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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Meine ja bereits früher geäußerte Kritik an G.M. bezieht sich auch darauf, daß er dem SV Nedopil eine Exploration verweigerte und sich dann später darüber beklagte, er wäre von ihm falsch beurteilt worden.
Hat der SV aber keine Exploration zur Verfügung als Anknüpfung für sein Gutachten, dann bleiben ihm doch nur die "Aktenlage" und eigene Beobachtungen des Verhaltens des Probanden/Angeklagten/Betroffenen.
Da muß sich ein Proband/Angeklagter/Betroffener mal entscheiden, welche Strategie er fährt.
Nedopil zum Beispiel sagte ja in einem Interview (Zitate gefettet aus http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-gutachter-nedopil-psychiater-o...):
"Er selbst übrigens würde sich nicht begutachten lassen. "Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben", sagte er. "Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern." Gustl Mollath hat das Interview gelesen und diesen Satz genüsslich zitiert."
Aber das genüßliche Zitieren reicht alleine nicht aus, wenn man nicht konsequent danach auch handelt und sich entsprechend konsequent/konsistent verhält.
Alles andere ist "Wasch` mir den Pelz, aber mach` mich nicht naß!" und das wird nicht funktionieren i.d.R., denn die Gegenspieler - oder die Richter - sind auch nicht von vorgestern i.d.R.!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ist mir doch bekannt, Mollath hatte jedoch zweimal vor dem Nürnberger Prozeß eine ambulante Exploration verweigert und im Regensburger Prozeß wieder eine durch den SV Nedopil.
Aber der Aufsatz geht darauf im Prinzip doch ein und nur darauf kam es mir an.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Heute ist der Autor Prof. Dr. Egon Müller, u.a. "RA Prüfer".
Der Schluß des vorher genannten Aufsatzes:
"Jenseits dieser Vorschläge de lege ferenda scheint mir ein Appell an die Verteidiger an der Zeit[30]. Selbst die de lege lata bescheidenen Möglichkeiten und Chancen der Einwirkung auf die Staatsanwaltschaft werden offensichtlich nicht genutzt. Viele Verteidiger scheinen auf die Beteiligung an der Auswahl des Sachverständigen zu verzichten, um sich die Freiheit zu erhalten, später dessen Gutachten anzugreifen[31]. Hier halte ich ein Umdenken für notwendig. Gerade weil die StPO für die Verteidigung keine formellen Überwachungsrechte vorsieht, um die Gutachtenerstellung durch den Sachverständigen zu kontrollieren, sollten die Interventionen im informellen Programm genutzt werden. Sie reichen von der Weigerung des Mandanten, aktiv an der Exploration mitzuwirken, bis hin zur Ankündigung, den Mandanten zur Untersuchung durch den Sachverständigen zu begleiten und damit zu unterbinden, daß es zu unzulässigen Untersuchungen kommt[32]. Nicht in dem späten Bemühen, Unrichtigkeiten oder Widersprüche im Gutachten aufzuspüren und offenzulegen, liegt die beste Chance der Verteidigung, sondern in dem Versuch, so frühzeitig wie möglich Einfluß auf die Qualität der Person des Sachverständigen zu nehmen. Gerade der Sachverständigenbeweis kann Umstände zutage fördern, die dem Sachverstand der Strafverfolgungsbehörden entgangen sind und der Verteidigung ungeahnte Möglichkeiten bieten."
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
So war das nicht gemeint, sondern auch der h.M. fehlt die totale Absolutheit in der Wahrheitsfindung, so wie z.B. 2 immer größer/mehr als 1 sein wird, dies wird auch nie zu erschüttern sein.
Mein alternativer Vorschlag für "ohne Zweifel aller vernünftigen Menschen" wäre "nach gegenwärtig mehrheitlichen menschlichem Ermessen", aber auch das ist natürlich angreifbar und außerdem auch ein Wortungetüm.
Zum Stichwort der "unabdingbaren" Exploration für ein psychiatrisches Gutachten noch:
Wer die als Angeklagter dann verweigert, zieht einem Gutachten den Zahn, denn dann wird es ja besonders angreifbar. Das dürfte sich vielleicht Mollath gedacht haben für seine Verteidigungsstrategie.
In der Diskussion war aber doch auch mal, daß die Verteidigung bereits in der Ermittlungsphase da mitwirken kann.
"Verfahrensrecht am Ausgang des 20. Jahrhunderts"
Autor Egon Müller:
"Über Probleme des Sachverständigenbeweises im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren"http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=280
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Vor Keppler (und später Galilei) hatte kein "vernünftiger Mensch" daran gezweifelt, daß sich die Sonne um die Erde dreht, oder noch früher, daß die Erde eine Scheibe sei.
Die herrschende Meinung = Mehrheitsmeinung war da unvernünftig.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Diese "schönen" Formulierungen in richterlichen Schreiben auf Beschwerden werden ja oft gebraucht, neben einer "vernünftigen" Betrachtungsweise kenne ich auch noch die "verständige" Betrachtungsweise.
Damit wird ja Kritik a priori abgebügelt, weil damit eine unvernünftige oder unverständige Betrachtungsweise beim Kritiker impliziert wird.
Das sind alte rhetorische Tricks (oder wertfrei rhetorische Stilmittel) aus der Mottenkiste eines jeden Redners (oder Schreibers).
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Genau das ist der Punkt. Das Gericht hat den Gutachter Nedopil überinterpretiert. Möglich wäre es, daß Nedopil hier für das Gericht einen Strohhalm präsentierte, den dieses dann dankbar ergriffen hatte, aber das ist eine Spekulation, denn Nedopil hatte sich klug und vorsichtig geäußert.
Das Gericht wollte keine zweifache Exkulpation aussprechen, zum einen keine hinreichende Tatbeteiligung im Sinne einer KV, zum anderen keine Schuldfähigkeit feststellen ( bzw. die Schuldunfähigkeit ausschließen).
Denn sowohl eine festgestellte KV, als auch eine verminderte Schuldfähigkeit (§ 21) bis hin zur Schuldunfähigkeit (§ 20) wird doch als ein Makel empfunden, jedenfalls von den meisten erwachsenen Menschen.
Was wirklich geschehen ist bei all diesen Streitereien, das wissen die ehemaligen Eheleute allein.
Auch wieder nichts Neues unter der Sonne.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zum vorherigen Kommentar von "Menschenrechtler" noch zwei Zitate aus einer Dokumentation von BR 24 Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath
5. Tag:"Auch die damalige beisitzende Richterin des Verfahrens vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth sagte aus. Ihrer Aussage zufolge hatte Mollath die Prügelvorwürfe seiner Ehefrau mit einer Notwehrsituation erklärt. "Er hat angegeben, dass er sich gewehrt hätte, weil sie ihn angegriffen habe", sagte die Richterin. Details habe er nicht genannt. Vielmehr habe er über den angeblichen Schwarzgeldskandal reden wollen, an dem seine Ehefrau als Bankangestellte beteiligt war. "Diese Ausführungen hatten unserer Ansicht nach nicht zur Sache gehört und sind von uns unterbrochen worden", berichtete die Zeugin."
15. Tag:
"Begonnen hatte der 15. Verhandlungstag mit einer mit Spannung erwarteten Einlassung des Angeklagten. Mollath sagte erstmals aus. Er sei weder geisteskrank noch gefährlich für die Allgemeinheit, betonte Mollath bei dieser Gelegeneheit. "Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen." Seine Ex-Frau habe eine Intrige gegen ihn gesponnen. Sie habe ihm Straftaten vorgeworfen, um ihn "kostengünstig zu entfernen". Auf Details zu ihren Prügelvorwürfen ging der Angeklagte nicht ein."
Aus anderer Quelle erinnere ich mich, daß er auf Fragen der Richterin geantwortet habe, er wolle sie "nicht belasten", gemeint war doch mit diesen gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
Also hatte er im WA-Prozeß doch selber nichts mehr dazu gesagt, vermutlich um sich nicht selber noch in Widersprüche verwickeln zu lassen.
Seine eigene Taktik ist da nicht aufgegangen, und der erfahrene Verteidiger Strate sah es ja genau so, daß das zu wenig war.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Frau Mollath war ja nicht die einzige Belastungszeugin gewesen, ganz offensichtlich hatte sie ihren Mann auch über lange Zeit in der Ehe wirtschaftlich unterstützt gehabt als die wirtschaftlich Erfolgreichere. Abnützungserscheinungen dabei sind da dann aber auch nichts völlig Ungewöhnliches bei einer solchen Asymmetrie.
Wenn Herr Mollath doch selber psychiatrische Untersuchungen verweigert hatte, nämlich zweimal vor dem Nürnberger Prozeß, also im Vorfeld seiner anschließenden Einweisung zu einer Begutachtung nach der StPO, was Herrn Mollath doch bekannt sein mußte, wenn er auch mal damals schon mehr in die StPO geschaut hätte, dann hat doch auch Frau Mollath diese Möglichkeit, zumal ja gegen sie kein Prozeß geführt wird, auch wenn Sie ihr hier "Falschbeschuldigungen" unterstellen. Herr Mollath kann doch bei vernünftiger Betrachtung nicht ständig davon ablenken, daß er der Angeklagte war im Prozeß in Nürnberg. Daß Herr Mollath das aber beständig anders sieht, auch noch in Regensburg oder evtl. noch heute, zeigt doch deutlich einen gewissen Realitätsverlust bei ihm auf, sicher ausgeprägter damals, aber auch heute noch vorhanden, siehe auch noch seine diversen Anträge und sein Zerwürfnis mit dem Strafverteidiger Strate. Anträge ohne konkreten Beweiswert für das Verfahren sind nicht dienlich in einem Straf-Prozeß, das Gericht kann die doch auch ablehnen, eine ausufernde Verschleppung muß es doch nicht unterstützen.
Außerdem soll er sich doch selber damals als "psychisch krank" bezeichnet haben in einem Antrag zu einer Prozeßkostenhilfe.
Meine Vermutungen gehen da aber mehr in die Richtung einer vorhandenen bipolar affektiven Akzentuierung mit narzistischen Anteilen und auch einhergehend mit Realitätsverlusten bei Herrn Mollath, die aber immer noch auffällig sind, ohne jetzt aber eine unzulässige "Ferndiagnose" wagen zu wollen. Ein solches Persönlichkeitsbild drängt sich mir aber auf, mit Verlaub, im Längsschnitt und im Lichte der Veröffentlichungen und der Prozesse in der causa Mollath, keine Schizophrenie, was auch anfangs ja vermutet wurde.
Ich denke ja in der Gesamtschau, auch wenn nicht jeder Beobachter das genau so teilen muß.
Daß auch noch einige Fragen offen geblieben sind, das gehört zur irdischen Rechtsprechung dazu.
Neulich sagte ein Verurteilter auch in einer aussichtslosen Berufungssache wegen schwerer Beleidigung und zweier Zeuginnen vom Arbeitsamt gegen sich noch zum Richter: "Wir sehen uns wieder vor dem Jüngsten Gericht!"
Dieser Trost bleibt doch auch noch dem Herrn Mollath.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ein "Gast" am 22.02.2016 (Zitat):
"Herr Mollath hat diese Anträge für sich und seine Seele gebraucht. Sie waren für ihn wie ein reinigendes Gewitter. Er hatte danach zumindest das Gefühl, nichts unversucht gelassen zu haben, um dem Prozess die von ihm gewünschte Wende zu geben.[...]
Er hat sich danach besser gefühlt. Aus Sicht eines Psychologen oder Psyhiaters konnte man ihm nur dazu raten, diese Anträge zu stellen, die er subjektiv für wichtig hielt."
Ein anderer "Gast" am 22.02.2016 (Zitat):
"Und seine Schriftsätze inkl. Anträge lassen ihn vor Gericht einfach nicht präsentabel dastehen, weil juristisch zu wenig Gehalt dahintersteht.[...]
Also, im Ergebnis hat sich Mollath selbst geschadet. Die Chance auf einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen war nach seiner Aussage einfach keine mehr. Es hat eben einen Grund, warum alle Juristen das gleiche sagen."
Wenn ich diese zwei Zitate gegenüber stelle, dann sieht m.E. der eine "Gast" wohl im Regensburger Prozeß eine Art von "Selbsterfahrung" oder "Eigen-Therapie" des Herrn Mollath, der andere "Gast" aber eine juristische Veranstaltung mit dem Ziel der Rechtsprechung.
Vielleicht zwei Seiten einer Medaille.
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