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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nachtrag:
Die in der Psychiatrie meist-gängigen Erklärungsmodelle für die Schizophrenie sind:
a) das Streß-Vulnerabiltitäts-Modell als Hypothese
b) das Dopamin-Modell als Hypothese
Beides sind aber reine Hypothesen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Neben der sehr gründlichen juristischen Aufarbeitung der causa GM vermisse ich noch etwas die medizinische Aufarbeitung. Nach der Seite "Gustl for Help" wurden ja folgende "Diagnosen" gestellt (Zitat):
"Neben F22.0, F20.0 und einer hirnorganisch bedingten Genese ist m. E. auch an F21 zu denken. F21 (schizotype Störung) verläuft einer Persönlichkeitsstörung ähnlich.[...]
Es wird im Gutachten m. E. nicht hinreichend diskutiert, ob die geschilderte, bisweilen aber eher angenommene Symptomatik ("negatives Weltbild") überhaupt genügt, um eine Schizophrenie (F20.x) anzunehmen."
(Quelle: http://www.gustl-for-help.de/analysen.html)
Fachliche Diagnosen nach dem ICD-10 Schlüssel bedürfen aber schon nach den psychiatrischen Leitlinien gewisser Qualitätsanforderungen, auch z.B. für die Diagnose einer Schizophrenie.
Dazu stelle ich hier einen Link ein, der darüber auch etwas Aufschluß gibt: http://www.leben-mit-schizophrenie.com/de/Schizophrenie-Diagnose.php
Bitte aufrufen und auch komplett lesen.
Zitat daraus:
"Klassifizierung der Symptome
Das Krankheitsbild der Schizophrenie ist sehr vielschichtig und die Symptome variieren von Patient zu Patient sowie je nach Krankheitsstadium erheblich. Dennoch wurde von der Weltgesundheitsorganisation im Rahmen des Klassifikationssystems ICD-10 ein Schema entwickelt, welches die Symptome anhand ihrer Dominanz im Auftreten in verschiedene Untergruppen der Schizophrenie unterteilt und somit zum einen eine eindeutigere Diagnose und zum anderen eine angemessene Therapie ermöglicht.
Als wichtigste Leitsymptome für die Diagnose der Schizophrenie gelten laut des Klassifikationssystems der WHO:
Gedankenlautwerden, Gedankenausbreitung, Gedankeneingebung oder Gedankenentzug – Wahnwahrnehmungen, Kontrollwahn, Beeinflussungswahn, das Gefühl des „Gemachten“ – Stimmen, die den Patienten kommentieren oder über ihn sprechen – Denkstörungen – Negativsymptome wie z.B. Apathie, Sprachverarmung, verflachte unangemessene Affekte sowie katatone Symptome wie Erregung, Stupor oder Haltungsstereotypien.
Mindestens ein Symptom der ersten drei genannten muss dauerhaft und über den Zeitraum von mindestens einem Monat bestehen, um die Diagnose Schizophrenie stellen zu können. Liegt eine schizophrene Psychose vor, sollte anhand der bestehenden Symptomatik eine Einordung in die verschiedenen Subtypen der Erkrankung, die paranoide, hebephrene, katatone oder undifferenzierte Schizophrenie erfolgen."
(Fettung im Zitat erfolgte durch mich)
Da die Psychiater als Mediziner die einzigen sind, die hierzu Medikamente (Psychopharmaka bzw. Neuroleptika) verordnen dürfen und von diesem Privileg auch idR ausgiebig Gebrauch machen, weil es deren verinnerlichte Lehrmeinung ja ist, daß Psychopharmaka/Neuroleptika hierbei oft lebenslang eingenommen werden müßten, wäre es auch mal sehr interessant zu erfahren, welche Psychopharmaka/Neuroleptika und in welchen Dosierungen und Verabreichungsformen für GM als Verordnungen vorgesehen waren.
Zur weiteren Analyse müßten nun aber auch noch sämtliche Krankenakten aus den verschieden BKHs angefordert und analysiert werden. Wobei Krankenakten immer aus der Sicht der Ärzte angefertigt werden, die sich naturgemäß idR nicht selber belasten wollen und ihre eigenen Behandlungen und Medikationen als erfolgreich herausstellen wollen. Der Wert aller Krankenakten muß auch immer unter diesen Aspekten relativiert werden.
Meines Wissens wollte GM keine Psychopharmaka/Neuroleptika einnehmen und dann hatte er automatisch sehr schlechte Karten aus der Sicht der Psychiater, weil er damit gegen deren eigenes Dogma verstoßen hatte und ja keine "Compliance" zeigte. Folglich hatten sie ihn weiter als gefährlich eingestuft, denn nach damaliger Meinung hatte er ja erhebliche Straftaten als ein "psychisch Kranker" begangen, der sich auch noch nicht von "seiner Krankheit heilen" lassen wollte. Das wurde ja dann als doppelt schlecht = gefährlich angesehen.
Das ist ein Teufelskreis, in den da GM hinein geraten ist.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch im sog. "Tugce-Prozeß" hat der BGH inzwischen die Revision verworfen, nur wird das überhaupt nicht hier debattiert, anders als im Fall Mollath zur Zeit.
Aber auch da kann doch die Frage nach der Prozeßstrategie des Angeklagten und seiner Verteidiger gestellt werden, denn ohne die beantragte Revision (natürlich sein Recht) hätte der Verurteilte längst in der Jugendhaft die dortigen besseren Möglichkeiten nützen können, anders als in der U-Haft bisher. Da er den Schlag gegen Tugce A. im Prozeß selber als den "schlimmsten Fehler seines Lebens" bezeichnet hatte, muß doch das Einlegen der Revision nun faktisch als ein weiterer Fehler bezeichnet werden. Die Frage "cui bono" darf also m.E. gestellt werden.
Haben seine drei Strafverteidiger Kuhn, Borowski und Heinemann ihren Mandanten Sanel M. wirklich optimal dabei beraten?
Hätte Sanel M. das Urteil nämlich angenommen, dann hätte auch die Öffentlichkeit gesehen, daß er seinen eigenen Worten auch Taten folgen läßt und schon eine gewisse Reife und Einsicht im Verlauf und am Ende des Prozesses gezeigt.
Wäre das nicht die bessere Strategie gewesen?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das war mir ja bereits bekannt, auch mit den Entscheidungen hatte ich mich beschäftigt, das ändert aber nichts daran, daß G.M. erneut nur freigesprochen werden konnte, was auch er, so wie ein jeder anderer, doch wußte. Aber sich an der Sachaufklärung beim angesprochenen Punkt in Regensburg zu beteiligen, das hätte ihn ein Stück weit glaubwürdiger gemacht und auch das wäre ein weiterer Pluspunkt für ihn noch gewesen.
Aber nun erledigt, nicht mehr nachzuholen, andere Betroffene in ähnlichen Fällen können es vielleicht in Zukunft besser machen und daraus lernen, alleine nur darum ging es mir (als Teil einer Fehleranalyse), Selbstkritik ist ja nie verkehrt, deshalb belasse ich es auch nun dabei wegen Ihrer anderen Kritik ("Öl ins Feuer schütten").
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Bei dieser doch m.E. inzwischen sehr festgefahrenen Debatte fällt mir als einem Nichtjuristen auf, daß einerseits angemerkt wird, Herr Mollath sei durch das Urteil in der Wiederaufnahme und durch die Verwerfung seiner Revision weiter beschwert, andererseits hat er aber doch gerade auch vom Verschlechterungsverbot profitiert und er ist entschädigt worden für seine Zeit der rechtswidrigen Unterbringung. Aus diesen Sachverhalten zusammengenommen erscheint mir eine Erwartung, Herr Mollath hätte auch mit der Körperverletzung seiner Ehefrau überhaupt nichts zu tun gehabt, der diesbezügliche Vorwurf wäre also völlig aus der Luft gegriffen und Teil einer groß angelegten Verschwörung gegen ihn, reichlich konstruiert. Jedenfalls hat er er ja im Prozeß in Regensburg keinerlei Aussagen dazu gemacht. Zu diesem Ehestreit im Hause Mollath und diesem Punkt haben jedenfalls plausible Erklärungen von ihm doch gefehlt, dafür verurteilt konnte er aber nicht mehr werden. Die Richterin hatte selbstverständlich danach gefragt, Einlassungen dazu von Herrn Mollath fehlten. Auch darum ging es doch m.E. in beiden Prozessen, um Aufklärung auch noch dieser Angelegenheit der Körperverletzung der Frau Mollath. Oder irre ich mich da? Jedenfalls wäre ich dankbar für eine kompetente Stellungnahme dazu.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wie Herr Sponsel soeben ausführte, suggerierte der Gutachter Nedopil eine Störung (positiv), weil er das Nichtvorhandensein einer Störung (negativ) selbstverständlich auch nicht völlig ausschließen konnte.
Das wesentliche Kriterium wären aber doch die Wahrscheinlichkeiten dabei, die aber auch genau zu beziffern wären nach streng wissenschaftlichen Gesichtspunkten.
Damit hatte der Psychiater Nedopil m.E. einen altbekannten rhetorischen Trick angewendet, der eigentlich unredlich, unwürdig und m.E. auch verwerflich ist.
Siehe aber auch andere Bereiche der öffentlichen Debatten, wo Restrisiken, Wahrscheinlichkeiten und das Nichtauschließenkönnen von Störungen eine wichtige Rolle spielen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Hierzu möchte ich jetzt doch noch anmerken, all diese gerade erhobenen Vorwürfe sind auch einmal selber auf das eigene Verhalten anzuwenden, verehrter Kommentator "Menschenrechtler".
Eine "Täter-Opfer-Umkehrung" hierbei ist ein absurder Vorwurf, diesen Schuh kann ich mir auch nicht anziehen, der ist viel zu unpassend.
Mir geht es nämlich um eine (zugegeben und auch so bereits bemerkte) retrospektive (!) "Manöverkritik" oder "Supervision", suchen Sie sich den geeigneteren Begriff bitte selber aus. Der Fall Mollath ist ja weder ein absoluter Ausnahmefall, noch der Regelfall, er zeigt aber sehr deutlich, wie schnell ein Mensch in die Mühlen von Justiz und Psychiatrie geraten kann.
Da muß es doch auch gestattet sein, über eine bestmögliche Strategie (und Taktiken) eines davon Betroffenen nachzudenken, wozu aber auch das Nachdenken über mögliche Fehler von Herrn Mollath dabei gehört.
Denn daraus können andere Betroffene ja noch lernen, denen vielleicht Ähnliches noch widerfährt oder bereits schon widerfahren ist.
Auch ein Strafverteidiger ist nach dem zweiten Staatsexamen und ersten Prozeßerfahrungen doch noch kein absoluter Meister in seinem Fach.
Und da meine ich, Gustl Mollath hätte ruhig mal auf einen solchen etwas mehr hören können, aber er wollte das ja auch nicht.
Die Schwachstelle bei einer Exploration für den Probanden / Betroffenen ist in der Regel die Nichtöffentlichkeit, das Fehlen neutraler Zeugen dabei und eine komplette Videoaufzeichnung, damit die Exploration auch später für das Gericht und die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist. Außerdem gilt immer: Wer fragt, der führt!
Das muß der Proband / Betroffene aber wissen und seine eigene Strategie und seine eigenen Taktiken darauf ausrichten. Sonst gibt er das Heft des Handelns eben völlig aus seiner eigenen Hand. Wie man das Heft des Handelns aber als Proband / Betroffener auch in einer Exploration behält, das ist eben die wahre Kunst dabei, diese Chance hätte G.M. gehabt und er hat sie m.E. leider nicht genützt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Richtiger Link:
Polizeihunde im Einsatz
https://www.youtube.com/watch?v=IOxwkkvl3fc
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die Situation mit der Beschwer wird ja doch überwiegend als unbefriedigend empfunden, nur sehe ich da jetzt keine Lösung, die allen gefallen könnte, weil es für den BGH ja auch nur die zwei Möglichkeiten der Entscheidung (Verwerfung oder Zulassung der Revision) gab, keine dazwischenliegende, außer im Tenor, und das tat der BGH. Und daran trägt auch G.M. doch selber eine gewisse Mitverantwortung retrospektiv betrachtet, und zwar bei seinem ersten Prozeß und bei seinem zweiten Prozeß. Nach der Anklage beim ersten Prozeß wäre eine Bewährungsstrafe m.E. möglich gewesen und das wäre der sprichwörtliche "Spatz in der Hand" gewesen. G.M. gab den psychiatrischen Gutachtern aber meistens auch noch Futter für ihn beschwerende ungünstige Gutachten. Deren methodische Fehler kamen dann noch extra hinzu. Verpaßte Chancen, oder für G.M. "dumm gelaufen", salopp gesagt.
Ansonsten haben die Gerichte im Strafmaß die Möglichkeit, die "Beschwer" im Einzelfall für den Angeklagten dem vorgegebenen Strafrahmen anzupassen und ihm ein paar deutliche Worte mit auf den Weg zu geben, was ja auch getan wird, neben Auflagen usw., was die StPO eben so alles hergibt.
Er hat bei beiden Prozessen die sprichwörtliche "Taube auf dem Dach" gewollt, die ist aber jetzt endgültig abgeflogen, wenn nicht der EGMR noch ein anderes Votum abgeben sollte, woran ich aber nicht mehr glauben kann.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Viele dieser Grundsatzdiskussionen, auch um das "Ausschließen" oder die "Schuldfähigkeit" kranken m.E. daran, daß hier zu sehr antagonistisch gedacht wird.
Wer etwas nicht (völlig) ausschließen kann, der muß ja eine Möglichkeit einräumen, entscheidend aber ist doch die Wahrscheinlichkeit dieser Möglichkeit, und dann kommt die Mathematik mit ihren Zahlen ins Spiel.
Und so gibt es zwischen einer Schuldfähigkeit und einen Schuldunfähigkeit ja der verminderte Schuldfähigkeit, in Zahlen gibt es jeden Wert zwischen 100% schuldfähig und völlig schuldunfähig, das wäre dann 0 % schuldfähig.
Die sog. Grautöne oder Zwischenwerte sind kontinuierlich d.h. analog vorhanden zwischen den Eckwerten, oder zwischen Schwarz und Weiß.
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