Veröffentlicht am 12.10.2009 von Dr. Axel SpiesDer BGH hat entschieden, dass die von der DT AG angebotene Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Kern des Streits ist ein DTAG-Angebot, mit dem sie ihren ... Weiterlesen
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