Neues vom Drogenmarkt: Hexahydrocannabinol (kurz: HHC)

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 18.08.2023
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrecht|3189 Aufrufe

Hexahydrocannabinol (kurz: HHC) ist ein Stoff, der in den letzten Monaten in Deutschland und Europa vermehrt auf dem Drogenmarkt zu finden ist. HHC zählt zur Gruppe der (Phyto-)Cannabinoide. Die Europäische Drogenbeobachtungstelle hat am 16.12.2022 ein „Technical Expert Meeting on HHC“ veranstaltet, bei dem festgestellt wurde, dass HHC einer kleinen Zahl von Laborstudien zufolge im Großen und Ganzen ähnliche Wirkungen zu haben scheint wie THC; die pharmakologischen und verhaltensbezogenen Wirkungen von HHC beim Menschen seien bislang nicht untersucht worden, jüngste Berichte von Verbrauchern deuteten aber darauf hin, dass seine Wirkungen denen von Cannabis ähnlich sein könnten. In der Cannabis-Pflanze kommt HHC nur in sehr geringen Mengen vor. Um größere Mengen zu erhalten, wird es zumeist im Labor aus Tetrahydrocannabinol (THC) synthetisiert. HHC wird als legale Variante von Cannabis vertrieben, denn es unterliegt in Deutschland weder dem BtMG noch dem NpSG, seit dem 21.10.2022 wird es aber vom EU-Frühwarnsystem als NPS überwacht.

In Österreich wurde HHC am 23.3.2023 der dortigen Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) unterstellt (Anl. II).

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen