Unglaubwürdig? Erst Zeugnisverweigerungsrecht...und dann doch noch aussagen?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.08.2012

Das LG hatte den Zeugen deshalb wohl als unglaubwürdig eingestuft. Kurz und knapp hat der BGH zur Beweiswürdigung in so einem Fall ausgeführt:

 

 

Soweit das Landgericht aus dem Umstand, dass zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigte Angehörige des Angeklagten A. erst im Verlaufe des Verfahrens ihn entlastende Angaben gemacht haben, auf deren Unglaubwürdigkeit geschlossen hat, liegt darin ein Rechtsfehler; denn selbst die Verweigerung des Zeugnisses hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102 mwN).

BGH, Beschluss  vom 29.5.2012 - 3 StR 162/12

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