten.  Die US-Presse bringt das überzeichnet auf den Punkt „Hollywood“ gegen „Silicon Valley.“ Im Web ist es zu einer bisher einzigartigen Protestaktion gekommen (Wikipedia für 24 Stunden „dunkel“, schwarze Balken bei Google, Online-Petitionen). Das Thema wurde intensiv in den deutschen Medien kritisch verfolgt  (Sueddeutsche, Spiegel Online). Ein gängiger Kommentar hier in den USA lautet: “The deeper problem is that the music and film industries simply haven't adapted quickly enough to the new realities of the online world, and are instead trying to use Congress to prop up outdated practices.”

Laut Presse haben 18 Senatoren ihre Position gegenüber dem Gesetz geändert. 

Was ist Ihre Meinung in der Debatte um Urheberrecht, effektiven Rechtsschutz und Meinungsfreiheit?  

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5 Kommentare

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SOPA und PIPA sind noch nicht verabschiedet. Erschreckend ist nur, dass sie etwas auf die geltende Rechtslage draufsetzen sollen, die schon jetzt ein Herausschneiden aus dem Panikroom in Neuseeland ermöglicht und ein Abschalten eines in Hongkong ansässigen Unternehmens (megaupload), dessen Geschäftsbetrieb des Sharehostings in ständiger Rechtssprechung des OLG Düsseldorf zu Rapidshare (mind. drei Entscheidungen) als urheberrechtlich zulässig beurteilt wurde.

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@#4

Dem kann ich nur zustimmen. Bemerkenswert ist auch, dass rapidshare sich nicht betroffen sieht, weil man lt. Pressemitteilung nie versucht habe, den Firmensitz oder beteiligte Personen zu verleiern.
Als ob es in der Sache einen relevanten Unterschied bedeuten würde, dass megaupload von einem Vorbestraften geführt wird oder aggressivere Werbung insb. in youtube betrieben wird.
Zwischen rapidshare und megaupload gibt es nur einen Unterschied, nämlich dass ersterer etwas erfolgreicher an erster Stelle rangiert und zweiterer wirtschaftlich an zweiter Stelle. Der relevante Unterschied könnte allenfalls darin bestehen, dass die Schweizer sich weniger kooperativ zeigen könnten als die Neuseeländer. Dies betrifft aber nicht die COM-Domain.

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Als Internet Unternehmer in den Vereinigten Staaten bin ich so gluecklich darueber, dass das Gesetzes Vorhaben aufgehoben wurde. Ist interessant zu sehen, dass ein Protest auf Unternehmer Ebene (Google, Wikipedia, Mozilla, Wordpress... etc.) hier in den Staaten erfolgreich ist. Proteste auf Buerger Ebene scheitert hier meistens.

 

 

CEO Manhattanscout

Levi Goldberg

http://www.manhattanscout.com

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