Veröffentlicht am 01.07.2018 von Prof. Dr. Claus KossDie Erdienbarkeit ist nicht mehr der alleine Maßstab für die Anerkennung der betrieblichen Altersversorgung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer. Der BFH entschied, dass bei einer Barlohnumwandlung die steuerliche Anerkennung einer Versorgungszusage regelmäßig nicht an der Erdienbarkeit scheitert (BFH, Urteil v. 07.03.2018 - I R 89/15). Außerdem ist der Wechsel des Durchführungswegs unschädlich.Weiterlesen
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