DSGVO und politische Werbung: Neue Regeln aus Brüssel

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 07.11.2023

Kompromiss nach einer Nachtsitzung: Politische Werbetreibende dürfen personenbezogene Daten für gezielte Werbung nur dann verwenden, wenn sie die Daten von der betroffenen Person mit deren ausdrücklicher und spezifischer Zustimmung erhalten haben. Dies sieht eine neue EU-Verordnung vor, auf die man sich in Brüssel geeinigt hat. Die neue RiLi über gezielte politische Werbung stellt außerdem sicher, dass politische Werbetreibende unter ein bereits bestehendes Verbot der Verwendung besonderer Kategorien sensibler Daten - einschließlich der eigenen politischen Ansichten - für gezielte Werbung fallen.

  • Nach dem gefundenen Kompromiss dürfen politische Werbetreibende die personenbezogenen Daten einer Person nur dann für gezielte Werbung verwenden, wenn sie diese Daten direkt von dieser Person erhalten haben und diese ausdrücklich und gesondert ihre Zustimmung zu dieser Verwendung gegeben hat. Das bedeutet praktisch, dass die Zustimmung für gezielte politische Werbung nicht einfach in einer umfassenderen Datenschutzerklärung für einen anderen Dienst „versteckt“ werden kann. Damit die gezielte Werbung rechtmäßig ist, müsste die betreffende Person ausdrücklich in diese Verwendung zur politischen Werbung eingewilligt haben, und zwar getrennt von der Einwilligung in andere Verwendungen der personenbezogenen Daten.
  • Der weniger umstrittene Vorschlag, auf den man sich gestern Abend ebenfalls geeinigt hat, sieht vor, dass es politischen Werbetreibenden untersagt wird, gezielt Werbung aufgrund der Nutzung von Daten zu schalten, die in der DSGVO in Art. 9 als "besondere Kategorien" aufgeführt sind.  Dazu gehören politische Meinungen, die rassische oder ethnische Herkunft, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, genetische oder biometrische Daten sowie alles, was mit dem Sexualleben oder der sexuellen Ausrichtung einer Person zu tun hat.
  • Die Einigung sieht auch vor, dass alle politischen Anzeigen - nicht nur die von großen Online-Plattformen - in einem von der Europäischen Kommission einzurichtenden Online-Repository veröffentlicht werden. Dies war eine weitere Bestimmung, die auf Drängen des Europäischen Parlaments hinzugefügt wurde.

Was halten Sie von diesem Kompromiss?

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Noch ergänzenswert: Die EU-Verhandlungsführer haben sich auch darauf geeinigt, dass die neuen Vorschriften 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten gelten sollen. Die Definitionen und die sogenannte Nichtdiskriminierungsklausel, die besagt, dass Dienstleistungen nicht allein aufgrund des Wohnsitzes oder der Niederlassung des Sponsors politischer Werbung eingeschränkt werden dürfen, werden jedoch rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament inkrafttreten. Wir sind gespannt, wie das praktisch aussehen soll und wer die neuen Regeln durchsetzt.

0

Kommentar hinzufügen